Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Minou am 27.06.2022 22:26

Titel: Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Beitrag von: Minou am 27.06.2022 22:26
Hallo zusammen,

ich bin seit 15.04. in Mutterschutz, zum 01.08. hätte ich einen regulären Stufenaufstieg. Dieser wird während der Elternzeit natürlich "ausgesetzt", das ist mir bekannt. Meine Arbeit werde ich vermutlich wieder Ende Mai 2023 aufnehmen. Ab wann wird denn dann der Stufenaufstieg erfolgen? Werden die 3,5 Monate einfach "hinten dran" gehängt?

Danke!
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Beitrag von: MH am 28.06.2022 08:37
Der -Mutterschutz- (idR 14W) wird beim Stufenaufstieg noch gewertet (da der AG noch zahlt und es noch als Beschäftigungszeit gilt), also wären es dann weniger als die 3,5 Monate. Wenn ich mich nicht täusche, bist du ab 23. Juli in -Elternzeit-. Ab da wird es erst ausgesetzt. Wenn du zurück kommst, musst du die fehlenden Zeit (die knappe Woche) noch "nachholen". Dann erst erhälst du die nächste Stufe. 
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Beitrag von: Minou am 28.06.2022 12:29
Ah, danke für die Antwort. Ich dachte, dass der Mutterschutz nicht mitzählt, da es sich hierbei ja nicht um Arbeitsentgelt, sondern um eine Ersatzleistung handelt. Aber umso besser, dass hierbei die Stufenlaufzeit noch läuft.
Aber der Aufstieg erfolgt dann zum ersten eines Monats, nicht direkt nach der Nachholzeit, korrekt?
Dank dir!
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Beitrag von: Isie am 28.06.2022 14:55
Der Stufenaufstieg erfolgt exakt dann, wenn die Stufenlaufzeit erfüllt ist. Das Entgelt gibt es dann aber bereits ab dem 1. des betreffenden Monats - natürlich unter der Voraussetzung, dass du dann wieder arbeitest.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Beitrag von: tina92 am 28.06.2022 14:59
Der -Mutterschutz- (idR 14W) wird beim Stufenaufstieg noch gewertet (da der AG noch zahlt und es noch als Beschäftigungszeit gilt), also wären es dann weniger als die 3,5 Monate. Wenn ich mich nicht täusche, bist du ab 23. Juli in -Elternzeit-. Ab da wird es erst ausgesetzt. Wenn du zurück kommst, musst du die fehlenden Zeit (die knappe Woche) noch "nachholen". Dann erst erhälst du die nächste Stufe.

Nicht ganz. Du erhältst die höhere Stufe beim Wiedereintritt sofort, wenn die noch "nachzuholende Zeit" in den gleichen Monat fällt. Tarifvertraglich wird ein Monat nicht gesplittet. Sh. § 17 Abs. 1 TVöD
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Beitrag von: tina92 am 28.06.2022 15:00
Isie war schneller
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Elternzeit
Beitrag von: Minou am 30.06.2022 21:16
Besten Dank für die Infos  :)