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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: pagricola am 28.06.2022 12:43
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Ich habe vor, vom Land zu einem Uniklinikum (AöR TV-L, gleiches Bundesland+Stadt) zu wechseln.
Muss ich hierfür beim jetzigen Arbeitgeber kündigen, oder kann dies in Form einer Versetzung, was natürlich persönliche Vorteile mitbringen würde, realisiert werden?
Danke im Voraus.
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Eine Versetzung ist nur innerhalb desselben Arbeitgebers möglich.
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Eine Versetzung ist nur innerhalb desselben Arbeitgebers möglich.
Das ist mir bewusst, jedoch ist der Arbeitgeber das Bundesland, weshalb ich von Behörde zu Behörde "springen" könnte. Die Frage ist, ob die AöR dazu gehört oder eine komplette Neuanstellung bei dieser nötig wäre.
edit: Oder anders gefragt, ist die AöR im selben Bundesland der selbe Arbeitgeber wie meine Behörde des Landes?
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Eine Versetzung ist nur innerhalb desselben Arbeitgebers möglich.
Das ist mir bewusst, jedoch ist der Arbeitgeber das Bundesland, weshalb ich von Behörde zu Behörde "springen" könnte. Die Frage ist, ob die AöR dazu gehört oder eine komplette Neuanstellung bei dieser nötig wäre.
edit: Oder anders gefragt, ist die AöR im selben Bundesland der selbe Arbeitgeber wie meine Behörde des Landes?
Dies dürfte, sofern zutreffend, im Arbeitsvertrag zu finden sein:
"Arbeitsvertrag zwischen dem Land XYZ, vertreten durch AöR ABC und Max Mustermann"
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Eine Versetzung ist nur innerhalb desselben Arbeitgebers möglich.
Das ist mir bewusst, jedoch ist der Arbeitgeber das Bundesland, weshalb ich von Behörde zu Behörde "springen" könnte. Die Frage ist, ob die AöR dazu gehört oder eine komplette Neuanstellung bei dieser nötig wäre.
edit: Oder anders gefragt, ist die AöR im selben Bundesland der selbe Arbeitgeber wie meine Behörde des Landes?
Dies dürfte, sofern zutreffend, im Arbeitsvertrag zu finden sein:
"Arbeitsvertrag zwischen dem Land XYZ, vertreten durch AöR ABC und Max Mustermann"
Dieser liegt mir leider nicht vor. Ich formuliere die ursprüngliche Fragestellung mal etwas anders:
Kann man die AöR pauschal unter oben genannten Voraussetzungen (selbes Bundesland + Tarifvertrag) als selben Arbeitgeber betrachten oder gibt es hier Besonderheiten?
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Nein kann man Pauschal nicht.
Also anrufen und nachfragen.
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Danke an alle.
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Wenn der aktuelle Arbeitgeber das Land ist und der neue AG eine AöR würde ich nicht davon ausgehen, dass es derselbe AG ist, da die AöR eine eigenständige juristische Person ist.