Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: teclis22 am 29.06.2022 12:00
-
Hi Leute,
ich habe mit meinen Vorgesetzten über eine Verbeamtung gesprochen und es hieß "voraussichtlich nächstes Jahr".
Okay.. voraussichtlich ist keine Garantie oder ähnliches, meist kommt es ja eh anders. Aber für den Fall das es klappt, die Frage wo würde ich landen?
Aktuell bin ich E14/4. Die Stelle auf der ich bin ist als E14/A14 bewertet.
Nach meinem Verständnis kommt man immer ins Einstiegsamt der Laufbahn, also A13.
Das führt zu ein paar Fragen:
Welche Stufe in A13 ?
Komme ich dann automatisch nach 1 Jahr in die A14 ? Oder muss man sich dann neu auf die eigene Stelle bewerben ?
Danke sehr.
Viele Grüße,
-
Die Einstufung richtet sich nach deiner Erfahrungszeit.
Warum solltest du nach 1 Jahr automatisch befördert werden?
-
Komme ich dann automatisch nach 1 Jahr in die A14 ? Oder muss man sich dann neu auf die eigene Stelle bewerben ?
Das hängt von den Abläufen deiner Behörde ab. Kann sein, kann nicht sein.
-
Danke sehr für die Rückmeldung.
Das wären dann 4 Jahre.
3 Jahre in 13.3 und 1 Jahr in 14.4
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/hh/stufen.html
Das sollte dann Stufe 2 sein mit 1 Jahr Rest laufzeit zu Stufe 3 ?
-
Dir wird noch die Zeit für den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst abgezogen. Auf Bundesebene wäre die Ernennung somit in A13/1, welche genauen Zeiten Hamburg hierbei berechnet müsste man nachschauen.
-
Gahh verdammt.
Onkel Google sagt das sind 2 Jahre.
Dann wäre das also e13 1 mit einer restlaufzeit von 1 JAhr.
ich hatte was gefunden zum Thema Soldaten. Zählt die Zeit beim Militär eigentlich für die Verbeamtung ?
-
In welchem Land wirst du verbeamtet? Dann suchst du das entsprechende Gesetz dazu heraus. Für mich in RLP z.B. ist es die Landesbesoldungsordnung. Dort gibt es einen Paragrafen "Berücksichtigungsfähige Zeiten" - dort ist die Zeit bei der Bundeswehr aufgeführt.
-
Danke Pascal
das ist Hamburg.
Gefunden habe ich:
Besoldungsgesetz: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BesGHA2010V42IVZ
und
Beamtengesetz: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BGHA2009V25IVZ
die werde ich mal durschauen.
Habe bisher nur was zum Nachteilsausgleich gefunden.
-
Guck mal im Besoldungsgesetz, §28 (1) Nr. 2. :)
-
danke sehr ^^