Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: BAT am 30.06.2022 11:11
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Nur aus Neugier, wie ist das bei Euch geregelt mit den Dienstwagen?
Wir müssen unseren Führerschein zur Erfassung vorlegen. Und das alle sechs Monate erneut....
Gruß
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Na,
wenn man nichts besseres zu tun hat.
Wir müssen nur nen Wisch unterschreiben (von wegen Fahrerlaubnis etc...).
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Wir müssen den Führerschein vorzeigen, wenn wir uns die Schlüssel für den jeweiligen Dienstwagen abholen.
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Bei meinem alten Arbeitgeber (sehr großes Einzugsgebiet, daher viele Dienstreisen und auch viele Dienstwagen) wurde der Führerschein stichprobenartig kontrolliert. D.h. da die Dienstwagen meistens morgens an der Pforte abgeholt werden mussten, stand ein Mitarbeiter aus dem Fahrdienst dort und hat sich die Führerscheine zeigen lassen.
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Nur aus Neugier, wie ist das bei Euch geregelt mit den Dienstwagen?
Wir müssen unseren Führerschein zur Erfassung vorlegen. Und das alle sechs Monate erneut....
Gruß
So ist das bei uns auch geregelt. Argumentative Grundlage für diesen Prozess ist die Forderung unserer Datenschutzaufsichtsbehörde, Führerscheine nicht als Fotokopie zu dokumentieren, in Kombination mit der Forderung unserer ISO9001-Zertifizierungsstelle, dass Führerscheine regelmäßig geprüft werden. Nervig ist es selbstverständlich trotzdem.
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Einmalig zur Erfassung vorlegen, dann alle sechs Monate mit Datum und Unterschrift bestätigen, dass man noch im Besitz der für die Dienst-KFZ entsprechenden Fahrerlaubnis ist.
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Hier sind die Schlüssel und Papiere, das Auto steht auf dem Parkplatz, tschüss. ::)
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Nur aus Neugier, wie ist das bei Euch geregelt mit den Dienstwagen?
Wir müssen unseren Führerschein zur Erfassung vorlegen. Und das alle sechs Monate erneut....
Gruß
Ja, so ist es bei uns auch.. Wenn man einen Wagen bucht und die sechs Monate sind rum, dann gibt es den Hinweis den Führerschein vorzulegen - ob man dies dann aber auch macht, bleibt gefühlt jedem selbst überlassen.
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Ich frage mich wo für das gut sein soll, außer, dass man unnötige Überwachungsverwaltungsgedöns betreibt.
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Okay, danke für die Infos. Dann scheint das ja inzwischen Usus zu sein.
Könnte versicherungstechnische Gründe haben, die 30 Jahre vorher ging es auch ganz ohne Nachweis bei uns. Hat dann aber einen Kollegen gegeben, der einen Dienstwagen genutzt hat, obwohl er seinen Schein verloren hat. Sollten einfach eine Erklärung zur Entbindung vom Datenschutz möglich sein, die Führerscheinstelle ist bei uns im Haus.
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Okay, danke für die Infos. Dann scheint das ja inzwischen Usus zu sein.
Könnte versicherungstechnische Gründe haben, die 30 Jahre vorher ging es auch ganz ohne Nachweis bei uns. Hat dann aber einen Kollegen gegeben, der einen Dienstwagen genutzt hat, obwohl er seinen Schein verloren hat. Sollten einfach eine Erklärung zur Entbindung vom Datenschutz möglich sein, die Führerscheinstelle ist bei uns im Haus.
eher nicht, Dienstkraftwagen sind nicht versichert. Eher haftungsrechtlich für den Bereitsteller der Dienstwagen.
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Weil der Fahrzeughalter (AG) sicherzustellen hat, dass Fahrzeugführer (AN) befähigt sind die Fahrzeuge zu führen.
Dies sollte regelmässig erfolgen.
Geht sowohl aus der StvO, DGUV'en und der jeweiligen Kfz-Versicherung hervor.
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Okay, danke für die Infos. Dann scheint das ja inzwischen Usus zu sein.
Könnte versicherungstechnische Gründe haben, die 30 Jahre vorher ging es auch ganz ohne Nachweis bei uns. Hat dann aber einen Kollegen gegeben, der einen Dienstwagen genutzt hat, obwohl er seinen Schein verloren hat. Sollten einfach eine Erklärung zur Entbindung vom Datenschutz möglich sein, die Führerscheinstelle ist bei uns im Haus.
Ich hoffe er ist jetzt ein Ex-Kollege
und dieses versicherungstechnische .. als Argument ist auch immer wieder zum Ko---
Reicht es da nicht, dass man mit der Unterschrift bei der Schlüsselübernahme das bestätigt?
(oder sollte man nicht auch noch den Alkomaten einführen?)
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Selbstverwaltung at its best. Man kann darüber immer wieder schmunzeln, wie wenig Eigenverantwortung Behörden ihren Mitarbeitern überlassen und sich wie Helikoptereltern auf sie stürzen, als wären es kleine Kinder :)
Hier wird ein Wisch unterschrieben. Der wird abgeheftet und dann war es das.
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Weil der Fahrzeughalter (AG) sicherzustellen hat, dass Fahrzeugführer (AN) befähigt sind die Fahrzeuge zu führen.
Dies sollte regelmässig erfolgen.
Geht sowohl aus der StvO, DGUV'en und der jeweiligen Kfz-Versicherung hervor.
Jedoch ist das Vorliegen eines Führerscheines nur ein kleiner Teil der Befähigung ein KFZ zu führen. ;)
Edit: oops, der Alkomat wurde ja schon erwähnt.
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Wir haben ein elektronisches System für unsere Dienstwagen. Nach erfolgreicher Unterweisung bekommt man einen Aufkleber auf den Führerschein, welcher einen Chip enthält - dieser muss alle 6 Monate "bestätigt" werden, indem man diesen vor ein Terminal hält.
Die Schlüssel zu den Dienstwagen sind in einer Wandbox aufgehangen, die sich nur mit diesem Chip öffnen lässt und es kann auch nur der Schlüssel entnommen werden, auf den die zugehörige Buchung läuft (Magnetsystem). Zusätzlich muss dann nochmal das Auto vor Ort mit dem Chip entsperrt werden, sonst kann die Zündung nicht getätigt werden.
Sprich ohne Führerschein kein Chip, ohne Chip kein Dienstwagen. Somit muss der Führerschein spätestens alle 6 Monate oder bei jedem Gebrauch der Dienstwagen "vorgezeigt" werden.
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Ihr habt Autos mit Zündung?
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Wenige, aber ja wir haben noch welche. Besser passt dann vllt "Starter", wenn du auf E-Autos hinaus willst ;)
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Nach erfolgreicher Unterweisung bekommt man einen Aufkleber auf den Führerschein, welcher einen Chip enthält
Ist es denn zulässig, den Führerschein zu bekleben? Also bei Kfz-Kennzeichen ist es ja bspw. so, dass sie ungültig werden, wenn man eigene Aufkleber anbringt ...
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"Das Bundesverkehrsministerium hat die strafrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt: „Es bestehen keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Aufbringung eines Mikrochips/Aufklebers auf dem Führerschein, sofern durch diesen keine relevanten Informationen des Führerscheins verdeckt werden und er sich einfach und rückstandsfrei entfernen lässt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Kontrollen, insbesondere durch ausländische Behörden, die Möglichkeit besteht, dass der Aufkleber zur Überprüfung des darunter befindlichen Bereichs entfernt werden muss“ (zitiert nach: Autoflotte, 3/2013, 38, 39).
Mit dieser Thematik hat sich auch das Bayrische Staatsministerium der Justiz mit seiner Stellungnahme vom 4. 1. 2007 befasst. Hiernach wird eine Strafbarkeit nach § 303 StGB (Sachbeschädigung), sowie nach §§ 267, 273 StGB (Urkundsdelikte) ebenfalls eindeutig verneint (Bayrisches Staatsministerium des Innern, Stellungnahme vom 4. 1. 2007, Az.: IC4-3615.225-56)."
Nach den Infos die ich dazu jetzt auf die schnell gefunden habe sollte das kein Problem sein
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"Das Bundesverkehrsministerium hat die strafrechtliche Unbedenklichkeit bestätigt: „Es bestehen keine rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Aufbringung eines Mikrochips/Aufklebers auf dem Führerschein, sofern durch diesen keine relevanten Informationen des Führerscheins verdeckt werden und er sich einfach und rückstandsfrei entfernen lässt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Kontrollen, insbesondere durch ausländische Behörden, die Möglichkeit besteht, dass der Aufkleber zur Überprüfung des darunter befindlichen Bereichs entfernt werden muss“ (zitiert nach: Autoflotte, 3/2013, 38, 39).
Mit dieser Thematik hat sich auch das Bayrische Staatsministerium der Justiz mit seiner Stellungnahme vom 4. 1. 2007 befasst. Hiernach wird eine Strafbarkeit nach § 303 StGB (Sachbeschädigung), sowie nach §§ 267, 273 StGB (Urkundsdelikte) ebenfalls eindeutig verneint (Bayrisches Staatsministerium des Innern, Stellungnahme vom 4. 1. 2007, Az.: IC4-3615.225-56)."
Nach den Infos die ich dazu jetzt auf die schnell gefunden habe sollte das kein Problem sein
Wird dann ganz lustig wenns mal eine Auslandsreise gibt und der französische Polizist nicht ganz versteht, was das Klebchen da macht, es abkratzt und die Brücke hinunterwirft.
Dann hilft nur noch in der Dienststelle anrufen, dass jemand vorbeikommt und dir ein neues Klebchen bringt, mit dem du das Auto wieder starten kannst. ;D
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Bei uns geht der Chef alle Jubeljahre einmal durch die Räume, oder lässt es sich auf dem Flur zeigen.
Von daher geht ein Großteil des Wegs auf den Chef. :D
Ist halt auch Voraussetzung für die Stellen. Da diese ja „verfallen“ kann, bzw temporär entzogen werden kann, finde ich es in Ordnung, dass diese regelmäßig kontrolliert wird.