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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: ChrisSY am 01.07.2022 15:49

Titel: [NI] Petition zur Beamtenbesoldung in Niedersachsen
Beitrag von: ChrisSY am 01.07.2022 15:49
Hallo ihr lieben,

ich würde mich über eine Mitzeichnung meiner Petition freuen:

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=74

Danke und liebe Grüße

Christoph
Titel: Antw:Petition zur Beamtenbesoldung in Niedersachsen
Beitrag von: Ozymandias am 01.07.2022 15:56
Nett gemeint, bringt aber leider nichts.

Wenn keine amtsangemessene Alimentation vorliegt, hilft nur der Widerspruch, dann Klage und dann die Hoffnung, dass das Verwaltungsgericht einen Vorlagebeschluss an das BVerfG vorlegt. Nur das Bundesverfassungsgericht entscheidet letztendlich darüber was amtsangemessen ist und was nicht.
Titel: Antw:[NI] Petition zur Beamtenbesoldung in Niedersachsen
Beitrag von: SwenTanortsch am 02.07.2022 12:50
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Landesregierung auf das für September zur Verabschiedung vorgesehene Niedersächsische Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation verweisen, dessen Anhörungsverfahren gerade beendet ist, das nun im beschleunigten Verfahren durch den Landtag gebracht werden soll und das in vielfacher Hinsicht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht (was umfassend nachgewiesen wurde und worüber auch der Rundblick - allerdings hinter der Paywall - wiederholt berichtet: https://www.rundblick-niedersachsen.de/familienzuschlag-fuer-beamte-bringt-das-gesamte-besoldungssystem-ins-wanken/ https://www.rundblick-niedersachsen.de/scharfe-kritik-an-beamten-plan-entwurf-verstoesst-gegen-die-gleichberechtigung/). Mit einem entsprechenden Verweis auf den Gesetzentwurf wird - so ist zu vermuten - die Petition als gegenstandlos zurückgewiesen werden. Umso wichtiger dürfte es sein, dass Du als Petent an die Gewerkschaften und Verbände herantrittst, ggf. auch an die Presse, Chris. Denn ohne die Herstellung einer größeren Öffentlichkeit dürfte die Zahl von 5.000 Zeichnern nicht erreicht werden.