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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Binzig am 04.07.2022 12:07

Titel: Bewerbung: 2jährige Berufsausbildung, EG 6
Beitrag von: Binzig am 04.07.2022 12:07
Hallo in die Runde,
ich würde mich gerne auf eine ausgeschriebene Stelle in der EG 6 bewerben.
Es ist keine reine Verwaltungsstelle sondern liegt eher im reinen Servicebereich.
Die Vorraussetzungen der Stellenanzeige erfülle ich komme aber bei der Forderung nach einer kaufmännischen Berufsausbildung nicht weiter. Ich habe zwei (handwerkliche und kaufmännische) Abschlüsse von der IHK. Beide über 20 Jahre alt und beide in einer zweijährigen Ausbildungszeit absolviert.

Laut Entgeltordnung TVöD VKA muss man ja bereits ab EG 5 eine dreijährige Berufsausbildung absolviert haben.

Würde dies bedeuten, das ich Entgeltgruppentechnisch im Laufe meines restlichen Berufslebens nie über eine EG 4 hinauskommen werde? 

PS: in der Stellenanzeige steht nichts von einer mindestens 3 jährigen Berufsausildung. Nur eben "abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich.
Titel: Antw:Bewerbung: 2jährige Berufsausbildung, EG 6
Beitrag von: Organisator am 04.07.2022 12:36
PS: in der Stellenanzeige steht nichts von einer mindestens 3 jährigen Berufsausildung. Nur eben "abgeschlossene Berufsausbildung im kaufmännischen Bereich.

Dann kannst du dich auch bewerben (mit der Chance, genommen zu werden).

Ansosnten bedarf es für eine Eingruppierung nach E6 nicht unbedingt einer Berufsausbildung, es reicht eine Tätigkeit, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert (E5, Fallgruppe 2).

Titel: Antw:Bewerbung: 2jährige Berufsausbildung, EG 6
Beitrag von: SVA am 04.07.2022 12:37
Sofern die Ausbildungs- und Prüfungspflicht einer Eingruppierung in E6 nicht entgegensteht.
Titel: Antw:Bewerbung: 2jährige Berufsausbildung, EG 6
Beitrag von: Binzig am 04.07.2022 13:09
Danke euch beiden! :)

Die AuP existiert in unserem schönen Bundesland nicht. :)
Titel: Antw:Bewerbung: 2jährige Berufsausbildung, EG 6
Beitrag von: Kaiser80 am 04.07.2022 13:16
Stellt nicht auch Satz 4 der Vorbermerkung Nr. 5 klar, dass die entsprechenden früheren Ausbildungsberufe den in den aktuellen Tätigkeitsmerkmalen genannten Ausbildungsberufen gleichgestellt werden?
Eine verkürzte Ausbildungszeit von 3 auf 2 Jahre bspw. wg. Abitur ist ja auch unschädlich
Titel: Antw:Bewerbung: 2jährige Berufsausbildung, EG 6
Beitrag von: SVA am 04.07.2022 13:25
Es geht aber nicht um einen früheren Ausbildungsberuf zu einem in einem Tätigkeitsmerkmal genannten Ausbildungsberuf, es geht um die Anforderung "erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren". Die Bürogehilfin/der Bürogehilfe war bspw. kein solcher Ausbildungsberuf  mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, sondern hatte eine kürzere Ausbildungsdauer von lediglich zwei Jahren.