Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: KarlMilo am 05.07.2022 08:18
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Hallo zusammen,
hier meine Frage zur Arbeitszeit bei Anreise zu Seminaren (TVöD-V, VKA):
Ausgangslage: Seminar von Montag bis Freitag, Anreise am Montag nicht möglich wegen 10h Arbeitszeit max. => Anreise am Sonntag.
Deute ich den Tarifvertrag (Abschnitt II Arbeitszeit, §6, (9.1) richtig, wenn ich für den Sonntag 8h Arbeitszeit annehme?:
"Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberück-sichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."
Ist da egal ob ich der Fahrer war, wenn wir zu zweit gefahren sind?
Danke für eure Antworten!
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Und was wenn der PR der Sonntagsarbeit nicht zustimmt?
Zumindest in NI ist so etwas in der Mitbestimmung
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Hallo zusammen,
hier meine Frage zur Arbeitszeit bei Anreise zu Seminaren (TVöD-V, VKA):
Ausgangslage: Seminar von Montag bis Freitag, Anreise am Montag nicht möglich wegen 10h Arbeitszeit max. => Anreise am Sonntag.
Deute ich den Tarifvertrag (Abschnitt II Arbeitszeit, §6, (9.1) richtig, wenn ich für den Sonntag 8h Arbeitszeit annehme?:
"Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberück-sichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."
Ist da egal ob ich der Fahrer war, wenn wir zu zweit gefahren sind?
Danke für eure Antworten!
Dies gilt nur, wenn die Reisezeit während der üblichen Arbeitszeit erbracht wurde. Sonntag dürfte dies nicht zutreffen, es sei denn, dass Überstunden / Mehrarbeit angeordnet wurden.
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Hallo zusammen,
hier meine Frage zur Arbeitszeit bei Anreise zu Seminaren (TVöD-V, VKA):
Ausgangslage: Seminar von Montag bis Freitag, Anreise am Montag nicht möglich wegen 10h Arbeitszeit max. => Anreise am Sonntag.
Deute ich den Tarifvertrag (Abschnitt II Arbeitszeit, §6, (9.1) richtig, wenn ich für den Sonntag 8h Arbeitszeit annehme?:
"Für jeden Tag einschließlich der Reisetage wird jedoch mindestens die auf ihn entfallende regelmäßige, durchschnittliche oder dienstplanmäßige Arbeitszeit berücksichtigt, wenn diese bei Nichtberück-sichtigung der Reisezeit nicht erreicht würde."
Ist da egal ob ich der Fahrer war, wenn wir zu zweit gefahren sind?
Danke für eure Antworten!
Dies gilt nur, wenn die Reisezeit während der üblichen Arbeitszeit erbracht wurde. Sonntag dürfte dies nicht zutreffen, es sei denn, dass Überstunden / Mehrarbeit angeordnet wurden.
wo wie gesagt, idR der PR vorher in der Mitbestimmung sein muss.
Und dann halt bei 4h Reiszeit 4h Sonntagsarbeit zustimmt und man dann auch nur 4h sich anrechnen lassen kann (selbst wenn man nur 3 h gereist ist?)
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Danke für die Antworten.
Hier noch eine Präzisierung der Ausgangslage: GmbH im kommunalen Besitz -> Betriebsratsseminar, durch Entsendebeschluss Betriebsrat "Mehrarbeit" (Fahrt) zugestimmt.
Wenn ich euch richtig verstehe, gilt die tatsächliche Fahrtzeit als Arbeitszeit, da Sonntag keine übliche Arbeitszeit ist.
Nur für den Fahrer oder auch für den Mitfahrer?
Grüße
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Kommt auf euere DV an.
Wenn ich es richtig verstanden haben, dann ist beim Fahrer es grundsätzlich Arbeitszeit, beim Mitfahrer nicht unbedingt.
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In einem anderen Thread zur inhaltsgleichen Regelung im TV-H (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113511.0.html) kam man zum Ergebnis, es wären am Sonntag 0 Stunden zu berücksichtigen.
Sofern es sich nicht um Dienst-Kfz handelt und der Arbeitnehmer dieses geführt hat oder der Arbeitgeber die Nutzung des privaten Pkw angeordnet hat, würde ich auch nicht dazu neigen, bei der Fahrtzeit einen Vergütungsanspruch zu sehen.
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Nochmals: Kommt auf die DV an.
Wenn es angeordnete Zeit ist, dann arbeite ich im Zug und lasse mir diese Zeit vergüten, sofern ich nicht ein Fahrzeug während der Arbeitszeit führen darf.
Also wenn ich lieber Auto fahre, so what, selber schuld, muss man halt nacharbeiten.
Und wenn der AG mir Mehrarbeit am Sonntag anordnet, dann werde ich natürlich auch am Sonntag im entsprechendem Umfang diese Mehrarbeit leisten, egal wie: Ob am Steuer oder im Bistrowagen, mir doch egal.
Das ich in meiner Freizeit nebenbei irgendwo hinfahre ist ja davon unabhängig und Wumpe. 8)
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Wenn der BT-V Anwendung findet, was ja bei der Masse der Arbeitsverhältnisse des Fall ist, wäre das mit einer Dienstvereinbarung nicht regelbar. (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112759.msg151339.html#msg151339)
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Eine DV darf keine Besserstellung gegenüber dem TV beinhalten?
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Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen dürfen keine Sachverhalte regeln, die in Tarifverträgen abschließend geregelt sind.
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Also DV dürfen keine übertariflichen Regelungen beinhalten?
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Nein, meine Aussage lautet: Dienstvereinbarungen und Betriebsvereinbarungen dürfen keine Sachverhalte regeln, die in Tarifverträgen abschließend geregelt sind.
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Also,
die Fahrt war mit einem Dienstfahrzeug. Es ging zu einem Betriebsratsseminar, d.h. AG hat nichts angeordnet.
Betriebsratsarbeit = Arbeitszeit. Eine BV gibt es noch nicht. Diese wird zur Zeit erarbeitet, u.a. Grund meiner Fragen.
Aus meiner Sicht ist hier die Fahrtzeit auch Arbeitszeit. Die Frage ist, ob für beide (Fahrer und Beifahrer) und wieviel (tatsächliche Fahrtzeit = Arbeitszeit) ?
Grüße
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Betriebsratsarbeit = Arbeitszeit.
(...)
Aus meiner Sicht ist hier die Fahrtzeit auch Arbeitszeit
Nö. Arbeitszeit kann nur im definierten Arbeitszeitrahmen erbracht werden, ansonsten müsste sie angeordnet werden. Da letzteres nicht passiert ist, kann Fahrzeit wie auch Arbeitszeit nicht berücksichtigt werden.
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Also,
die Fahrt war mit einem Dienstfahrzeug. Es ging zu einem Betriebsratsseminar, d.h. AG hat nichts angeordnet.
Betriebsratsarbeit = Arbeitszeit. Eine BV gibt es noch nicht. Diese wird zur Zeit erarbeitet, u.a. Grund meiner Fragen.
Aus meiner Sicht ist hier die Fahrtzeit auch Arbeitszeit. Die Frage ist, ob für beide (Fahrer und Beifahrer) und wieviel (tatsächliche Fahrtzeit = Arbeitszeit) ?
Grüße
Du beantwortest deine Frage ja selber. Da es offentsichtlich dazu noch keine Regelung gibt, kann dir auch kein anderer antworten. Hättest du die Frage auch gestellt, wenn du Montag mit der Arbeitszeit ausgekommen wärst? Bei nein: dann ist es auch am Sonntag Arbeitszeit für beide, denn keiner von euch kann seine Zeit frei einteilen=Arbeitszeit.
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Also,
die Fahrt war mit einem Dienstfahrzeug. Es ging zu einem Betriebsratsseminar, d.h. AG hat nichts angeordnet.
Betriebsratsarbeit = Arbeitszeit. Eine BV gibt es noch nicht. Diese wird zur Zeit erarbeitet, u.a. Grund meiner Fragen.
Aus meiner Sicht ist hier die Fahrtzeit auch Arbeitszeit. Die Frage ist, ob für beide (Fahrer und Beifahrer) und wieviel (tatsächliche Fahrtzeit = Arbeitszeit) ?
Grüße
Du beantwortest deine Frage ja selber. Da es offentsichtlich dazu noch keine Regelung gibt, kann dir auch kein anderer antworten. Hättest du die Frage auch gestellt, wenn du Montag mit der Arbeitszeit ausgekommen wärst? Bei nein: dann ist es auch am Sonntag Arbeitszeit für beide, denn keiner von euch kann seine Zeit frei einteilen=Arbeitszeit.
Natürlich kann der Beifahrer seine Zeit frei einteilen, nur der Ort ist eingeschränkt.
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Danke @all für den Input, ich habe jetzt einige Anregungungen was für die auszuhandelnde BV noch zu diskutieren ist.
Im aktuellen Fall teile ich die Fahrtzeit mit dem Mitfahrer und melde das als Arbeitszeit. Falls das beim AG so durchgeht, werde ich das mal als Basis für die BV nehmen.
LG