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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jannis228 am 05.07.2022 09:04
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Hallo zusammen,
folgende Situation...
Aktuelle Stelle: 9b Stufe 3
Neue Stelle: 10
Nach Abschluss der sechsmonatigen Probezeit steige ich von Stufe 3 in Stufe 4 auf. Nach positiver Beurteilung erfolgt dann die Höhergruppierung in 10 Stufe 4.
Mir wurde gesagt das die Beurteilung in der Regel nach einem Jahr stattfindet.
Jetzt stellt sich mir folgende Frage: Ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit?
Gibt es dafür eine feste Regelung bzw. eine standardmäßige Vorgehensweise?
Ich würde mich freuen wenn ihr eure Erfahrungen teilen könntet :)
Mit freundlichen Grüßen
Jannis
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Dafür gibt es kein standisiertes Vorgehen, da eine Probezeit oder Ähnliches keine Auswirkungen auf die Eingruppierung hat. Diese richtet sich ausschließlich nach den übertragenen Tätigkeiten.
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Wechselst du den Arbeitgeber?
Allgemein richtet sich deine Eingruppierung nach deiner auszuübenden Tätigkeit. Du wirst also nur dann Höhergruppiert wenn du entsprechende Aufgaben ausüben sollst. Und nicht weil du die Aufgaben, die du gerade ausübst, so toll ausübst.
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Wechselst du den Arbeitgeber?
Allgemein richtet sich deine Eingruppierung nach deiner auszuübenden Tätigkeit. Du wirst also nur dann Höhergruppiert wenn du entsprechende Aufgaben ausüben sollst. Und nicht weil du die Aufgaben, die du gerade ausübst, so toll ausübst.
Es würde ein Arbeitgeberwechsel stattfinden. Die Stelle wurde auf E10 ausgeschrieben. Mir wurde es so erklärt das man zunächst die alte Gruppierung (E 9b Stufe 3) während der Probezeit behalt und nach Ablauf der Probezeit eine Stufe aufsteigt. Wobei ich schon einige Jahre sparen würde, da ich erst in Stufe 3 aufgestiegen bin.
Anschließend soll dann nach positiver Beurteilung der aufstieg in E10 Stufe 4 passieren. Hierfür wurde mir ein Zeitraum von ungefähr einem Jahr mitgeteilt. Daher frage ich mich ob die Beurteilung ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit geschehen soll.
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Daher frage ich mich ob die Beurteilung ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit geschehen soll.
Die Frage ist vielmehr, ob du dich gerne verarschen lässt oder nicht.
Nichts davon ist tariflich vorgesehen und mithin kann deine Frage gar nicht beantwortet werden.
edit: Leider stelle ich fest, dass ein solches Gebahren insb. bei kommunalen AG nicht wirklich unüblich ist...
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Daher frage ich mich ob die Beurteilung ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit geschehen soll.
Die Frage ist vielmehr, ob du dich gerne verarschen lässt oder nicht.
Nichts davon ist tariflich vorgesehen und mithin kann deine Frage gar nicht beantwortet werden.
edit: Leider stelle ich fest, dass ein solches Gebahren insb. bei kommunalen AG nicht wirklich unüblich ist...
Einspruch lieber Kaiser:
Neuer AG nimmt förderliche Zeiten / oder Zeiten des öD an.
Also Eingruppierung in der 9bS3 ist ok.
Nach der Probezeit wendet er Stufenlaufzeitverkürzung an (als rein theoretisch)
Aufstieg in Stufe 4
Dann überträgt er die Aufgaben vollumfänglich: HG in die eg10s4.
Hier wird Pro AN das tarifliche gedeeeehnt.
Tariflich Korrekt:
Einstellung in der EG10 S1 da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt
buhhh
Alternative: Anerkennung der förderliche Zeiten/zeiten bei vorherigen öD: Einstellung in der EG10 S3 (Stufenlaufzeit bei 0)
auch nicht besser
bäääh
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Einspruch lieber Kaiser:
Neuer AG nimmt förderliche Zeiten / oder Zeiten des öD an.
Also Eingruppierung in der 9bS3 ist ok.
Nach der Probezeit wendet er Stufenlaufzeitverkürzung an (als rein theoretisch)
Aufstieg in Stufe 4
Dann überträgt er die Aufgaben vollumfänglich: HG in die eg10s4.
Hier wird Pro AN das tarifliche gedeeeehnt.
Tariflich Korrekt:
Einstellung in der EG10 S1 da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt
buhhh
Alternative: Anerkennung der förderliche Zeiten/zeiten bei vorherigen öD: Einstellung in der EG10 S3 (Stufenlaufzeit bei 0)
auch nicht besser
bäääh
Nein, tariflich korrekt kann man ja so gar nicht beantworten, da wir die zutreffende Eingruppierung nicht kennen. Der Wille/Rechtsmeinung E10 ist ja aber erkennbar.
Zudem ist der neu AG ja ziemlich frei was die Stufe betrifft. Nach §16 2a TVöD wäre auch E10 Stufe 3 möglich.
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Einspruch lieber Kaiser:
Neuer AG nimmt förderliche Zeiten / oder Zeiten des öD an.
Also Eingruppierung in der 9bS3 ist ok.
Nach der Probezeit wendet er Stufenlaufzeitverkürzung an (als rein theoretisch)
Aufstieg in Stufe 4
Dann überträgt er die Aufgaben vollumfänglich: HG in die eg10s4.
Hier wird Pro AN das tarifliche gedeeeehnt.
Tariflich Korrekt:
Einstellung in der EG10 S1 da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt
buhhh
Alternative: Anerkennung der förderliche Zeiten/zeiten bei vorherigen öD: Einstellung in der EG10 S3 (Stufenlaufzeit bei 0)
auch nicht besser
bäääh
Nein, tariflich korrekt kann man ja so gar nicht beantworten, da wir die zutreffende Eingruppierung nicht kennen. Der Wille/Rechtsmeinung E10 ist ja aber erkennbar.
Zudem ist der neu AG ja ziemlich frei was die Stufe betrifft. Nach §16 2a TVöD wäre auch E10 Stufe 3 möglich.
ich bin eigentlich davon ausgegangen das ich in E10 Stufe 3 eingruppiert werde. Zunächst war ich etwas überrascht das ich während der Probezeit in meiner alten Gruppe starten soll aber nachdem mir das mit der Stufenverkürzung und der anschließenden Höhergruppieren erklärt wurde finde ich es eher von Vorteil, da ich mir so einige Jahre in Stufe 3 spare. Mir wurde mitgeteilt das dies die übliche Vorgehensweise sei.
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Daher frage ich mich ob die Beurteilung ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit geschehen soll.
Die Frage ist vielmehr, ob du dich gerne verarschen lässt oder nicht.
Nichts davon ist tariflich vorgesehen und mithin kann deine Frage gar nicht beantwortet werden.
edit: Leider stelle ich fest, dass ein solches Gebahren insb. bei kommunalen AG nicht wirklich unüblich ist...
Im Gegenteil profitiert hier der Beschäftigte enorm. Man hätte (wenn vorher keine einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist) nur einen Anspruch auf Stufe 1, da E9b nicht gleichwertig ist. Förderliche Zeiten ist hier nur ein KANN seitens des AG.
@Threadersteller. Meinte der Arbeitgeber wirklich Höherstufung? Nicht das er Höhergruppierung meinte (also E9b in E10) und die Stufen gar nicht einbezogen hat? Eine Stufenabkürzung in dem Maße wäre mir neu.
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Im Gegenteil profitiert hier der Beschäftigte enorm. Man hätte (wenn vorher keine einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist) nur einen Anspruch auf Stufe 1, da E9b nicht gleichwertig ist. Förderliche Zeiten ist hier nur ein KANN seitens des AG.
@Threadersteller. Meinte der Arbeitgeber wirklich Höherstufung? Nicht das er Höhergruppierung meinte (also E9b in E10) und die Stufen gar nicht einbezogen hat? Eine Stufenabkürzung in dem Maße wäre mir neu.
Ich weiss, dass hier nur ein Kann vorliegt. Aber der vergleich über 9bS3 E9b S4 nach 10 S4 vs. EG10/3 führt im 31.Monat zum "break Even". Da kann ne Menge passieren
Wer garantiert denn die "Positive" Beurteilung nach 12 Monaten?
FETT: Eben. Das ist halt ein Kuhhandel wenn es so stattfindet.
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Es ist ja die Frage:
- Werden die Aufgaben der E10 entzogen, dann wäre eine Probezeit unsinnig.
- Werden die Aufgaben der E10 nur befristet übertragen -> Anspruch auf Gewährung einer Zulage
- Werden die Aufgaben der E10 dauerhaft übertragen -> Anspruch auf Eingruppierung, aber dann nur Anspruch auf Stufe 1
Man sollte hier vorher exakt mit dem AG besprechen, nach welchen Regelungen er konkret vorgehen wird und sich das schriftlich geben lassen.
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Genau.
Ich mein das ja nicht nur monetär: Wenn du einen neuen AN willst, würdest du so vorgehen wie im SV beschrieben? Also ich nicht. EG 10 S3, Standardprobezeit 6 Monate, feddisch. Wer soll dagegen anstinken?
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Daher frage ich mich ob die Beurteilung ein Jahr nach Einstellung oder ein Jahr nach der Probezeit geschehen soll.
Die Frage ist vielmehr, ob du dich gerne verarschen lässt oder nicht.
Nichts davon ist tariflich vorgesehen und mithin kann deine Frage gar nicht beantwortet werden.
edit: Leider stelle ich fest, dass ein solches Gebahren insb. bei kommunalen AG nicht wirklich unüblich ist...
Im Gegenteil profitiert hier der Beschäftigte enorm. Man hätte (wenn vorher keine einschlägige Berufserfahrung vorhanden ist) nur einen Anspruch auf Stufe 1, da E9b nicht gleichwertig ist. Förderliche Zeiten ist hier nur ein KANN seitens des AG.
@Threadersteller. Meinte der Arbeitgeber wirklich Höherstufung? Nicht das er Höhergruppierung meinte (also E9b in E10) und die Stufen gar nicht einbezogen hat? Eine Stufenabkürzung in dem Maße wäre mir neu.
Ja der Arbeitgeber meinte Höhergruppierung. Die Stelle ist auf EG 10 ausgeschrieben.
Eingruppierung während der Probezeit in EG 9b, Stufe 3, ab dem 7. Monat Stufe 4. Nach positiver Beurteilung erfolgt die Eingruppierung in EG 10 Stufe 4.
Mir wurde auch vom Arbeitgeber gesagt das dies ein übliches Verfahren ist und mir durch die Stufenverkürzung und anschließenden aufstieg zu gute käme. Aufgrund der Diskussion merke ich allerdings gerade das es wohl kein übliches Verfahren ist und ich mir diesen Weg besser nochmal detalliert schriftlich bestätigen lassen sollte.
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Genau.
Ich mein das ja nicht nur monetär: Wenn du einen neuen AN willst, würdest du so vorgehen wie im SV beschrieben? Also ich nicht. EG 10 S3, Standardprobezeit 6 Monate, feddisch. Wer soll dagegen anstinken?
Der AN, der Angeboten bekommt: Eg9bs4 nach 6 Monaten und Eg10S4 nach 12 Monate.
Sofern er es schriftlich zugesichert bekommt.
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Mir wurde auch vom Arbeitgeber gesagt das dies ein übliches Verfahren ist und mir durch die Stufenverkürzung und anschließenden aufstieg zu gute käme. Aufgrund der Diskussion merke ich allerdings gerade das es wohl kein übliches Verfahren ist und ich mir diesen Weg besser nochmal detalliert schriftlich bestätigen lassen sollte.
Ich will dir nix ausreden. Nicht falsch verstehen. ICH würde auf EG 10 S3 bestehen. Is nur meine Meinung
Wenn die Alternative EG 10 S1 ist, lohnt sich der Weg ja auch monetär.
Dennoch, wer weiss
a)was in einem Jahr ist
b)du die Probezeit bestehst
c) der AG die Probezeit überlebt
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Mir wurde auch vom Arbeitgeber gesagt das dies ein übliches Verfahren ist und mir durch die Stufenverkürzung und anschließenden aufstieg zu gute käme. Aufgrund der Diskussion merke ich allerdings gerade das es wohl kein übliches Verfahren ist und ich mir diesen Weg besser nochmal detalliert schriftlich bestätigen lassen sollte.
Ich will dir nix ausreden. Nicht falsch verstehen. ICH würde auf EG 10 S3 bestehen. Is nur meine Meinung
Wenn die Alternative EG 10 S1 ist, lohnt sich der Weg ja auch monetär.
Dennoch, wer weiss
a)was in einem Jahr ist
b)du die Probezeit bestehst
c) der AG die Probezeit überlebt
EG 10 S1 ist doch garnicht möglich oder?
(https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html#:~:text=Unter%20einer%20H%C3%B6hergruppierung%20versteht%20man,auf%20die%20neue%20Entgeltgruppe%20angrechnet.) Demnach sind doch nur Stufengleiche Aufstiege möglich oder verstehe ich das falsch?
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Wenn Du den Arbeitgeber wechselst, handelt es sich um eine Einstellung. Das ist etwas völlig anderes und auch ganz anders geregelt als eine Höhergruppierung.