Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: daani123 am 07.07.2022 08:35
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Hallo,
wenn ich beim selben Dienstherr vom Angestellten- in ein Beamtenverhältnis wechsle, ist für die Beendigung des Angestelltenverhältnis ein Auflösungsvertrag notwendig oder bin ich mit der Ernennung automatisch kein Angestellter mehr?
Danke + VG Daniel
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§ 9 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg
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Es ist nicht notwendig, wundere dich aber nicht, wenn es deine Dienststelle trotzdem so möchte.
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(...) bin ich mit der Ernennung automatisch kein Angestellter mehr?
Genau so.
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§ 9 […]
(3) Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.
Erläuterung: Die Vorschrift bewirkt, dass mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes erlischt. Ein privatrechtliches Arbeitsverhältnis erlischt mit der Ernennung kraft Gesetzes, ohne dass es einer Kündigung (§§ 620 ff. BGB, § 34 TVöD) oder eines Auflösungsvertrages (§ 311 Abs. 1 BGB, § 33 Abs. 1 lit. b TVöD) bedarf. Sinn und Zweck der Regelung ist es, mehrere Beschäftigungsverhältnisse zu dem gleichen Dienstherrn/Arbeitgeber zu vermeiden.
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Danke für die Antworten. Könnte ich also auch als Beamter ein Minijob beim selben Dienstherrn theoretisch haben?
Danke + VG Dani
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Ja könntest Du, Nebentätigkeiten muss man sich als Beamter aber genehmigen lassen.