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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Edward am 23.07.2022 14:33

Titel: [SH] Versetzung von Berlin nach Schleswig Holstein
Beitrag von: Edward am 23.07.2022 14:33
Hallo,
ein Beamter möchte sich von Berlin nach Schleswig Holstein versetzen lassen.
Nun gibt es in Berlin acht Stufen und in S-H 11 bzw. 12 Stufen.
Kann mir jemand sagen, wie eine solche Versetzung durchzuführen ist? Weniger verdienen darf er natürlich nicht.
Ich finde keine Gesetzesgrundlage, die eine solche Konstellation aufgreift.
Vielen Dank für Rückmeldungen!
Titel: Antw:[SH] Versetzung von Berlin nach Schleswig Holstein
Beitrag von: Unknown am 23.07.2022 17:03
Wieso darf er nicht weniger verdienen? Ist doch die freie Entscheidung des Beamten sich in ein schlechter besoldetes Bundesland versetzen zu lassen. Demnach sollte der Beamte wissen was auf ihn zukommt.
Titel: Antw:[SH] Versetzung von Berlin nach Schleswig Holstein
Beitrag von: Edward am 23.07.2022 17:11
Darauf hat man sich im Vorfeld bereits geeinigt.
Titel: Antw:[SH] Versetzung von Berlin nach Schleswig Holstein
Beitrag von: Seml am 23.07.2022 22:41
Deine Stufe wird aufgrund der in Berlin geltenden Regelungen nach der Versetzung neu festgelegt. Eigene Erfahrung: Nachdem das Einkommen in Berlin geringer war, als im abgebenden Bundesland, gab es nach der Versetzung eine Ausgleichszulage in Höhe der Differenz der vorherigen Besoldung und der nun in Berlin festgelegten. Das dann so lange, bis in Berlin ein höheres Einkommen erzielt wurde. Inwiefern das jetzt auf weitere Fälle übertragbar ist, kann ich nicht sagen.
Titel: Antw:[SH] Versetzung von Berlin nach Schleswig Holstein
Beitrag von: Seml am 24.07.2022 10:10
Hier auch noch einmal eine Quelle dazu. Auch in meinem Fall erfolgte die Versetzung nach erfolgreichem Auswahlverfahren, was wohl die Zahlung der Ausgleichszulage begründet.

https://www.dbb.de/artikel/besoldung-ausgleichszulage-fuer-nach-berlin-versetzte-landesbeamte.html
Titel: Antw:[SH] Versetzung von Berlin nach Schleswig Holstein
Beitrag von: NWB am 24.07.2022 14:47
Wieso darf er nicht weniger verdienen? Ist doch die freie Entscheidung des Beamten sich in ein schlechter besoldetes Bundesland versetzen zu lassen. Demnach sollte der Beamte wissen was auf ihn zukommt.
Aus Gründen der Besitzstandswahrung.
Titel: Antw:[SH] Versetzung von Berlin nach Schleswig Holstein
Beitrag von: Edward am 24.07.2022 16:26
Seml, herzlichen Dank!
Titel: Antw:[SH] Versetzung von Berlin nach Schleswig Holstein
Beitrag von: Mask am 24.07.2022 21:49
Wieso darf er nicht weniger verdienen? Ist doch die freie Entscheidung des Beamten sich in ein schlechter besoldetes Bundesland versetzen zu lassen. Demnach sollte der Beamte wissen was auf ihn zukommt.
Aus Gründen der Besitzstandswahrung.

Eine Besitzstandswahrung kann es nicht geben wenn der Beamte sich aus eigenem Wunsch versetzen lässt. Ausgleichszulage ist möglich und mir sind Fälle bekannt, in denen diese gezahlt wurde, beachte aber, Ermessen kein Anspruch