Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: RedIndian am 25.07.2022 08:17
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Guten Morgen!
Da ich hier nicht kommentieren kann https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111269.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111269.0.html), mache ich mal einen neuen Thread aus.
Ich habe zum 01.10.2021 den AG gewechselt und war vorher in EG 6 Stufe 4, nun in EG 8 Stufe 4.
Es wurde im Vorfeld nicht angesprochen, dass meine Zeit angerechnet wird, ich bin selbst davon ausgegangen. FEHLER 1!
Fehler 2: ich habe heute erst gesehen, dass die 4 Jahre in Stufe 4 ab 01.10.2021 neu begonnen haben.
Ich habe das in dem verlinkten Thread und aus den §§ 16 und 17 richtig verstanden, dass der Neubeginn der Laufzeit okay ist, man es hätte vorher klären sollen?
Wenn, ist das ja irgendwie schon doof.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
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Guten Morgen!
Da ich hier nicht kommentieren kann https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111269.0.html (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111269.0.html), mache ich mal einen neuen Thread aus.
Ich habe zum 01.10.2021 den AG gewechselt und war vorher in EG 6 Stufe 4, nun in EG 8 Stufe 4.
Es wurde im Vorfeld nicht angesprochen, dass meine Zeit angerechnet wird, ich bin selbst davon ausgegangen. FEHLER 1!
Fehler 2: ich habe heute erst gesehen, dass die 4 Jahre in Stufe 4 ab 01.10.2021 neu begonnen haben.
Ich habe das in dem verlinkten Thread und aus den §§ 16 und 17 richtig verstanden, dass der Neubeginn der Laufzeit okay ist, man es hätte vorher klären sollen?
Wenn, ist das ja irgendwie schon doof.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
Ja, tatsächlich "Pech gehabt" was die Laufzeit betrifft. Allerdings hätte der AG dich auch erst gar nicht in S4 übernehmen müssen. Es handelt sich auch hier um eine "kann"-Vorschrift
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Dann kämpfe ich mir hier mal weitere 3 Jahre durch. ;) ;D
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Es besteht aber die Möglichkeit dein Leid zu mindern, in dem man eine Zulage nach §16.5 dir gibt.
Wenn du nicht Kommune wärest.
Hab noch nicht gefürstückt, danke SVA
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Nein.
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Es besteht aber die Möglichkeit dein Leid zu mindern, in dem man eine Zulage nach §16.5 dir gibt.
Wenn du nicht Kommune wärest.
Hab noch nicht gefürstückt, danke SVA
:D Du immer mit deinem TV-L
'ne Möglichkeit wäre noch ne Laufzeitverkürzung i.S.d. §17Abs.2. Ich kenne allerdings kaum kommunale AG die dieses Instrument anwenden
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Es besteht aber die Möglichkeit dein Leid zu mindern, in dem man eine Zulage nach §16.5 dir gibt.
Wenn du nicht Kommune wärest.
Hab noch nicht gefürstückt, danke SVA
:D Du immer mit deinem TV-L
'ne Möglichkeit wäre noch ne Laufzeitverkürzung i.S.d. §17Abs.2. Ich kenne allerdings kaum kommunale AG die dieses Instrument anwenden
Ja ist selten,
aber bei einer Rakete wie RedIndia, die die volle Stufenübernahme von EG6 zur EG8 bekommt (wo ja eine Einstellung in EG8S1 das wäre was der AG nur hätte anbieten müssen) könnte er ja mal ne Ausnahme machen.
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Der TE kann sich über die Stufe 4 freuen. Bei manchem AG hätte es nur Stufe 1 gegeben ::)
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Könnte es bei mir daran liegen, dass ich bei meinem ehemaligen AG ein Jahr lang, bis Ende 2020, eine höherwertige Tätigkeit nach EG 8 gemacht habe und dort in 4 war?
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Nein eher nicht. Selbst der Anspruch bei sog. "einschlägiger Berufserfahrung" geht nur bis Stufe 3. Alles andere wie "förderliche Zeiten" nach §16Abs.2 Satz 3 oder der "unmittelbare Anschluss" nach Abs.2a sind ein "Kann". Dieses Ermessen hat der neue AG m.E. (völlig) zu deinen Gunsten angewendet