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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Levkoje am 25.07.2022 14:40
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In einem Kleinbetrieb mit eine Arbeitsvertrag angelehnt an TVÖD - was gilt da bei Kündigungen: Die Vorgaben nach TVöD oder die des Kleinbetriebes. Bin für eine Antwort sehr dankbar !! (Vielleicht gibt es dazu sogar einen Link, ich finde leider nichts...)
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"Angelehnt" kann alles mogliche bedeuten. Sofern die Geltung der Regelungen des TVÖD vereinbart worden ist, gelten diese, solange sie für den Arbeitgeber begünstigender sind als gesetzliche Regelungen. Welche gesetzlichen Regelungen zu Kleinbetrieben hätten denn einen Inhalt, der vom TVÖD anders geregelt würde?
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Anders geregelt wäre der Kündigungsschutz, deshalb meine Frage - in Kleinbetrieben gilt nicht mal das Kündigungsschutzgesetz.
Und sind Sie sicher? : " Sofern ... Regelungen des TVÖD vereinbart worden ist, gelten diese, solange sie für den Arbeitgeber begünstigender sind als gesetzliche Regelungen" ??? Da habe ich andere Infos bekommen - nämlich solange sie für den Arbeitnehmer günstiger sind als das Gesetz.
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Ja, streiche geber, setze nehmer.
Und der TVÖD würde den Kündigungsschutz jetzt inwieweit anders regeln?