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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: derThomas am 26.07.2022 16:16

Titel: Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: derThomas am 26.07.2022 16:16
Hallo liebes Forum,

bei der Überschrift bekomme ich bestimmt gleich zu hören, dass ich doch froh sein soll überhaupt Fortbildungen angeboten zu bekommen.  ;D Bitte lasst mich kurz das Problem schildern:

Ich bin im technischen Bereich tätig und erst seit einem Jahr in der Behörde, komme aus der Wirtschaft. Im Vorstellungsgespräch war nie die Rede von längerern Aufenthalten außerhalb des Dienstortes, es gibt auch keine Zusatzvereinbarungen hierfür. Nun kommt es erneut vor, dass mich kurzfristig eine Abordnung ereilt, laut derer ich im kommenden Monat für eine mehrtägige Schulung angemeldet wurde. Erst vor kurzem hatte ich den Fall, dass ich eine Abordnung am Mittwoch für den folgenden Montag erhielt. Eine vorherige Absprache für diese Weiterbildungen fand nicht statt. Alle Fortbildungen sind in einem Schulungszentrum, welches ca. 300km weit entfernt ist und dauern entweder 1 oder 2 Wochen. Die Unterbringung für diese Zeit ist im Schulungszentrum.

Mein Probleme damit:

Die Termine des Schulungszentrums stehen bereits 12 Monate im Voraus fest, diese kurzfrisitige Ankündigung bei mir ist daher komplett unnötig.
Eine vorherige Absprache halte ich zudem für angebracht, optionale Veranstaltungen über den Kopf zu entscheiden erscheint mir respektlos.
Diese Lehrgänge sind für mich uninteressant und bringen mich bei meiner täglichen Arbeit nicht weiter.
Ich hatte dieses Jahr bereits 5 Wochen Schulung, und auch meine Aufnahmefähigkeit ist begrenzt.
Vorallem aber ist es mir privat schlicht nicht möglich, meine Verpflichtungen immer so kurzfrisitig jemand Anderem aufzudrücken (Familie, Hilfsbedürftige Person).

Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt, daher meine Frage:

Bin ich überhaupt verpflichtet an diesen Lehrgängen teilzunehmen? Ich konnte im Tarifvertrag (TV-L) nichts dazu finden, außer:

§ 5 Qualifizierung  (2)
Zitat
Vor diesem Hintergrund stellt Qualifizierung nach diesem Tarifvertrag ein Angebot dar. 2Aus ihm kann für die Beschäftigten kein individueller Anspruch außer nach Absatz 4 abgeleitet werden. 3Es kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung wahrgenommen und näher ausgestaltet werden. 4Entsprechendes gilt für Dienstvereinbarungen im Rahmen der personalvertretungsrechtlichen Möglichkeiten. 5Weitergehende Mitbestimmungsrechte werden dadurch nicht berührt.

Ich wäre dankbar wenn ihr euer Wissen mit mir teilt! Vielen Dank!
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: WasDennNun am 26.07.2022 17:06
Ich denke mal,
dass es durchaus mit dem Direktionsrecht des AGs gedeckt ist,
dich zu einer Fortbildung zu schicken.

Der TV hat da nichts mit zu tun.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Schinkensandwich am 26.07.2022 17:41
Die Situation in der Du Dich befindest ist wirklich bizarr. Du bekommst unzählige Wochen Schulungen aufgehalst, die vermutlich auch erhebliche Kosten verursachen. Bei uns werden z. B. oft nur 1-Tag-Fortbildungen bezahlt bei einem extrem günstigen Anbieter bezahlt (die Qualität ist deshalb leider manchmal ok, aber war aber leider auch relativ oft unterirdisch) und ich muss meine Vorgesetzte dann erst auch immer lang und ausgiebig überzeugen, warum ich ausgerechnet diese Fortbildung gut für den Job wäre - zuletzt mit immer weniger Erfolg). Bei einer neuen Kollegen wären so Grundseminare sehr sinnvoll gewesen, aber da haben dann über 1 Jahr angeblich die Mittel dafür gefehlt. Auch ich musste vor Jahren auf eine sehr wichtige Fortbildung verzichten, weil die nötigen Mittel nicht zur Verfügung standen (wohlgemerkt: die Kosten wären eigentlich vergleichsweise gering gewesen - es ging nur um wenige hundert Euro). Das mit den fehlenden Mitteln war sowieso immer gelogen: In meiner Position bekomme ich nämlich sehr wohl mit, welch unsinnige Ausgaben, teils in enormer Höhe, aus unserer Kostenstelle beglichen werden.

Es ist wirklich unfassbar respektlos, wenn man Dich ohne Rücksprache so kurzfristig auf eine längere Fortbildung hunderte Kilometer entfernt schickt. Sowas sollte nämlich schon zu Beginn im Vorstellungsgespräch vom Arbeitgeber erwähnt werden.
So wie Du das beschreibst, haben diese Fortbildungen zudem für Dich auch kaum einen Mehrwert.
Umso verblüffender, dass hier Dein Vorgesetzter nicht mit sich reden lässt.
Gerade wenn es bei Dir in der Familie eine hilfsbedürftige Person gibt, wie Du schreibst, dann solltest Du schon schauen, ob Du die Sache nicht irgendwie eskalieren kannst. Nicht dass Dein Arbeitgeber auch noch irgend so ein Siegel für Familienfreundlichkeit verliehen bekommt, während er sich in der Realität asozial verhält.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Elke1980 am 26.07.2022 19:53
In meinem Arbeitsvertrag steht der Dienstort. Wenn ich eine oder zwei Wochen lang 300 km davon entfernt arbeiten würde, wäre das eine auffällige Abweichung von dieser vertraglichen Vereinbarung. Nebenbei erwähnt würde ich solche Lehrgangsteilnahmen schlicht verweigern. Allerdings bin ich länger als 15 Jahre da und über 40 Jahre alt - wenn Ihr versteht, was ich meine. Wenn ich noch dazu pflegende Angehörige wäre, würde ich ganz schnell dafür sorgen, dass es mal richtig im Karton rappelt. Es ist ja so, wie der Kollege über mir schrieb: Behörden suhlen sich gern in ihrem Eigenlob und strapazieren Modebegriffe wie "Vereinbarkeit von Familie und Beruf", möglichst in jeder zweiten Pressemitteilung. Das würde ihnen dann aber ganz schnell auf die Füße fallen.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: SVA am 26.07.2022 20:00
Bei einer beharrlichen Arbeitsverweigerung schützt die ordentliche Unkündbarkeit nicht, den sortiert man einfach fristlos und außerordentlich aus. Ohne mit der Wimper zu zucken.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: WasDennNun am 26.07.2022 20:17
Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt, daher meine Frage:
Eine alternative ist es via PR\GPR an höherer Stelle zu hinterfragen, was da schief läuft.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Elke1980 am 26.07.2022 21:47
Bei einer beharrlichen Arbeitsverweigerung schützt die ordentliche Unkündbarkeit nicht, den sortiert man einfach fristlos und außerordentlich aus. Ohne mit der Wimper zu zucken.
Der Vorwurf der Arbeitsverweigerung kommt nur für vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung unter vertraglich vereinbarten Bedingungen in Frage, nicht für herbeifabulierte Nebenpflichten.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: SVA am 26.07.2022 21:52
Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Tiffy am 26.07.2022 23:44
Noch auffälliger geht es nicht, Spid?

Beachte ihn nicht, Elke. Nach ein paar hundert Beiträgen löscht er sich eh wieder und hofft, unter neuem Nick nicht wiedererkannt zu werden. Der Drang, sich hier zu produzieren, ist einfach zu groß.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: SVA am 27.07.2022 06:21
Bis zu Deinem Beitrag war das hier eine arbeits- und tarifrechtliche Diskussion auf der Sachebene. Also lass Deinen Menstruationskrämpfen entspringenden Stuss doch bitte in einem entsprechenden Forum ab und uns weiter auf der Sachebene themenbezogen diskutieren. Versuche einzelner Nutzerinnen, Diskussionen hier im Forum auf die persönliche Ebene zu ziehen, sind doch mehr als störend.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Organisator am 27.07.2022 08:01
Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

Wie würdest du denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf den Sachverhalt und insbesondere die kurze Ankündigungszeit bewerten?
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Fragmon am 27.07.2022 08:23
Ich denke, dass es in privatwirtschaftlichen Betrieben durchaus üblich ist auch kurzfristig nationale Dienstreisen durchführen zu müssen. Ich sehe es auch so, dass wenig Chancen bestehen sich da zu wehren. Jedoch lässt sich diese Prozess ja nochmals über den Personalrat durchleuchten und ggf. optimieren.

Natürlich kann es sein, dass noch kurzfristig Restplätze freigeworden sind, welche deinem Arbeitgeber angeboten wurden.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: SVA am 27.07.2022 08:24
Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

Wie würdest du denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf den Sachverhalt und insbesondere die kurze Ankündigungszeit bewerten?
Grundsätzlich ist auch eine solche Anordnung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Ob der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers hinreichend gewürdigt und bei seiner Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt hat, kann in Ermangelung der Information, ob und wie er dies getan hat, nicht beurteilt werden.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: teclis22 am 27.07.2022 19:36
fachlich kann ich nix beitragen aber egal:

menschlich finde ich das Verhalten mindestens fraglich.
Bei uns im Bereich würden sich die LEute um solche teuren Schulungen regelrecht kloppen. Da gilt ein Fortbildungsbudget von 600€ pro JAhr. das Sind 2 Tage Behördeninterne Schulung.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Schinkensandwich am 27.07.2022 20:15
Man muss natürlich schon einräumen, dass SVA damit Recht hat, dass dies wohl dem Grunde nach vom Direktionsrecht gedeckt ist und auch die Frage mit der ermessensfehlerfreien Interessenabwägung können wir aus der Ferne nicht klar beurteilen.
Wir haben hier halt nur die eine Seite der Geschichte. Es wäre wirklich interessant, die Arbeitgebersicht hier zu erfahren. Ich glaube absolut den Angaben von "derThomas", aber das ist halt nur eine Sicht des Sachverhaltes. Der Arbeitgeber scheint wohl fest davon überzeugt zu sein, dass diese Fortbildungen zwingend erforderlich sind und nimmt dafür sogar mehrwöchige Abwesenheit seiner Arbeitskraft, einschließlich der damit zusammenhängenden sicherlich nicht unerheblichen Kosten, in Kauf. So wie das hier geschildert wird, habe ich noch in keiner Behörde erlebt. Auch das man so kurzfristig zu Fortbildungen geschickt wird ist äußerst merkwürdig. Entweder ist das ganz schlechter Stil oder der Arbeitgeber hat tatsächlich irgendwelche Gründe hierfür.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Admin2 am 29.07.2022 01:33
Bis zu Deinem Beitrag war das hier eine arbeits- und tarifrechtliche Diskussion auf der Sachebene. Also lass Deinen Menstruationskrämpfen entspringenden Stuss doch bitte in einem entsprechenden Forum ab und uns weiter auf der Sachebene themenbezogen diskutieren. Versuche einzelner Nutzerinnen, Diskussionen hier im Forum auf die persönliche Ebene zu ziehen, sind doch mehr als störend.

Nicht schon wieder... Bitte sachlich bleiben.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 05:55
Die Sachebene hat doch zuvor eindeutig Tiffy verlassen. Ich wurde von ihr blöde angemacht und habe angemessen darauf reagiert. Wo ist die Ermahnung für Tiffy, die versucht hat, die Diskussion von der Sachebene auf die persönliche Ebene zu ziehen? Bis zu ihrem Beitrag wurde hier sachlich und themenbezogen diskutiert und durch meinen Beitrag sind wir wieder dorthin zurückgekehrt. Ich habe darin sicher nicht die andere Wange hingehalten, das muss ich aber auch nicht.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 29.07.2022 08:03
Die Unfähigkeit, die Reichweite des Direktionsrechts des Arbeitgebers korrekt einzuschätzen oder die Unkenntnis eindeutiger tariflicher Bestimmungen wirken hinsichtlich der Arbeitsverweigerung nicht exkulpierend.

Wie würdest du denn das Direktionsrecht des Arbeitgebers in Bezug auf den Sachverhalt und insbesondere die kurze Ankündigungszeit bewerten?
Grundsätzlich ist auch eine solche Anordnung vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Ob der Arbeitgeber die Interessen des Arbeitnehmers hinreichend gewürdigt und bei seiner Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt hat, kann in Ermangelung der Information, ob und wie er dies getan hat, nicht beurteilt werden.
Es ist zwar spekulativ, aber dass lt SV hier ermessensfehlerfrei gehandelt wurde oder überhaupt eine Interessenabwägung erfolgt ist würde ich bezweifeln.

@TE: Ist es deine keine Alternative dem AG aufzuzeigen,
a) Was dann alles an Arbeit liegen bleiben muss/müsste
b) Sinnlosigkeit der Fortbildungen für deine auszuübenden Tätiglkeiten
c) "Androhung" Stellenwechsel

Ich persönlich halte das für absurd... Geht denn irgendein Vorteil für den AG mit den Fortb8ildungen einher, wie bspw. Vorhaltung Ersthelfer, Brandschutzbeauftragter bla bla?


Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: SVA am 29.07.2022 08:13
Bei einer "mehrtägigen" Abordnung ist der Arbeitnehmer nicht einmal zu hören, das haben die Tarifpartner erst ab einer Abordnungsdauer von 3 Monaten vorgesehen. Die Anforderungen an den Abwägungsprozess sind also niedrig.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: GofX am 03.08.2022 04:26
Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt [...]

So lange Du nur "rumjammerst" und am Ende doch zur Schulung fährst, wird sich nichts ändern.

Einfach mal ganz konkret "NEIN" sagen (Du hast vermutlich gute Gründe: privat schlicht nicht möglich, Verpflichtung kurzfristig jemand Anderem aufzudrücken: Familie, Hilfsbedürftige Person) und abwarten, was passiert. Falls eine Abmahnung (oder ähnliche/andere disziplinarische Maßnahme) ins Spiel gebracht werden soll: sofort zum Anwalt!
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Alien1973 am 03.08.2022 07:54
Ein Dienstplan / Schichtplan muss doch auch eine bestimmte Zeit im Voraus erstellt sein. Das gleiche würde ich hier ansetzen. Damit sind 3 Tage vorher doch schon arg wenig...

In meinem ersten Jahr lief das so, dass ich mir in Absprache meine Schulungen selber ausgesucht und terminlich gelegt habe. Ich war ebenfalls mehrmals 3-5 Tage weg, aber immer mit genügend Vorlauf und durch mich selber terminiert.

In meinem Leben vor dem ÖD musste ich viel rumfliegen, auch sehr kurzfristig. Da frägt keiner danach, die Baustellen müssen laufen. Nur einmal hat es der AG übertrieben, ich musste dringend nach Paris wobei in Deutschland ein Feiertag war. Der Deal war dann, ich konnte meine Frau mitnehmen die den einen Nachmittag alleine in Paris war. Der Abend und der nächste Tag gehörte dann uns, denn Rückflug wurde erst für den Abend gebucht. Bezahlt hat mein AG...  ;D
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 03.08.2022 08:00
Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt [...]

So lange Du nur "rumjammerst" und am Ende doch zur Schulung fährst, wird sich nichts ändern.

Einfach mal ganz konkret "NEIN" sagen (Du hast vermutlich gute Gründe: privat schlicht nicht möglich, Verpflichtung kurzfristig jemand Anderem aufzudrücken: Familie, Hilfsbedürftige Person) und abwarten, was passiert. Falls eine Abmahnung (oder ähnliche/andere disziplinarische Maßnahme) ins Spiel gebracht werden soll: sofort zum Anwalt!
Bei einem (Zahlwort, nicht Artikel) „Nein“ sollte man es dann aber belassen und nicht etwa nochmals verweigern. Ansonsten geht man nicht mit einer Abmahnung zum Anwalt, sondern läuft Gefahr, dass es eine außerordentliche fristlose Kündigung ist, die selbst dann Bestand haben kann, wenn festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer sich hätte rechtlich gegen die Anweisung wehren können, denn die beharrliche Arbeitsverweigerung stellt einen Grund für eine außerordentliche Kündigung an sich und in sich dar.

Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Nein, das tue ich nicht!“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer Ihre Kündigung geschrieben hat.“
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: xap am 03.08.2022 08:28
Spid schon wieder weg?  8)
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 03.08.2022 08:36
Es kann aber auch so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Wie Sie möchten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Projekt x, y und z sowie die dringlichen Terminarbeiten A B C nicht fristgemäß erledigt werden können. Dies wird wahrscheinlich einen finanziellen Schaden zur Folge haben. Da Sie im Übrigen fortlaufend so handeln stellt sich mir im die Frage, ob meine Interessen hinreichend gewürdigt wurden und bei Ihrer Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt wurde. Dies würde ich gerne dargelegt haben. Des Weiteren stellt sich ja auch der Sinn des Lehrgangs für meine ausztübenden Tätigkeiten im allgemeinen, ich erachte sie zumindest als nicht zielführend und für eine unnötige Verwendung von "Steuer"Geldern, die bei der zuständigen  Aufsichtsbehörde sicher auch mindestens für ein Kopfschütteln sorgen dürften. Aber wenn Sie drauf bestehen...“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer das geprüft. hat“(Ihre Kündigung erhalten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt, Sie mieser Penner ;))
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2022 08:39
Eben, wenn man ein solches wehrhaftes Nein, ich kann die Fortbildung nicht machen, von sich gibt. Dann sollte man umgehend dies auch rechtlich flankieren, sofern der AG eben das zweite Mal auffordert.
Sprich beim ArbG entsprechend vorstellig werden.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 03.08.2022 08:56
Es kann aber auch so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Wie Sie möchten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Projekt x, y und z sowie die dringlichen Terminarbeiten A B C nicht fristgemäß erledigt werden können. Dies wird wahrscheinlich einen finanziellen Schaden zur Folge haben. Da Sie im Übrigen fortlaufend so handeln stellt sich mir im die Frage, ob meine Interessen hinreichend gewürdigt wurden und bei Ihrer Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt wurde. Dies würde ich gerne dargelegt haben. Des Weiteren stellt sich ja auch der Sinn des Lehrgangs für meine ausztübenden Tätigkeiten im allgemeinen, ich erachte sie zumindest als nicht zielführend und für eine unnötige Verwendung von "Steuer"Geldern, die bei der zuständigen  Aufsichtsbehörde sicher auch mindestens für ein Kopfschütteln sorgen dürften. Aber wenn Sie drauf bestehen...“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer das geprüft. hat“(Ihre Kündigung erhalten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt, Sie mieser Penner ;))
AG: „Eine Darlegungspflicht besteht unsererseits nicht. Viel Vergnügen auf dem Lehrgang! Geht doch!“
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Rumo1895 am 03.08.2022 09:34
Ein Dienstplan / Schichtplan muss doch auch eine bestimmte Zeit im Voraus erstellt sein. Das gleiche würde ich hier ansetzen. Damit sind 3 Tage vorher doch schon arg wenig...

In meinem ersten Jahr lief das so, dass ich mir in Absprache meine Schulungen selber ausgesucht und terminlich gelegt habe. Ich war ebenfalls mehrmals 3-5 Tage weg, aber immer mit genügend Vorlauf und durch mich selber terminiert.

In meinem Leben vor dem ÖD musste ich viel rumfliegen, auch sehr kurzfristig. Da frägt keiner danach, die Baustellen müssen laufen. Nur einmal hat es der AG übertrieben, ich musste dringend nach Paris wobei in Deutschland ein Feiertag war. Der Deal war dann, ich konnte meine Frau mitnehmen die den einen Nachmittag alleine in Paris war. Der Abend und der nächste Tag gehörte dann uns, denn Rückflug wurde erst für den Abend gebucht. Bezahlt hat mein AG...  ;D

Diese lösungsorientierte Denke dürfte dem ÖD leider völlig wesensfremd sein. "Warum sollte ich jemand für etwas gewinnen wenn ich ihn auch zwingen kann" - und sich dann über mangelnde Motivation und hohen Krankenstand wundern.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2022 09:42
Diese lösungsorientierte Denke dürfte dem ÖD leider völlig wesensfremd sein. "Warum sollte ich jemand für etwas gewinnen wenn ich ihn auch zwingen kann" - und sich dann über mangelnde Motivation und hohen Krankenstand wundern.
Nicht völlig.
Es gibt durchaus auch mal Deals im öD, was Dauer Lage etc. von dr angeht.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 03.08.2022 09:44
Es kann aber auch so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“
AN: „Nein!“
AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“
AN: „Wie Sie möchten. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass Projekt x, y und z sowie die dringlichen Terminarbeiten A B C nicht fristgemäß erledigt werden können. Dies wird wahrscheinlich einen finanziellen Schaden zur Folge haben. Da Sie im Übrigen fortlaufend so handeln stellt sich mir im die Frage, ob meine Interessen hinreichend gewürdigt wurden und bei Ihrer Interessensabwägung ermessensfehlerfrei gehandelt wurde. Dies würde ich gerne dargelegt haben. Des Weiteren stellt sich ja auch der Sinn des Lehrgangs für meine ausztübenden Tätigkeiten im allgemeinen, ich erachte sie zumindest als nicht zielführend und für eine unnötige Verwendung von "Steuer"Geldern, die bei der zuständigen  Aufsichtsbehörde sicher auch mindestens für ein Kopfschütteln sorgen dürften. Aber wenn Sie drauf bestehen...“
AG: „Dann setzen Sie sich dahin und warten, bis Frau Neuhammer das geprüft. hat“(Ihre Kündigung erhalten Sie dann zu gegebenem Zeitpunkt, Sie mieser Penner ;))
AG: „Eine Darlegungspflicht besteht unsererseits nicht. Viel Vergnügen auf dem Lehrgang! Geht doch!“
AN:"Da wir ja nun bereits im Gespräch sind, wäre es aber zielführend. Sei's drum. Die Interessenabwägung ist ja gerichtlich überprüfbar, dass behalte ich mir eben vor. Ich denke unsere aktuellen Positionen und für die Zukunft sind ja dann ausgetauscht. Bis demnächst dann."
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 03.08.2022 11:01
Und schon ist alles in Butter.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 03.08.2022 11:17
Seh ich ähnlich.
Anordnung folge leisten und Position klarmachen, dass man zukünftig nicht mehr so mit sich umspringen lässt.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2022 11:35
Wenn man durch so eine Anordnung einen Schaden hat (z.B. Konzertkarten, die nicht genutzt werden konnten, weil man extern untergebracht ist), wie wäre da die Vorgehensweise?
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 03.08.2022 11:45
Sofern der Arbeitgeber ermessensfehlerfrei gehandelt hat, sollte man für die Zukunft prüfen, ob man ein solches privates Lebensrisiko nochmals eingehen möchte. Hat er ermessensfehlerhaft gehandelt, sollte man dies gerichtlich feststellen und sich den Schaden ersetzen lassen.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Alien1973 am 03.08.2022 13:53
Ermessensfehlerhaft ist doch schon allein die Tatsache, dass der AG nicht mal gefragt hat ob der Termin dem AN passt und die Schulung einfach gebucht hat. Eine einzige Frage hätte genügt: "Haben Sie nächste Woche für eine Schulung Zeit?"

Antwort AN: Das ist jetzt etwas sehr kurzfristig, ich habe eine pflegebedürftige Person zu Hause. Bitte geben Sie mir beim nächsten mal 14 Tage vorher Bescheid, damit ich die Pflege organisieren kann. Denn grundsätzlich bin ich natürlich bereit Schulungen und Lehrgänge zu besuchen.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 03.08.2022 14:01
Nein, das ist nicht ermessensfehlerhaft. Bei einer Abordnung so kurzer Dauer ist der Beschäftigte nicht vorher zu hören. Der Arbeitgeber muss also nur ohnehin bekannte Umstände würdigen. Wer über die tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Wünsche hat, wie bspw. ein unveränderlicher Arbeitsort oder eine bestimmte Ankündigungsfrist bzw. Anhörungspflicht bei auswärtiger Tätigkeit, muss es einzelvertraglich vereinbaren.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: xap am 03.08.2022 15:46
Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat. Vielleicht findet sich ein Ersatzkandidat.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 03.08.2022 16:10
Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen, wenn einem dessen, häufig rechtlich nicht einmal zu beanstandendes, Verhalten nicht passt? Wenn man davon ausgeht, dass die Masse der Ratgeber hier im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, fragt man sich doch, was da bei der Personalauswahl schief gegangen ist.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: xap am 03.08.2022 16:59
Der TE hat eine einfache Frage gestellt die sehr erschöpfend bzw ausschweifend beantwortet wurde. Ich habe nur meine Zweifel, ob ihm das geholfen hat. Und natürlich sollte man sich nicht krank melden, sondern ersuchen eine einvernehmliche Lösung des Problems zu finden.

Ansonsten hat der AG das Personal bekommen, welches er mittels Bestenauslese ausgewählt und eingestellt hat.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: MoinMoin am 03.08.2022 17:41
Und ist bei der Bestenauslese oftmals schon beim Personaler gescheitert.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: GofX am 04.08.2022 04:34
Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“

AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."

AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“

AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."

Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.

Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]

Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2022 06:15
Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“

AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."

AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“

AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."

Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.

Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]

Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.
Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?
Brutal und Fahrlässig würde ich sagen.
Da sollte man doch vorher vorsorgen.

Und wg Sklave, man hat einen AV unterschrieben, der diese Durchgriffsmöglichkeit dem AG erlaubt, also ist man Sklave seiner eigenen Nachlässigkeit.
Wenn man also so unabdingbar ist, dann geht man bevor es kracht zum AG und bittet ihn um eine temporäre Ergänzung zum AV, dass Abordnungen nur mit 2wöchigen Vorlauf geschehen dürfen.
Das befreit von der selbstgemachten Versklavung.

Bei uns hat der PR dieses pauschal für alle in der DV geregelt.

und im übrigen ist es natürlich unsensibel und nicht besonders klug vom AG so zu handeln, wir wissen aber die Gründe nicht, da wir nur ein einsietigen Blick auf das Geschehen haben.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 04.08.2022 08:07
Es kann also so laufen:
AG: „Sie gehen nächste Woche auf den Lehrgang, hier sind die Unterlagen.“

AN: "Nein, ich kann nicht. Ich habe Zuhause eine pflegebedürftige Person und diese würde verhungern, wenn ich eine Woche lang zu einem Lehrgang fahre. So schnell kann ich keinen Ersatz für mich finden. Bitte geben Sie mir eine Woche Zeit, Ersatz für mich zu finden und ich fahre dann zum Lehrgang."

AG: „Sie gehen nächste Woche auf Lehrgang, ansonsten ergreifen wir arbeitsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Kündigung.“

AN: "Haben Sie mir eben zugehört? Möchten Sie anordnen, dass meine Oma während meines Lehrgangs Zuhause verhungert? Bitte geben Sie mir das schriftlich, damit ich Sie privat haftbar machen kann."

Völlig unabhängig von irgendwelchen Ermessensfehlern oder irgendeinem Direktionsrecht.

Warum genau wird hier eigentlich ständig dazu geraten, den Arbeitgeber zu betrügen [...]

Darum geht es nicht. Man muss sich nur nicht zum Sklaven des Arbeitgebers machen, der einem externe Lehrgänge diktiert, auch dann, wenn eine Zuhause untergebrachte pflegebedürftige Person einen Schaden erleiden würde.

Doch, genau darum geht es. Man ist auch nicht "Sklave", sondern hat einen Dienstvertrag geschlossen, bei dem im Falle einer vereinbarten (oder unmittelbaren) Geltung von TV-L/TVÖD/TV-H das Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber der gesetzlichen Situation sogar deutlich erweitert ist. Wer das nicht möchte oder das Direktionsrecht des Arbeitgebers beschränken möchte, muss es entsprechend einzelvertraglich vereinbaren. Dann zu raten, man solle doch einfach krankmachen, also den Arbeitgeber betrügern, lässt tief blicken.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: xap am 04.08.2022 08:31
Ich sehe nicht, wie eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Nervenzusammenbruchs, der seine Ursache in einem möglichen Hungertod meiner pflegebedürftigen Oma hat, einen strafrechtlichen Bezug haben könnte.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 04.08.2022 08:53
Ich sehe nicht, dass es im Sachverhalt oder irgendeiner Stelle im Thread darum ginge.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: xap am 04.08.2022 08:58
Dann empfehle ich den Thread erneut zu lesen. Aber ich bin gnädig. Liegt wahrscheinlich an deiner selektiven Wahrnehmung.

Ob die Oma (pflegebedürftige Person) nun verhungert sei mal dahingestellt. Wie der TE gesundheitlich darauf reagiert wissen wir ebenfalls nicht. Von daher ist deine Straftatunterstellung, wie so oft bei dir, nur heiße Luft aus dem Spid'schen Elfenbeinturm.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: GofX am 04.08.2022 09:04
Man ist auch nicht "Sklave", sondern hat einen Dienstvertrag geschlossen, bei dem im Falle einer vereinbarten (oder unmittelbaren) Geltung von TV-L/TVÖD/TV-H das Direktionsrecht des Arbeitgebers [...]

Sorry, ich habe das mal abgekürzt.

Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.

Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?

Du setzt eine "Anordnung zur Fortbildung seitens des Arbeitgebers" gleich mit einem "schweren Unfall einer Person, die sich dann aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nicht mehr um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern kann?"
Fragwürdige Gewichtung von Arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten ...
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 04.08.2022 09:06
Dann empfehle ich den Thread erneut zu lesen. Aber ich bin gnädig. Liegt wahrscheinlich an deiner selektiven Wahrnehmung.

Ob die Oma (pflegebedürftige Person) nun verhungert sei mal dahingestellt. Wie der TE gesundheitlich darauf reagiert wissen wir ebenfalls nicht. Von daher ist deine Straftatunterstellung, wie so oft bei dir, nur heiße Luft aus dem Spid'schen Elfenbeinturm.
Deine psychotisch Fixierung auf Spid kannst Du gerne für Dich behalten.

Du schriebst:
Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat. Vielleicht findet sich ein Ersatzkandidat.

Da geht es nicht um eine "gesundheitliche Reaktion", Du forderst zum Betrug auf. Und das sagt schlicht einiges über Dich und Deine Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst sowie die msngelnde Qualität der Personalauswahl Deines Arbeitgebers aus.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2022 09:06
Ich sehe nicht, wie eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Nervenzusammenbruchs, der seine Ursache in einem möglichen Hungertod meiner pflegebedürftigen Oma hat, einen strafrechtlichen Bezug haben könnte.
So sie denn auch tatsächlich besteht, hat sie dies auch nicht.

Deine Aussage @xap war allerdings:
Krank melden weil man keine Lust auf schwachsinnige Diskussionen mit seinem AG hat.
Und dies ist, wie JesuisSVA zutreffend feststellt Betrug

Der TE kann in der Tat laut SV folgendes tun:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig seine Interessen durchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 04.08.2022 09:07
Man ist auch nicht "Sklave", sondern hat einen Dienstvertrag geschlossen, bei dem im Falle einer vereinbarten (oder unmittelbaren) Geltung von TV-L/TVÖD/TV-H das Direktionsrecht des Arbeitgebers [...]

Sorry, ich habe das mal abgekürzt.

Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.

Was man mit der Anordnung der Teilnahme an einer Fortbildung auch nicht tut.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: GofX am 04.08.2022 09:19
Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.

Was man mit der Anordnung der Teilnahme an einer Fortbildung auch nicht tut.

Doch, man "tut" es wissentlich, vorsätzlich und nimmt Schaden in Kauf, wenn dem Arbeitgeber die Umstände bekannt sind, dass der Arbeitnehmer ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu versorgen hat.

Ein Kündigungsgrund wegen Nicht-Anordnungsfähigkeit kurzfristiger Teilnahmen an "was-auch-immer" für alleinerziehende/alleinlebende/alleinstehende Mütter ohne familiären Rückhalt in Teilzeitbeschäftigungen wäre irgendwie doof, oder?
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2022 09:30
Der AG hat die Interessenabwägung auf ihm bekannte Umstände abzustellen. Wissen wir ob dem AG irgendwelche Umstände bekannt sind???
Von einer halbtoten Oma war m.W. im Sachverhalt des TE keine Rede. Auch nicht von alleinerziehender/alleinlebender/alleinstehender Mutter ohne familiären Rückhalt in Teilzeitbeschäftigung.
Er sprach von "Familie" und "hilfsbedürftige Person". Alles andere wurde dazugedichtet.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: GofX am 04.08.2022 09:37
Der AG hat die Interessenabwägung auf ihm bekannte Umstände abzustellen. Wissen wir ob dem AG irgendwelche Umstände bekannt sind???

Ja, das wissen wir:

Vorallem aber ist es mir privat schlicht nicht möglich, meine Verpflichtungen immer so kurzfrisitig jemand Anderem aufzudrücken (Familie, Hilfsbedürftige Person).

Meine Probleme hier in der Behörde anzusprechen war bisher leider nicht von Erfolg gekrönt [...]
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 04.08.2022 09:40
Das "Direktionsrecht des Arbeitgebers" sieht nicht vor, anordnen zu können, dass man seine pflegebedürftigen Familienangehörigen verhungern lassen muss.

Was man mit der Anordnung der Teilnahme an einer Fortbildung auch nicht tut.

Doch, man "tut" es wissentlich, vorsätzlich und nimmt Schaden in Kauf, wenn dem Arbeitgeber die Umstände bekannt sind, dass der Arbeitnehmer ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu versorgen hat.

Ein Kündigungsgrund wegen Nicht-Anordnungsfähigkeit kurzfristiger Teilnahmen an "was-auch-immer" für alleinerziehende/alleinlebende/alleinstehende Mütter ohne familiären Rückhalt in Teilzeitbeschäftigungen wäre irgendwie doof, oder?

Nein, das tut man nicht. Es wird, für so manchen offenbar überraschend, auch seitens Gesetzgeber, Rechtsprechung und Tarifpartnern erwartet, dass der Arbeitnehmer seinen privaten Scheiss grundsätzlich auf die Reihe bekommt und dem Arbeitgeber zur vertraglich geschuldeten Leistungserbringung, zu der in den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes eben auch die Abordnung gehört, zu der der Arbeitnehmer bei einer Dauer von drei Monaten oder weniger nicht einmal zu hören ist, zur Verfügung steht.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: GofX am 04.08.2022 09:58
Es wird [...] erwartet, dass der Arbeitnehmer [...] zur Verfügung steht.

Träum' weiter von vertraglich geregelter Lebensführung.

Selbstverständlich werden von Gerichten die privaten Lebensumstände bei der Erbringung der Arbeitsvertraglich vereinbarten Leistung berücksichtigt. Da gibt es zumutbare und nicht zumutbare Belastungen. Die Oma verhungern zu lassen ist dabei wohl eher unzumutbar.

Die Teilzeitkraft und alleinerziehende Mutter war ein Muster-Beispiel dafür, dass der Arbeitgeber eben nicht willkürlich anordnen und abordnen kann, sondern sehr wohl Rücksicht darauf nehmen muss, dass das Kind sonst z.B. nicht aus dem Kindergarten abgeholt werden kann, wenn der Mutter Überstunden angeordnet werden. Dann mit Abmahnung und Kündigung zu drohen (weil es der Tarifvertrag angeblich ermöglicht), wird wohl ziemlich sicher vor dem Arbeitsgericht anders entschieden werden.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 04.08.2022 10:05
Du kannst Dich gegen Rechtsgrundsätze auflehnen, verkürzt und sinnverfälschend zitieren und absurde Beispiele erfinden, so viel Du möchtest, es ändert nichts. Privater Scheiss ist privater Scheiss ist privater Scheiss. Der Arbeitgeber muss ihn unter Umständen bei seiner Abwägung berücksichtigen und kann dann trotzdem zu dem sachgerechten und ermessensfehlerfreien Ergebnis kommen, dass seine Interessen den privaten Scheiss überwiegen.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2022 10:06

Selbstverständlich werden von Gerichten die privaten Lebensumstände bei der Erbringung der Arbeitsvertraglich vereinbarten Leistung berücksichtigt. Da gibt es zumutbare und nicht zumutbare Belastungen. Die Oma verhungern zu lassen ist dabei wohl eher unzumutbar.
Wie ich finde treffend zusammengefasst
https://www.bundestag.de/resource/blob/819006/388fdfbc01f63eb9018bb0447c4e944c/WD-6-100-20-pdf-data.pdf

Es bleibt dabei:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig oder sofort seine Interessen gerichtlichdurchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen

Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Isie am 04.08.2022 10:21
@JesuisSVA:
@Kaiser80:
Ich schlage vor, dass ihr eure Feststellungen und Ratschläge etwas zurückhaltender formuliert. Ihr wisst schon, warum.
LG Isie
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2022 10:24

@Kaiser80:
Ich schlage vor, dass ihr eure Feststellungen und Ratschläge etwas zurückhaltender formuliert. Ihr wisst schon, warum.

Ehrlich gesagt: Nein ich wüsste nicht warum?

Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Rumo1895 am 04.08.2022 11:32
Ist die Unterbringung im Schulungszentrum für das Ermessen des AG eigentlich von Bedeutung oder wäre es nach hM vom Direktionsrecht gedeckt dem AN (aus z.B. Hamburg) mitzuteilen, dass er ab morgen für die nächsten 3 Monate in z.B. München arbeitet? Ist das dann auch "privater Scheiss" ?
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: WasDennNun am 04.08.2022 11:38
Also geht die Person einfach so dahin und lässt die pflegebedürftige Person verhungern, wenn er aufgrund eines Unfalls im KH liegt?

Du setzt eine "Anordnung zur Fortbildung seitens des Arbeitgebers" gleich mit einem "schweren Unfall einer Person, die sich dann aufgrund eines Krankenhausaufenthalts nicht mehr um ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder kümmern kann?"
Fragwürdige Gewichtung von Arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten ...
Nein, ich wollte damit darauf hinweisen, dass man schon fahrlässig handelt, wenn man keinen Plan B hat, wenn man als einziger für die Versorgung eines Menschen zuständig ist.
wenn man nämlich einen solchen hätte, dann wäre es ja auch kein Problem das die Person weiter versorgt wird, egal ob Unfall oder Dienstreise der Grund ist.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 04.08.2022 11:39
Ist die Unterbringung im Schulungszentrum für das Ermessen des AG eigentlich von Bedeutung oder wäre es nach hM vom Direktionsrecht gedeckt dem AN (aus z.B. Hamburg) mitzuteilen, dass er ab morgen für die nächsten 3 Monate in z.B. München arbeitet? Ist das dann auch "privater Scheiss" ?
Der Arbeitgeber muss die Umstände bei seinen Erwägungen pflichtgemäß berücksichtigen. Stellt er eine Unterkunft, wird er regelmäßig eher dazu berechtigt sein, kurzfritige Dispositionen zu treffen, als wenn er dies nicht täte.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: MoinMoin am 04.08.2022 11:39
Der TE kann in der Tat laut SV folgendes tun:
1. Kröte schlucken, Maul halten
2. Kröte schlucken, dem AG zu verstehn geben, dass man zukünftig seine Interessen durchsetzen wird
3. Betrügen und krank machen
Ein hoch auf diese treffende Zusammenfassung
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Isie am 04.08.2022 14:02
@Kaiser80: Punkt 3 deiner Vorschläge.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2022 14:22
@Kaiser80: Punkt 3 deiner Vorschläge.
Ja und nu? Ich zeige ja nur auf was er tun kann bzw. was ist wenn er krank macht und fordere nicht dazu auf oder schlage es vor. Wenn ich sowas "vorsichtig" formulieren würde fände ich das in der Tat etwas bedenklicher.

Was ich tun würde ist ja was anderes...
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: MoinMoin am 04.08.2022 14:54
Btw
es gibt auch noch

4. Die Anweisung zur Fortbildung zu fahren ignorieren, zur Arbeit gehen und seine (wichtigere) Arbeit machen.
5. Betrügen und so tun als er den Termin vergessen hat und weiter bei 4.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2022 15:08
Ich würde auch hinfahren wenn's dort schön ist. Ich würde dann von Zeitraum x so etwa 3/4 x Spazieren gehen,"offiziell "auf'm Scheißhaus verbringen oder schon mal Bewerbungen für nen neuen AG schreiben. Jeden Abned dann Chefchen 'ne e-mail schreiben mit dem Inhalt der 1/4 x, man möchte ja sein erworbenes Fachwissen teilen.

Wer will denn in so nem Laden bzw. mit solchen Leuten arbeiten?
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 04.08.2022 15:12
Dem Arbeitnehmer steht es ja jederzeit völlig frei, ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, richtig. Es steht ihm auch frei, die jeweiligen Konditionen zu verhandeln, die ihm wichtig sind. Deshalb verstehe ich das Gejammer hier nicht, wenn der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch macht. Oder wenn dann Aufforderungen/Ratschläge/"ich würde ja..." zu vertrags-/treu-/gesetzwidirgem Verhalten kommen. Entweder der Arbeitnehmer kann es irgendwo anders besser haben, dann soll er dahin gehen. Oder er kann das nicht. Dann soll er mit seiner Situation klarkommen.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Kaiser80 am 04.08.2022 15:17
Dem Arbeitnehmer steht es ja jederzeit völlig frei, ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, richtig.
Eben.
Der @TE schrieb ja, dass dies mehrfach vorgekommen sei. Da wäre bei mir vermtl. nach der Aktion Mittwoch Abordnung und Montag ab vom Hof Schluss gewesen und mind. innerlich gekündigt.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: MoinMoin am 04.08.2022 15:32
Dem Arbeitnehmer steht es ja jederzeit völlig frei, ohne Angaben von Gründen das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden, richtig.
Eben.
Der @TE schrieb ja, dass dies mehrfach vorgekommen sei. Da wäre bei mir vermtl. nach der Aktion Mittwoch Abordnung und Montag ab vom Hof Schluss gewesen und mind. innerlich gekündigt.
Bei mit nur, wenn der AG es ablehnt eine zeitlich befristete (solange ich Pflegen muss) Änderung in den (schlecht verhandeltem) AV aufzunehmen (mit dem Inhalt, dass Abordnungen 2 Wochen vorher angekündigt werden müssen und nur einvernehmlich eine kürzere Frist akzeptiert wird).
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Schokobon am 05.08.2022 09:22
Wenn man private Verpflichtungen wie Pflege oder Aufzucht von Nachwuchs und gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis unterhält sollte man in beiden Bereichen permanent eine Vertretung vorhalten. Zu Hause habe ich dafür die Ehefrau und in der Arbeit den Stellvertreter.
Ich kann also jederzeit von beiden Seiten zu mehrwöchigen Abwesenheiten verdonnert werden ohne, dass der jeweils andere Bereich darunter leidet.

Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Rumo1895 am 05.08.2022 09:26
Es steht ihm auch frei, die jeweiligen Konditionen zu verhandeln, die ihm wichtig sind.

Die Annahme zweier Verhandlungspartner auf Augenhöhe ist theoretisch richtig deckt sich aber im Allgemeinen nur selten mit der tatsächlichen Praxis.

Zumal Nebenabreden erfahrungsgemäß den arbeitgeberseitigen Apparat überfordern -zumindest wenn sie rechtssicher fixiert und nicht nur "mündlich" zugesagt werden.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 05.08.2022 09:39
Wie ich im entsprechenden Beitrag ausgeführt habe, steht es dem Arbeitnehmer ja frei, einen Arbeitsvertrag, der die ihm wichtigen Punkte enthält, nicht zu unterschreiben. Oder auch einfach zu einem Arbeitgeber zu wechseln, bei dem er die gewünschten Konditionen erhält.

Nebenabreden sind üblich und so verbreitet, dass die Tarifpartner es sogar für erforderlich hielten, eine tarifliche Regelung dazu zu treffen.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Isie am 05.08.2022 09:55
Wenn man private Verpflichtungen wie Pflege oder Aufzucht von Nachwuchs und gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis unterhält sollte man in beiden Bereichen permanent eine Vertretung vorhalten. Zu Hause habe ich dafür die Ehefrau und in der Arbeit den Stellvertreter.
Ich kann also jederzeit von beiden Seiten zu mehrwöchigen Abwesenheiten verdonnert werden ohne, dass der jeweils andere Bereich darunter leidet.
Gratuliere, dann hast du sowohl bei der Arbeitsstelle als auch bei deiner Ehefrau einen Volltreffer gelandet. Nun Stelle dir mal vor, dein Stellvertreter hat Urlaub und deine Ehefrau hat auch ein paar Termine - natürlich nur zu der Zeit, in der du normalerweise zuhause bist. Und nun fällt deinem Arbeitgeber spontan ein, dass du die komplette nächste Woche einen Lehrgang in einem 300 km entfernten Ort besuchen sollst.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: MoinMoin am 05.08.2022 09:58
Es steht ihm auch frei, die jeweiligen Konditionen zu verhandeln, die ihm wichtig sind.

Die Annahme zweier Verhandlungspartner auf Augenhöhe ist theoretisch richtig deckt sich aber im Allgemeinen nur selten mit der tatsächlichen Praxis.

Zumal Nebenabreden erfahrungsgemäß den arbeitgeberseitigen Apparat überfordern -zumindest wenn sie rechtssicher fixiert und nicht nur "mündlich" zugesagt werden.
Ersteres, weil 99,99% der Angestellten nicht auf die Idee kommen solche Dinge vorab zu regeln und dann jaulen, wenn der worst case Fall eintritt (sie wie beim TE).
Letzteres ist dann ja wohl absolut ein Anlass um so mehr wichtige Dinge zu regeln, wenn mit so einer Kleinigkeit den AG überfordert ist.
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: Rumo1895 am 05.08.2022 10:02
Wenn man private Verpflichtungen wie Pflege oder Aufzucht von Nachwuchs und gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis unterhält sollte man in beiden Bereichen permanent eine Vertretung vorhalten. Zu Hause habe ich dafür die Ehefrau und in der Arbeit den Stellvertreter.

Die 50er Jahre haben angerufen und möchte ihr Familienbild zurück haben...
Titel: Antw:Bin ich verpflichtet an Fortbildungen teilzunehmen?
Beitrag von: JesuisSVA am 05.08.2022 10:07
Alternativ könnte Schokobon auch einen sich als menstruierende Sphinx identifizierenden biologischen Mann haben, es ändert sich nichts, weshalb die Vorbringung als Argument nichts taugt.