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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Blablubb am 31.07.2022 10:16
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Hallo zusammen,
ich bin auf meiner jetzigen Stelle in E8 Stufe 4 eingruppiert. Die Stelle ist unbefristet. Jetzt möchte ich mich auf eine E 9a-Stelle bewerben, die zunächst befristet ausgeschrieben ist (bei demselben Arbeitgeber). Werde ich trotz der Befristung in E 9a eingruppiert oder gibt es dann nur irgendwelche Zulagen? :-[
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Wenn dir die Stelle nur vorübergehend übertragen wird, wirst du nicht eingruppiert, sondern bekommst nach Maßgabe des § 14 TVöD eine Zulage.
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Und fällst danach wieder zurück in deine alte EG, wo Stufenlaufzeit etc. weiterläuft.
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Nein, bei einer vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit bleibt er in seiner bisherigen Entgeltgruppe und die Stufenlaufzeit läuft weiter. Wenn dich an die vorübergehende Übertragung eine dauerhafte Übertragung der Tätigkeit nahtlos anschließt, wird die Stufe in der neuen Entgeltgruppe im Zeitpunkt der Höhergruppierung so festgesetzt, als wenn die Vöhergruppierung bereits im Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgt wäre.
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Und fällst danach monetär wieder zurück in deine alte EG, wo Stufenlaufzeit etc. weiterläuft.
Habe meine ungenaue Aussage korrigiert.