Forum Öffentlicher Dienst
		Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst => Kirche und Wohlfahrt => Thema gestartet von: SheHulk am 02.08.2022 07:14
		
			
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				Guten Tag Zusammen,
 
 wie würdet ihr eine Leitung eines Wohnbereichs der Eingliederungshilfe eingruppieren?
 Hat 16 feste Mitarbeiter unter sich, 9 Bewohner.
 Budgetverantwortung, etc.
 
 Vielen Dank
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				Moin SheHulk,
 
 eine Wohnbereichsleitung wird wohl in der EG8 der AVR DD eingruppiert werden.
 16 Mitarbeiter entsprechen sicherlich nicht 16,0 VZÄ (Vollzeitäquivalente), das käme mir doch etwas übertrieben vor bei 9 Bewohnern.
 Evtl. kann noch 50% der Differenz zu EG9 angerechnet werden. Ich glaube aber das das keiner machen wird.
 
 Stufenlaufzeit hängt von der Erfahrung ab. In der Regel werden nur 6 Jahre anerkannt, sodass man in Stufe 3 anfängt.
 
 Ich hoffe ich konnte dir helfen?
 
 Grüße