Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Willi1967 am 02.08.2022 08:20
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Guten Morgen,
ich habe jetzt n einem beamtenrechtlichen Streit ein Klageverfahren laufen. Es ist aktuell die Zulassung zur Berufung beim OVG NRW beantragt.
Hat jemand von Euch Erfahrung, wie lange eine Zulassung zur Berufung dauern kann? Und auch ein Berufungsverfahren insgesamt?
In erster Instanz hat es drei Jahre bis zu einer Entscheidung gedauert…Finde das viel zu lang. Deshalb frage ich mich, ob ich darauf hoffen kann, dass es beim OVG schneller geht…insbesondere mit der Zulassung.
Kann jemand berichten?
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Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört zu den abgesoffensten Justizzweigen überhaupt. Hatten ein einstweiliges Rechtschutzverfahren (Konkurrentenklage) im Haus (stv. Behördenleitung) das im "Eilverfahren" knapp über vier Jahre gedauert hat. Abwarten und Tee trinken heißt die Devise
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...worum geht es denn?...bei mir waren in einem Konkurrentenstreitverfahren VG und OVG-Verfahren in der Eilsache innerhalb von vier Monaten erledigt...das Hauptsacheverfahren wurde wegen Rückzug des AG gar nicht mehr eröffnet...
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Die Nichtzulassungsbeschwerde sollte ca. 6-12 Monate dauern, je nach Umfang.
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...worum geht es denn?...bei mir waren in einem Konkurrentenstreitverfahren VG und OVG-Verfahren in der Eilsache innerhalb von vier Monaten erledigt...das Hauptsacheverfahren wurde wegen Rückzug des AG gar nicht mehr eröffnet...
Es geht um eine Zurruhesetzungsverfahren wegen Dienstunfähigkeit bzw. die Frage, ob NRW eine andere Verwendung möglich war. Ich konnte aus gesundheitlichen Gründen meinen alten Dienstposten nicht mehr ganz ausfüllen Hätte aber jeden Bürojob ohne Einschränkungen machen können. Das Land sagt, es seien keinen freien Dienstposten vorhanden. Mit der Begründung wurde ich in den Ruhestand versetzt.
In erster Instanz habe ich verloren und nun die Zulassung zur Berufung beantragt. Ich bin noch sehr jung und mich verwirrt das ganze sehr. Dachte immer, dass man nicht so leicht in den Ruhestand versetzt werden kann. Angeblich gibt es doch so einen großen Personalmangel…
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...ein ähnliches Verfahren hat mal ein Kollege durchgeführt...das hat damals ungefähr 2-3 Jahre gedauert...
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Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört zu den abgesoffensten Justizzweigen überhaupt. Hatten ein einstweiliges Rechtschutzverfahren (Konkurrentenklage) im Haus (stv. Behördenleitung) das im "Eilverfahren" knapp über vier Jahre gedauert hat. Abwarten und Tee trinken heißt die Devise
Vier Jahre für ein Eilverfahren? Das ist ja unfassbar! Insgesamt oder nur beim OVG? Welches OVG war das bzw. welches Bundesland?
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...ein ähnliches Verfahren hat mal ein Kollege durchgeführt...das hat damals ungefähr 2-3 Jahre gedauert...
Weißt Du zufällig wie das Verfahren ausgegangen ist beim OVG? Welches Bundesland war das?
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...das war in NRW....der Kollege musste wieder eingestellt werden...
...war so ein Fall, wie er früher öfter mal vorkam...Kollege fiel langfristig wegen psychischer Probleme aus...der "eigene" Amtsarzt bescheinigte dann Dienstunfähigkeit (es kam schon mal vor, dass die Verwaltungsleitung auf dem kleinen Dienstweg den Amtsarzt informierte, welches Gutachtenergebnis aus Verwaltungssicht vorteilhaft wäre) 8)
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Verwaltungsgerichtsbarkeit gehört zu den abgesoffensten Justizzweigen überhaupt. Hatten ein einstweiliges Rechtschutzverfahren (Konkurrentenklage) im Haus (stv. Behördenleitung) das im "Eilverfahren" knapp über vier Jahre gedauert hat. Abwarten und Tee trinken heißt die Devise
Vier Jahre für ein Eilverfahren? Das ist ja unfassbar! Insgesamt oder nur beim OVG? Welches OVG war das bzw. welches Bundesland?
Erst VG, dann VGH Kassel (Hessen)
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...das war in NRW....der Kollege musste wieder eingestellt werden...
...war so ein Fall, wie er früher öfter mal vorkam...Kollege fiel langfristig wegen psychischer Probleme aus...der "eigene" Amtsarzt bescheinigte dann Dienstunfähigkeit (es kam schon mal vor, dass die Verwaltungsleitung auf dem kleinen Dienstweg den Amtsarzt informierte, welches Gutachtenergebnis aus Verwaltungssicht vorteilhaft wäre) 8)
Vielen Dank für Info!
Bin auch aus NRW. Das macht ja Hoffnung, dass das OVG im Sinne deines Kollegen entschieden hat. Weißt du zufällig auch, ob er in erster Instanz verloren hatte vorher?
Ja, und was Du zu Begutachtung schreibst: unfassbar, was manchmal so versucht wird von Behörden. Die