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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Emil123 am 02.08.2022 20:49
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Guten Tag,
Ich habe eine Frage zu den üblichen Kündigungsfristen im Tvöd. Ich habe ca. 5 Jahre im Tvöd-P gearbeitet und dann den Arbeitgeber gewechselt. Nun habe ich dort 3 Jahre Gehalt nach Tvöd-Sue erhalten. Beim meinem damaligen Wechsel wurde keine Stufe übernommen, ich musste wieder in Stufe 1 anfangen. Welche Kündigungsfrist habe ich nun? 6 Wochen zum Quartalsende oder zählt dennoch die Zeit beim alten Arbeitgeber? Vielen Dank im Voraus!
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Moin,
es zählt nur die Beschäftigungszeit beim momentanen Arbeitgeber.
Somit beträgt, nach § 34 TVöD, deine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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Sofern das Arbeitsverhältnis unbefristet ist.
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Nach einer Beschäftigungszeit von 3 Jahren bin ich leichfertiger Weise davon ausgegangen. ;)
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Vielen Dank für die schnelle Antwort!