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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: NBL am 05.08.2022 12:52

Titel: Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
Beitrag von: NBL am 05.08.2022 12:52
Hallo
Da bei mir ein Arbeitgeber Wechsel ansteht wüsste ich gerne ob sich hier die Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Quartalsende zutrifft.
Ich bin seit 10 Jahren unbefristet im selben Unternehmen beschäftigt und war 18 Monate in Elternzeit.
Beschäftigungsbeginn war der 1.04.2012

Und wie verhält es sich mit dem Thema Auflösungsvertrag? Ist es hier möglich sich früher zu trennen ? Zum Beispiel nach 2 Monaten?

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
Beitrag von: MoinMoin am 05.08.2022 13:07
Und wie verhält es sich mit dem Thema Auflösungsvertrag?
Den kann man jederzeit und mit beliebigen Bedingungen einvernehmlich mit dem Ag aushandeln.
Von Morgen ist der AV aufgelöst bis zu "am xx.yy.20zz" ist der Vertrag aufgelöst.
Alles möglich. Wenn beide wollen.

Titel: Antw:Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 05.08.2022 13:24
Zwischen Gewerkschaften und Bund ist doch überhaupt kein BT-K vereinbart. Den einzigen BT, den der Bund geschlossen hat, ist doch der BT-V.
Titel: Antw:Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
Beitrag von: NBL am 05.08.2022 13:29
Ich hab das vom Lohnzettel übernommen. Betrifft die Einrichtung K
Titel: Antw:Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 05.08.2022 13:44
Das ändert nichts daran, dass TVÖD Bund und BT-K nicht zusammenpassen. Bist Du sicher, dass es um die mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Fassung des TVÖD geht und nicht etwa um die mit der VKA vereinbarte Fassung?
Titel: Antw:Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
Beitrag von: NBL am 05.08.2022 13:46
Ja mir ist nichts anderes bekannt
Titel: Antw:Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
Beitrag von: JesuisSVA am 05.08.2022 13:54
Also ist Dir positiv bekannt, dass die mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarte Fassung des TVÖD Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet und nicht etwa die mit der VKA vereinbarte Fassung? Und dann wurde daneben noch die Geltung des dann an einigen Stellen im Widerspruch stehenden BT-K arbeitsvertraglich vereinbart?
Titel: Antw:Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
Beitrag von: NBL am 05.08.2022 16:10
Es sind gemischte Verträge im Haus je nach Position der Stelle. Ich kann nur das sagen. Wir haben tvöd und das geht auf meiner Abrechnung seit Jahren.
Titel: Antw:Tvöd bt K Kündigungsfrist nach 10 Jahren Beschäftigung und Elternzeit
Beitrag von: NBL am 05.08.2022 16:12
Tut mir leid wenn’s für Verwirrung sorgt. Interessiert hat mich das Anliegen der Kündigungsfrist. Danke für die Antworten. 👍