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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Balmung am 05.08.2022 14:56

Titel: verbeamtung GD
Beitrag von: Balmung am 05.08.2022 14:56
Hallo Zusammen,

mich würde folgender Fall interessiern.
Person A hat die Möglichkeit auf A10 Bund verbeamtet zu werden.

diese hat folgende Qualifikation:
Ausbildung Fachinformatiker für Systemintergration IHK
operativer Professional IHK
Master of Business Administration 60 ETC
10 Jahre Berufserfahrung
Derzeit E11/4 IT Position

Kann diese Person nach A10 Bund verbeamtet werden?

Liebe Grüße
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Bastel am 05.08.2022 14:58
Ohne wissenschaftliches Studium schauts schlecht aus.
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: MoinMoin am 05.08.2022 15:03
Ohne wissenschaftliches Studium schauts schlecht aus.
Ist für den gD ein wissenschaftliche Hochschulstudium notwendig?
Dachte das wär bei hD der Fall.
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Asperatus am 05.08.2022 15:06
Ich verstehe die Frage nicht ganz: Wenn Person A die Möglichkeit hat, wieso dann die Frage, ob sie es kann?

Aber Bastel hat schon recht. Besoldungsgruppe A 10 ist gehobener Dienst. Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor sowie eine hauptberufliche Tätigkeit voraus. Die Regelstudiendauer des Studiengangs, mit dem der Bachelor abgeschlossen wurde, muss mindestens drei Jahre betragen haben. (§ 20 BLV) Das dürfte beim MBA mit 60 ECTS-Punkten nicht der Fall sein. Die Befähigung kann auch durch einen fachspezifischen Vorbereitungsdienst erfolgen, der in der Regel ebenfalls als Bachelor-Studiengang ausgestaltet ist.

Für den höheren Dienst ist grundsätzlich ein Masterstudium erforderlich oder man hat die Befähigung zum Richteramt.
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Balmung am 05.08.2022 15:15
Es besteht die Möglichkeit ein Antrag auf verbeamtung zu stellen und mich interessiert, ob Person A diese Qualifikationen hat, dass dies bewilligt wird.
Aber anscheinend scheitert es an der Regelstudienzeit  ::)
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: MoinMoin am 05.08.2022 15:17
Danke Asperatus, also:
gD Hochschulstudium
hD wissenschaftliches Hochschulstudium
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Balmung am 05.08.2022 15:29
Habe ich denn nun Möglichkeiten die Vorausetzungen zu erfüllen?
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: xap am 05.08.2022 15:36
Ja, indem ein Vorbereitungsdienst oder ein Studium mit 300CP + hauptberufliche Tätigkeit absolviert wird. Steht doch da.

Und falls du wissen wolltest, ob dir die Laufbahnbefähigung mit dem oben geschilderten Sachstand zugesprochen werden kann: nein
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Balmung am 05.08.2022 15:44
So richtig schlau werde ich aus den Antworten nicht warum 300CP?
Wie gesagt gehobener Dienst nicht höherer Dienst.
Kann man diesen vorbereitungs Dienst immer absolvieren oder welche Grundlage bedarf es dafür?
dachte immer das ein Master völlig ausreichend ist das man dafür x Zeit studieren muss wo ist denn hierbei der Sinn?
Ein wirklich seltsames Gesetz.... Wer macht denn mit einem Master noch ein Bachelor Studium?
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: xap am 05.08.2022 15:49
Ich meinte 180CP bzw. 210CP. Sorry. 300CP wäre B + M für die Laufbahnbefähigung hD. Mit deinem Werdegang erfüllt du jedoch weder für den gD noch den hD die Voraussetzungen zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung.
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Balmung am 05.08.2022 15:53
Ok danke für die Antworten!
Dann halt E11 und gut.
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Josh am 05.08.2022 16:04
Wo lässt sich denn dieser schnelle MBA ohne jegliche wissenschaftliche Vorbildung absolvieren?
Frage für einen Freund.

Ach ja, was sind 60 et cetera?
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Balmung am 05.08.2022 16:12
Kannst du hier machen:
https://www.wbsakademie.de/masterstudium/

ECTS
https://www.studieren-in-bw.de/waehrend-des-studiums/bachelormaster/leistungspunkte-ects-punkte/
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Asperatus am 05.08.2022 16:13
Danke Asperatus, also:
gD Hochschulstudium
hD wissenschaftliches Hochschulstudium

Was soll ein Hochschulstudium von einem wissenschaftlichen Hochschulstudium unterscheiden?

Grundsätzlich gilt:
gD:
- Abitur + Laufbahnausbildung
- Bachelor + hauptberufliche Tätigkeit

hD:
- Bachelor + Master + Laufbahnausbildung
- Bachelor + Master + hauptberufliche Tätigkeit
- Befähigung zum Richteramt
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Bastel am 05.08.2022 16:19
So richtig schlau werde ich aus den Antworten nicht warum 300CP?
Wie gesagt gehobener Dienst nicht höherer Dienst.
Kann man diesen vorbereitungs Dienst immer absolvieren oder welche Grundlage bedarf es dafür?
dachte immer das ein Master völlig ausreichend ist das man dafür x Zeit studieren muss wo ist denn hierbei der Sinn?
Ein wirklich seltsames Gesetz.... Wer macht denn mit einem Master noch ein Bachelor Studium?

Das Gesetz macht schon Sinn. Man will eben nicht, das ein „Masterabsolvent“ mit 60 ECTS (ohne BA Abschluss) in den gD oder hD kommt.
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: MoinMoin am 05.08.2022 16:23
Master of the Universe ist ja eben kein wiss. Studium
Und der Titel Master ist halt nicht geschützt, also muss man halt andere Kriterien finden.
Hat nicht jemand irgendwo geschrieben, das ein Bachelor Rosen verteilt und dadurch nicht automatisch gD befähigt ist?
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: mrfox am 05.08.2022 17:06
Danke Asperatus, also:
gD Hochschulstudium
hD wissenschaftliches Hochschulstudium

Was soll ein Hochschulstudium von einem wissenschaftlichen Hochschulstudium unterscheiden?

Grundsätzlich gilt:
gD:
- Abitur + Laufbahnausbildung
- Bachelor + hauptberufliche Tätigkeit

hD:
- Bachelor + Master + Laufbahnausbildung
- Bachelor + Master + hauptberufliche Tätigkeit
- Befähigung zum Richteramt

Die Unterscheidung wurde im Tarifbereich so gemacht: "Hochschulstudium" (Bachelor mit Mindeststudiendauer) und "wissenschaftliches Hochschulstudium" (Bachelor + Master in Mindestdauer und nach Zugangsvoraussetzung).
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Bastel am 05.08.2022 23:29
Master of the Universe ist ja eben kein wiss. Studium
Und der Titel Master ist halt nicht geschützt, also muss man halt andere Kriterien finden.
Hat nicht jemand irgendwo geschrieben, das ein Bachelor Rosen verteilt und dadurch nicht automatisch gD befähigt ist?

Bei Master of the Universe könnte man eine Ausnahme machen 8) ;D
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Alphonso am 07.08.2022 17:23
In Zeiten von Bachelor und Master ist der Begriff wissenschaftliches Hochschulstudium obsolet.

AM besten sind die Studiengänge einfach akkreditiert und decken inhaltlich die entsprechenden Anforderungen aus den jeweiligen Laufbahnverordnungen ab. Mehr braucht es nicht. Und diese Information kann man sich alle vorher besorgen.

Ein stink normaler akkreditierter Master an der FH kann also völlig für den hD ausreichen und hier spreche ich aus Erfahrung.
Titel: Antw:verbeamtung GD
Beitrag von: Opa am 08.08.2022 08:12
In Zeiten von Bachelor und Master ist der Begriff wissenschaftliches Hochschulstudium obsolet.

AM besten sind die Studiengänge einfach akkreditiert und decken inhaltlich die entsprechenden Anforderungen aus den jeweiligen Laufbahnverordnungen ab. Mehr braucht es nicht. Und diese Information kann man sich alle vorher besorgen.

Ein stink normaler akkreditierter Master an der FH kann also völlig für den hD ausreichen und hier spreche ich aus Erfahrung.
So ähnlich ist es ja auch in §20 (gD) bzw. §21 (hD) BLV formuliert. In manchen Stellenausschreibungen wird dennoch gerne weiterhin der obsolete Begriff des „wissenschaftlichen Hochschulstudiums“ verwendet. Gut für Bewerber, die auf eine Konkurrentenklage abzielen.