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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Koblenzer2021 am 07.08.2022 08:30

Titel: Kündigung zum 31.12.22 und Jahressonderzahlung
Beitrag von: Koblenzer2021 am 07.08.2022 08:30
Hallo,

ich habe zum 31.12.22 bei meinem Arbeitgeber (Stadtverwaltung) fristgerecht gekündigt und beginne anschl. eine Tätigkeit in einer Verbandsgemeinde.

Steht mir die Jahressonderzahlung von meinem bisherigen AG zu? Ich war 4 Jahre dort beschäftigt.


Danke
Titel: Antw:Kündigung zum 31.12.22 und Jahressonderzahlung
Beitrag von: JesuisSVA am 07.08.2022 08:35
Ja, die Jahressonderzahlung steht zu. Sie ist lediglich an das Bestehen des Arbeitsverhältnisses am 01.12. geknüpft.