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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: wurmlie am 08.08.2022 15:36
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Hallo Community,
in der Suche habe ich nichts genaues gefunden.
Folgende Situation.
Ich war 7 Monate in Elternzeit - Stufenaufstieg um diese Zeit verschoben, soweit ganz normal.
Jetzt, 7 Monate später, hat bei mir der Stufenaufstieg eingesetzt und mir wurde dann, weil ich zum 20. im Monat Elternzeit hatte, mein Entgelt anteilig auf Stufe 3 berechnet.
Ich dachte immer es gilt beim Stufenaufstieg:
§ 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen
(1) Die Beschäftigten erhalten vom Beginn des Monats an, in dem die nächste Stufe erreicht wird, das Tabellenentgelt nach der neuen Stufe.
wie verhält es sich dann mit dem Aufstieg auf Stufe 4? So wäre doch der $17 außer Kraft für alle meine Aufstiege.
Grüße
Wurm
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Egal, warum ein Stufenaufstieg später im Monat erfolgt, das Entgelt der höheren Stufe steht von Beginn des Monats an, in dem er erfolgt, zu.
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Aber das Entgelt steht natürlich nur anteilig ab der Arbeitsaufnahme nach der Elternzeit zu.
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Das stimmt. Aber dieser Zeitpunkt war ja schon vor 7 Monaten. Also der Tag der Arbeitsaufnahme nach Elternzeit.
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Dann solltest du das Entgelt nach Stufe 3 für den vollen Monat einfordern. Zur Wahrung der Ausschlussfrist am besten schriftlich.