Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Pascal121 am 09.08.2022 19:26
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Hallo liebe Wissende!
Kann mir jemand kurz die Richtung weisen wo ich suchen muss:
wenn Partner A in RLP verbeamtet ist und Partner B in HE und in der nichtehelichen Gemeinschaft 1 gemeinsames Kind vorhanden ist - wird der Kinderzuschlag dann zwischen den Beamten halbiert? Oder zahlt HE einen kompletten und RLP auch?
Danke!
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Den Familienzuschlag erhält im Normalfall die Person, die auch das Kindergeld erhält.
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Den Familienzuschlag erhält im Normalfall die Person, die auch das Kindergeld erhält.
Genau so ist es - wenn beide Elternteile grundsätzlich anspruchsberechtigt sind - auch in Rheinland-Pfalz (§ 41 Abs. 4 LBesG) und in Hessen (§ 43 Abs. 5 HBesG) geregelt.