Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Zelt am 11.08.2022 10:20
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Guten Tag in die Runde,
ab 01.10.2022 sind auch für Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann Dienstposten der Dotierung A13g Z ausgebracht.
Kann mir jmd die aktuelle Höhe der Zulage nennen?
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Steht in der Anlage zum BBesG
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Okay, die Quelle ist damit klar.
Ehrlich gesagt erschließt sich mir die Logik der Anlage mit ihren Fußnoten und Querverweisen nicht.
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Okay, die Quelle ist damit klar.
Ehrlich gesagt erschließt sich mir die Logik der Anlage mit ihren Fußnoten und Querverweisen nicht.
Ist auch etwas unübersichtlich. Aber mit vertieftem Lesen erschließt sich das.
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Ich bin nicht auf der Suche nach Nachhilfe in Beamtendeutsch, im besten Fall erhalte ich fünf, mit einem Komma voneinander getrennten, Ziffern. 8)
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Ich bin nicht auf der Suche nach Nachhilfe in Beamtendeutsch, im besten Fall erhalte ich fünf, mit einem Komma voneinander getrennten, Ziffern. 8)
Tja, dann viel Erfolg dabei. Hilfe zur Selbsthilfe ist halt nicht für Jedermann.
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Danke, wird schon werden ;)
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Die Höhe der Amtszulagen finden sich in Anlage IX BBesG, Zeilen 124 ff.
Demnach hat die Amtszulage für Besoldungsgruppe A 13 nach Fußnote 1 eine Höhe von 338,04 Euro monatlich.
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Danke für die Info,
ich konnte mir nicht den Unterschied von Zeile 138 und 139 herleiten.
Wo auch immer die Erklärung der Fußnoten ( 1, bzw. 7) zu finden sind.
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Auch das ist im BBesG in Anlage I bei der entsprechenden Besoldungsgruppe zu finden.
Fn 1 - Beamte des gehobenen Dienstes und Soldaten im Dienstgrad Stabshauptmann oder Stabskapitänleutnant in Funktionen, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben, können eine Amtszulage nach Anlage IX erhalten.
Fn 7 - Erhält als der ständige Vertreter eines Fachschuldirektors oder als Fachvorsteher eine Amtszulage nach Anlage IX.