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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Verleihnix am 16.08.2022 17:00

Titel: [Allg] Feindliche Übernahne/Raubernennung: Nachteil für den Betroffenen?
Beitrag von: Verleihnix am 16.08.2022 17:00
Weil der abgebende Dienstherr auf die 3 Monate pocht,hat der aufnehmende Dienstherr eine feindliche Übernahme/Raubernennung ins Spiel gebracht.

Dass letzterer dann die Pensionslasten alleine tragen muss,weiß ich.

Aber,was ich nicht weiß: Gibt es Nachteile für den Betroffenen? Z. B. Eine neue Probezeit o. Ä.?

Für einen Hinweis auf dem Forum wäre ich dankbar.
Titel: Antw:Feindliche Übernahne/Raubernennung: Nachteil für den Betroffenen?
Beitrag von: Organisator am 16.08.2022 17:03
Eine neue Probezeit würde dann ja auf der Urkunde stehen. Sehr unwahrscheinlich, wenn du schon Lebenszeitbeamter wärst.
Titel: Antw:Feindliche Übernahne/Raubernennung: Nachteil für den Betroffenen?
Beitrag von: McOldie am 16.08.2022 17:25
Der neue Dienstherr muss dann wahrscheinlich mehrere laufbahnrechtliche und statusrechtliche Ausnahmeentscheidungen treffen. Du solltest daher dort nachfragen, zu was er dich dort ernennen will, bevor du der "Raubernennung" zustimmst.
Titel: Antw:Feindliche Übernahne/Raubernennung: Nachteil für den Betroffenen?
Beitrag von: clarion am 16.08.2022 18:58
Raubernennung wegen drei Monate finde ich ungewöhnlich.
Titel: Antw:Feindliche Übernahne/Raubernennung: Nachteil für den Betroffenen?
Beitrag von: Verleihnix am 16.08.2022 19:51
Dem aufnehmenden Dienstherr geht es halt darum,mich (Lebenszeizbeamter) schnellstmöglich zu kriegen. Deshalb will er ungerne die drei Monate abwarten…