Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Verleihnix am 16.08.2022 17:00
-
Weil der abgebende Dienstherr auf die 3 Monate pocht,hat der aufnehmende Dienstherr eine feindliche Übernahme/Raubernennung ins Spiel gebracht.
Dass letzterer dann die Pensionslasten alleine tragen muss,weiß ich.
Aber,was ich nicht weiß: Gibt es Nachteile für den Betroffenen? Z. B. Eine neue Probezeit o. Ä.?
Für einen Hinweis auf dem Forum wäre ich dankbar.
-
Eine neue Probezeit würde dann ja auf der Urkunde stehen. Sehr unwahrscheinlich, wenn du schon Lebenszeitbeamter wärst.
-
Der neue Dienstherr muss dann wahrscheinlich mehrere laufbahnrechtliche und statusrechtliche Ausnahmeentscheidungen treffen. Du solltest daher dort nachfragen, zu was er dich dort ernennen will, bevor du der "Raubernennung" zustimmst.
-
Raubernennung wegen drei Monate finde ich ungewöhnlich.
-
Dem aufnehmenden Dienstherr geht es halt darum,mich (Lebenszeizbeamter) schnellstmöglich zu kriegen. Deshalb will er ungerne die drei Monate abwarten…