Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: JimmyChanga am 16.08.2022 20:45
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Hallo, ich habe eine Frage zur Beitragsbemessungsgrenze. Und zwar liegen meine Bezüge derzeit darunter. Meine Kinder sind damit beitragsfrei in der GKV über meine Frau (TZ-Angestellte in der Privatwirtschaft) versichert. Demnächst erhöhen sich bei uns in NRW die Familienzuschläge z.T. deutlich. Damit läge ich im Ergebnis über der Grenze.
Nun meine Frage: Ist für die Beitragsbemessungsgrenze das gesamte Bruttoeinkommen inkl. Familienzuschlägen maßgeblich oder wird diese anders ermittelt?
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Die Familienzuschläge werden nicht berücksichtigt. Ist eine alte BSG Rechtsprechung. Schaue die Tage mal nach dem Aktenzeichen. Sollten die GKV aber wissen.
LG
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich habe es nun auch gefunden, ist BSG, Urteil vom 29. 7. 2003 – B 12 KR 16/02. Dann bin ich ja beruhigt.
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Steht m.E. auch im entsprechenden SGB.