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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fragesteller am 17.08.2022 02:14
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Hallo,
ich stehe gerade vor folgender Tatsache.
Auf Wunsch meinerseits bzw. nach Weiterbildung und Änderung meiner Tätigkeiten, wurde nach Aussage meines Arbeitgebers ein Höhergruppierungsantrag bei externer Stelle zur Bewertung gestellt.
Mein Chef hat mir letzte Woche das Ergebnis mitgeteilt, mit welchem ich allerdings nichts zufrieden bin.
Ich habe nun die Personalabteilung darum gebeten, mir den eingereichten Höhergruppierungsantrag, als auch das Ergebnis davon zur Verfügung zu stellen.
Bisher habe ich keine Rückmeldung…
Ist es mein gutes Recht, dass mir die Akten vorgelegt werden müssen oder muss der AG dies auf Nachfrage nicht tun?
Danke im Voraus
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Nein, auch nicht auf Nachfrage.
Wie der AG zur Rechtsmeinung der zutreffenden Eingruppierung kommt ist bis zum gerichtlichen Verfahren nicht offenlegungspflichtig; ggf bestehen lediglich Informations-/Beteiligungs-/Mitbestimmungsrechte des PR.
Einen Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht mehr vorgesehen. Du bist zu dem Zeitpunkt, zu dem (höherwertige) Tätigkeiten wirksam übertragen wurden in die entsprechende EG eingruppiert. Wenn unterschiedliche Rechtsmeinungen zur EG zwischen AN und AG und sich die "Meinungsdifferenz" nicht überbrücken lässt oder nicht akzeptiert wird ist halt in Konsequenz leider der Gang zum ArbG notwendig
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Die Aussage in unserem Haus dazu:
Nicht du wirst bewertet, sondern die Stelle. Also kannst du die Unterlagen nicht einsehen.
::)
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Einen Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht mehr vorgesehen.
Laut Startbeitrag hat hier der Arbeitgeber bei einer externen Stelle beantragt, den Arbeitnehmer höhergruppieren zu dürfen. Wo so gearbeitet wird, lohnt es sich vermutlich nicht mit dem Tarifrecht zu argumentieren ::)
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Einen Antrag auf Höhergruppierung ist tariflich nicht mehr vorgesehen.
Laut Startbeitrag hat hier der Arbeitgeber bei einer externen Stelle beantragt, den Arbeitnehmer höhergruppieren zu dürfen. Wo so gearbeitet wird, lohnt es sich vermutlich nicht mit dem Tarifrecht zu argumentieren ::)
Stimmt auch wieder...Macht's ja noch schlimmer...
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Der AG muss mir doch allerdings meine Stellenbeschreibung/Aufgabengebiet auf Nachfrage schriftlich vorlegen.
Anhand dessen könnte ich dann rechtlich prüfen lassen, ob die EG zutreffend ist oder nicht.
Die Aufgaben nach der Weiterbildung wurden mir noch nicht offiziell übertragen, allerdings wurde der eingereichte Höhergruppierungsantrag vermutlich von beiden Seiten unterschrieben (von meiner Seite zumindest) und dieser wäre doch dann die offizielle Übertragung zum Datum auf dem Antrag.
Ich habe aktuell aber nun keinen Beweis, was vom AG unterschrieben und irgendwo eingereicht wurde.
Aktuell wüsste ich also nicht, womit ich eine Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten zum Zeitpunkt x nachweisen kann.
Aber womit begründet sich die Aussage, dass ich kein Recht auf eine Kopie vom Antrag habe, welchen ich selbst unterschrieben habe…ich habe zum Zeitpunkt der Unterschrift leider nicht nach einer Kopie gefragt.
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Ich finde es gut, wenn ein Arbeitgeber, der mangelndes Fachwissen in Tariffragen bei seinem dafür zuständigen Personal vermutet, eine externe Beratung einholt. Ein "Höhergruppierungsantrag" wird es wohl eher nicht gewesen sein. Möglicherweise handelt es sich bei der externen Stelle auch um die Aufsichtsbehörde. Interessant wäre tatsächlich der Wortlaut und der Adressat des "Antrages".
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Der AG muss mir doch allerdings meine Stellenbeschreibung/Aufgabengebiet auf Nachfrage schriftlich vorlegen.
Anhand dessen könnte ich dann rechtlich prüfen lassen, ob die EG zutreffend ist oder nicht.
Die Aufgaben nach der Weiterbildung wurden mir noch nicht offiziell übertragen, allerdings wurde der eingereichte Höhergruppierungsantrag vermutlich von beiden Seiten unterschrieben (von meiner Seite zumindest) und dieser wäre doch dann die offizielle Übertragung zum Datum auf dem Antrag.
Ich habe aktuell aber nun keinen Beweis, was vom AG unterschrieben und irgendwo eingereicht wurde.
Aktuell wüsste ich also nicht, womit ich eine Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten zum Zeitpunkt x nachweisen kann.
Aber womit begründet sich die Aussage, dass ich kein Recht auf eine Kopie vom Antrag habe, welchen ich selbst unterschrieben habe…ich habe zum Zeitpunkt der Unterschrift leider nicht nach einer Kopie gefragt.
Der AG hat seiner Pflicht aus dem NachwG nachzukommen. Woher weisst du denn sonst was du tagtäglich zu tun hast? Was an auszübender Tätigkeit nicht wirksam übertragen wurde ist auch nicht auszüben, und im schlimmsten Fall sogar abmahnwürdig.
Einen Anschpruch auf eine Stellenbeschreibung gibt es nicht. Hier liegt bei einem gerichtlichen Verfahren dann (ganz oberflächlich gesprochen) das Problem auf der AG Seite. Wenn der AG seinen Pflichten nicht nachkommt gilt eher die Vermutung: Ausgeübt = auszüben.
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Bei den Regelungen zum Nachweisgesetz steht doch, dass eine Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten vom AG vorzulegen ist.
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Ja, das ist aber weder eine Stellenbeschreibung noch müßte der Nachweis dem Umfang einer Stellenbeschreibung nahekommen. Es genügt eine grobe, stichpunktartige Auflistung.
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Bei den Regelungen zum Nachweisgesetz steht doch, dass eine Beschreibung der auszuführenden Tätigkeiten vom AG vorzulegen ist.
Genau. Das kann, muss aber keine Stellenbeschreibung sein. Am einfachsten wäre es, deinen Arbeitgeber zu fragen, welche Tätigkeiten auszuführen sind und um Aushändigung einer entsprechenden Beschreibung zu bitten.
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Das es so schwierig ist hätte ich nicht gedacht.
Ich habe mal verdi angeschrieben…vermutlich muss ich dann wohl einen Anwalt einschalten.
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Angesichts der zu vermutenden personalwirtschaftlichen Mängel beim Arbeitgeber könnte Fragesteller auch einfach eine Niederschrift nach § 5 NachwG verlangen. Das wird mutmaßlich zu hektischer Aktivität bei völliger Ahnungslosigkeit führen. Das macht es hinreichend wahrscheinlich, dass man zur zeitgerechten Erfüllung des Verlangens im Hinblick auf § 5 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG eine ohnehin vorhandene Stellenbeschreibung hernimmt oder den entsprechenden Teil einfach dort heraus kopiert.
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Angesichts der zu vermutenden personalwirtschaftlichen Mängel beim Arbeitgeber könnte Fragesteller auch einfach eine Niederschrift nach § 5 NachwG verlangen. Das wird mutmaßlich zu hektischer Aktivität bei völliger Ahnungslosigkeit führen. Das macht es hinreichend wahrscheinlich, dass man zur zeitgerechten Erfüllung des Verlangens im Hinblick auf § 5 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG eine ohnehin vorhandene Stellenbeschreibung hernimmt oder den entsprechenden Teil einfach dort heraus kopiert.
Seit 01.08. in 2 von 3 Stellenbewertungsverfahren aufgrund Änderung der auszübenden Tätigkeit genauso hier vor Ort passiert! Der AG wird im Zweifel den Weg des geringsten Wiederstands/Aufwands gehen.
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Das es so schwierig ist hätte ich nicht gedacht.
Ich habe mal verdi angeschrieben…vermutlich muss ich dann wohl einen Anwalt einschalten.
Es ist an sich ja nicht schwierig. Es gibt halt schlicht zu viele unfähige, unwissende oder auch schlicht betrügende AG, Personaler und AN ;D (Die Kombination der Adjektive mit den Nomen stelle ich anheim)
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Wenn ich nichts in der Hand habe, um den AG nach einer Stellenbeschreibung aufzufordern, wonach die Stelle bzgl. EG bewertet werden kann…komme ich wohl ohne Anwalt erst mal nicht weiter.
Welchen Weg dieser mit mir einschlagen kann, entzieht sich mir nach den ganzen Aussagen hier auch meiner Kenntnis.
Aber einen Weg muss es ja geben…
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Sobald Dir ein Nachweis nach § 5 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG vorliegt, weißt Du ja, was Du zu tun hast und was nicht. Das ist für eine Bewertung entweder hinreichend oder nicht. Im ersteren Fall nimmt man eine solche vor und entschließt sich je nach Ergebnis zu rechtlichen Schritten oder auch nicht. Im letzteren Fall fertigst Du Arbeitsplatzaufzeichnungen, mit denen kann dann eine Bewertung vorgenommen werden und dann entschließt man sich je nach Ergebnis zu rechtlichen Schritten oder auch nicht
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Der einfachste und übliche Weg wäre, deinen Arbeitgeber bzw. den Personalbereich um eine Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten (z.B. durch eine Tätigkeitsdarstellung oder Stellenbeschreibung) zu bitten.
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Das es so schwierig ist hätte ich nicht gedacht.
Ich habe mal verdi angeschrieben…vermutlich muss ich dann wohl einen Anwalt einschalten.
Es ist an sich ja nicht schwierig. Es gibt halt schlicht zu viele unfähige, unwissende oder auch schlicht betrügende AG, Personaler und AN ;D (Die Kombination der Adjektive mit den Nomen stelle ich anheim)
;D
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Der einfachste und übliche Weg wäre, deinen Arbeitgeber bzw. den Personalbereich um eine Beschreibung der auszuübenden Tätigkeiten (z.B. durch eine Tätigkeitsdarstellung oder Stellenbeschreibung) zu bitten.
Oder eine gewünschte Stellen/Tätigkeitsbeschreibung selber anfertigen, sie ggfls. vom Vorgesetzten als notwendige Arbeiten bestätigen lassen und dann beim PA vorlegen, damit die es bestätigen oder was haben, was sie dir im Sinne des
NachwG eh aushändigen müssen.