Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Iinnss am 17.08.2022 14:30
-
Hallo zusammen.
Ich bin neu hier :-)
Seit einigen Tagen arbeite ich mich durchs Forum, werde aber nicht wirklich schlauer......
Es geht um folgendes:
2010 bin ich bei meinem alten AG in EG 7 angefangen
2013 habe ich mich auf eine höherwertige Stelle beworben und bekam EG 8
2016/2017 (genau weiß ich das jetzt nicht mehr) wurde ich automatisch in EG9a höhergruppiert. Meiner Stelle wurde so bewertet, also bekam ich als Person die diese Tätigkeiten ausübt, auch diese Entgeltgruppe
2018 habe ich den AG und das Bundesland gewechselt (der Liebe wegen ;).)
Meine Stelle wurde bei dem neuen AG ganz neu geschaffen. Dadurch wurde die Stelle erstmal in EG 5 eingestuft.
(die Finanziellen Einbußen waren schon enorm, habe ich aber so hingenommen da ich auch keinen langen Arbeitsweg und Mieter ect. mehr hatte und finanziell besser dastand)
Nun ist es so das mein Arbeitsplatz endlich eine ausführliche Arbeitsplatzbeschreibung erhalten hat! Nach dieser Arbeitsplatzbeschreibung wurde die Stelle nach EG8 bewertet.
Ich soll nun aber nur EG7 bekommen, weil ich nicht die dazugehörige Ausbildung besitze.
Kann ich da irgendwas tun, gibt es die Möglichkeit trotzdem die EG8 zu erhalten oder kann ich eine Zulage bekommen von EG7 nach EG8.
Ich leiste doch jetzt seit 4 Jahren genau die Arbeit die nach EG8 bewertet wurde.
Wo ist jetzt der Unterschied?
Könnte mir da wohl jemand helfen.
Ich hoffe die Sachlage ist verständlich und freue mich auf Antworten
Viele Grüße
-
Ist in dem Tätigkeitsmerkmal, welches durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt wird, eine Voraussetzung in der Person enthalten und wird diese Voraussetzung in der Person durch Dich nicht erfüllt?
-
Moin,
handelt es sich um eine Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen? Wenn ja, welches Bundesland und welche Fallgruppe?
Gruß Hain
-
Ist in dem Tätigkeitsmerkmal, welches durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt wird, eine Voraussetzung in der Person enthalten und wird diese Voraussetzung in der Person durch Dich nicht erfüllt?
Ja ich denke schon, ich bin ausgebildete Bauzeichnerin und arbeite jetzt als Vermessungstechnikerin ohne Ausbildung.
die Tätigkeiten hingegen erfülle ich so wie sie in der Arbeitsplatzbeschreibung stehen.
-
Moin,
handelt es sich um eine Eingruppierung nach den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen? Wenn ja, welches Bundesland und welche Fallgruppe?
Gruß Hain
Ich hoffe ich verstehe die Frage richtig.
Also die Arbeitsplatzbeschreibung wurde genau nach meinen Tätigkeiten erstellt. und diese dann nach EG8 bewertet.
Bundesland ist Niedersachsen die Fallgruppe hab ich leider nicht :-(
-
Dann ist die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe mutmaßlich korrekt. Auch eine Zulage ist nicht vorgesehen. Je nachdem, ob Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen, die zu einer ähnliche Verwendungsbreite (also bspw. Berufserfahrung in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen des Vermessungswesens) führen, könnte der Status des sonstigen Beschäftigten erreicht werden oder erworben worden sein.
-
Dann ist die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe mutmaßlich korrekt. Auch eine Zulage ist nicht vorgesehen. Je nachdem, ob Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen, die zu einer ähnliche Verwendungsbreite (also bspw. Berufserfahrung in sehr vielen unterschiedlichen Bereichen des Vermessungswesens) führen, könnte der Status des sonstigen Beschäftigten erreicht werden oder erworben worden sein.
:-\ mmmh okay, also ist es auch nicht möglich damit zu argumentieren das ich höherwertige Aufgaben übertragen bekommen habe und diese seit mehr als 6 Monaten ausübe?
Komisch finde ich es aber schon das der alte AG meine Stelle bewertet hat und nicht mich selber.
-
Welchen Sinn sollen Argumente haben, die rechtlich ohne Bedeutung sind?
-
:-\ mmmh okay, also ist es auch nicht möglich damit zu argumentieren das ich höherwertige Aufgaben übertragen bekommen habe und diese seit mehr als 6 Monaten ausübe?
Komisch finde ich es aber schon das der alte AG meine Stelle bewertet hat und nicht mich selber.
Sowohl die Bewertung von Stellen wie auch von Stelleninhabern ist tariflich schlicht bedeutungslos.
Um deinen SV vernünftig und nicht nur mutmaßlich beantworten zu können bedarf es der Information ob du in die (mögliche) EG8 bzw EG7 über die EG 5 FG 1 oder FG 2 kommst
@edit: Sofern der allgemeine Teil anwendung findet.
-
Nein, es geht um Abschnitt XXX Vermessungstechnikerinnen und -techniker sowie Geomatikerinnen und Geomatiker:
Ja ich denke schon, ich bin ausgebildete Bauzeichnerin und arbeite jetzt als Vermessungstechnikerin ohne Ausbildung.
die Tätigkeiten hingegen erfülle ich so wie sie in der Arbeitsplatzbeschreibung stehen.
-
Das hatt ich überlesen.
-
Das dacht ich mir, drum schrieb ich´s Dir.
-
Okay ich danke euch :)
Ist dann halt so...... aber jetzt bin ich ein Stück schlauer :D
Gibt es den für die Zukunft eine Chance die EG8 zuerreichen, sprich mit Berufserfahrung
-
Gibt es den für die Zukunft eine Chance die EG8 zuerreichen, sprich mit Berufserfahrung
Das lässt sich pauschal nicht beantworten, aber Berufserfahung führt tariflich in seltensten Fällen zu einer höheren EG
-
Ich finde da geht es ja ziemlich wild zu in Sachen Eingruppierung.
EG8 auf EG5 dann EG7 statt EG8....
Im Prinzip haben wir das Problem auch, hat man einen Serveradmin (Stellenbewertung EG 10) der aber kein DQR 6 hat gibt es EG 9 B und wenn er die Fortbildung mahct EG 9C als Übergang.
Auf der anderen Seite geht es hier doch "nur" um EG7 und EG8. Vielleicht lässt sich der Chef darauf ein zu sagen, dass dieser oder jener "kurze" Kurs, nach Absolvierung, die EG 8 rechtfertigt.
-
Ich finde da geht es ja ziemlich wild zu in Sachen Eingruppierung.
EG8 auf EG5 dann EG7 statt EG8....
Im Prinzip haben wir das Problem auch, hat man einen Serveradmin (Stellenbewertung EG 10) der aber kein DQR 6 hat gibt es EG 9 B und wenn er die Fortbildung mahct EG 9C als Übergang.
Auf der anderen Seite geht es hier doch "nur" um EG7 und EG8. Vielleicht lässt sich der Chef darauf ein zu sagen, dass dieser oder jener "kurze" Kurs, nach Absolvierung, die EG 8 rechtfertigt.
weil sich dadurch die auszuübenden Tätigkeiten ändern????
-
Ich finde da geht es ja ziemlich wild zu in Sachen Eingruppierung.
EG8 auf EG5 dann EG7 statt EG8....
Im Prinzip haben wir das Problem auch, hat man einen Serveradmin (Stellenbewertung EG 10) der aber kein DQR 6 hat gibt es EG 9 B und wenn er die Fortbildung mahct EG 9C als Übergang.
Auf der anderen Seite geht es hier doch "nur" um EG7 und EG8. Vielleicht lässt sich der Chef darauf ein zu sagen, dass dieser oder jener "kurze" Kurs, nach Absolvierung, die EG 8 rechtfertigt.
Dann habt Ihr aber ein ganz anderes Problem als die Fragestellerin. Euer Arbeitgeber betrügt, der Arbeitgeber der Fragestellerin handelt zuminest augenscheinlich korrekt.
-
Ich finde da geht es ja ziemlich wild zu in Sachen Eingruppierung.
EG8 auf EG5 dann EG7 statt EG8....
Im Prinzip haben wir das Problem auch, hat man einen Serveradmin (Stellenbewertung EG 10) der aber kein DQR 6 hat gibt es EG 9 B und wenn er die Fortbildung mahct EG 9C als Übergang.
Auf der anderen Seite geht es hier doch "nur" um EG7 und EG8. Vielleicht lässt sich der Chef darauf ein zu sagen, dass dieser oder jener "kurze" Kurs, nach Absolvierung, die EG 8 rechtfertigt.
gut gemeinter Rat: Lauf!
Entweder zu einem anderen Arbeitgeber, oder zum Arbeitsgericht.
So einen Arbeitgeber braucht keiner.
-
Der DQR ist tariflich nicht relevant.
-
Mit ist vor kurzem etwas ähnliches passiert. Ich bin derzeit in 9b als Hauptsachbearbeiter im Amt für Ausbildungsförderung. Habe mich auf eine ähnliche Stelle bei einem Landkreis beworben( näherer Fahrtweg ). Die Stelle dort war nun zum 4 mal ausgeschrieben. Ich wurde zügig eingeladen und bekam auch eine Zusage. Ausgeschrieben war die Stelle mit 9c wenn die persönliche Voraussetzungen stimmen. Nun jetzt habe ich keinen drq6 Niveau Abschluss sondern bin aufgrund meiner Fachkenntnis, Erfahrung und der übertragenen Tätigkeiten in der 9b. Die Dame vom Personalamt konnte mir nur Gruppe 7 anbieten, was ich natürlich dann abgelehnt habe. Warum soll ich eine Stelle ausüben für die ich ja jetzt schon 9b bekomme, dort für 500€ netto weniger? Naja nun ist die Stelle ein fünftes Mal ausgeschrieben, schade eigentlich.
-
Hallo,
das heißt du hast keinen BL2 oder hast eine Stelle mit Entgeltgruppe 9b?
Herzlichen Glückwunsch, das wirst du sonst wo nie bekommen.
Also ich glaube es gibt nur eine Ausnahme wenn man von der Prüfungspflicht befreit ist und z.B. 20 Jahre im Geltungsbereich des TVÖD gearbeitet hat.
-
Ja mag schon sein, ich habe mich halt gewundert. Aber ist das nicht eine künstliche Hürde um offene Stellen zu besetzen? Also ich kenne mich nicht aus was Prüfungspflicht usw angeht, aber bei uns im Amt haben mehrere Leute 9b die keinen Lehrgang 2 oder Bachelor haben. Wenn das die Voraussetzungen wären, würde die Amtsleitung bald alleine arbeiten.
-
Ja mag schon sein, ich habe mich halt gewundert. Aber ist das nicht eine künstliche Hürde um offene Stellen zu besetzen? Also ich kenne mich nicht aus was Prüfungspflicht usw angeht, aber bei uns im Amt haben mehrere Leute 9b die keinen Lehrgang 2 oder Bachelor haben. Wenn das die Voraussetzungen wären, würde die Amtsleitung bald alleine arbeiten.
Es geht auch ohne, z.B. E9b Fallgruppe 2:
Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den
Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fach-
kenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
So lässt sich das eigentlich bis in die E12 weiterführen.
Ja mag schon sein, ich habe mich halt gewundert. Aber ist das nicht eine künstliche Hürde um offene Stellen zu besetzen? Also ich kenne mich nicht aus was Prüfungspflicht usw angeht, aber bei uns im Amt haben mehrere Leute 9b die keinen Lehrgang 2 oder Bachelor haben. Wenn das die Voraussetzungen wären, würde die Amtsleitung bald alleine arbeiten.
Es geht auch ohne, z.B. E9b Fallgruppe 2:
Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und
selbstständige Leistungen erfordert.
(Gründliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenüber den in den
Entgeltgruppen 6 bis 9a geforderten gründlichen und vielseitigen Fach-
kenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)
So lässt sich das eigentlich bis in die E12 weiterführen.
Danke für die Antwort, das ergibt für mich am ehesten Sinn. Scheint aber offensichtlich nicht überall bekannt zu sein. Ich war vor einigen Jahren in 9a und mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen, daher die 9b. Ich habe auch eine Kollegin in Entgeltgruppe 10 ohne Lehrgang 2. Wie dem auch sei, mich hat es schon überrascht das mir für die gleiche Tätigkeit nur 7 angeboten wurde.
-
Danke für die Antwort, das ergibt für mich am ehesten Sinn. Scheint aber offensichtlich nicht überall bekannt zu sein. Ich war vor einigen Jahren in 9a und mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen, daher die 9b. Ich habe auch eine Kollegin in Entgeltgruppe 10 ohne Lehrgang 2. Wie dem auch sei, mich hat es schon überrascht das mir für die gleiche Tätigkeit nur 7 angeboten wurde.
Mich würde schon interessieren, was die Kollegin in EG 10, ohne den A2 Lehrgang zu haben, überhaupt für Tätigkeiten ausführt, die die E10 rechtfertigen. Bei uns gibt es kaum Sachbearbeiterstellen im Verwaltungsbereich die eine E10 bekommen, ohne wenigstens Teamleiterfunktion.
Aber hier ist es auch die Regel - 9b nur bei mind. Bacherlor/A2. Zumindest bei neuen Stellenbesetzungen. Einige Alteingesessene hatten es da früher offenbar "leichter"
-
Ja, das hab ich auch schon mitbekommen, das Alteingesessene es hier früher wohl viel leichter hatten.
Aber in der heutigen Zeit, gerade wenn man an den Personalmangel denkt in der 3. QE bzw. mit BL2 sollte man hier umdenken und Mitarbeiter die eine dementsprechende Berufserfahrung (20 Jahre und mehr im öD) die Möglichkeit geben, Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 9b/9c zu ermöglichen.
Leider wird immer noch in den Stellenanzeigen zu wenig der Zusatz "Verwaltungsfachangestellte(r) mit dementsprechender Berufserfahrung" dargestellt.
Mal ehrlich, welcher 50 jährige mit 30 jähriger Berufserfahrung macht da noch den BL2, obwohl er wohl noch 20 Jahre arbeiten "darf". Vom Fachwissen hat er aber bestimmt mehr Erfahrung wie ein 25-jähriger mit BL2.
Nur meine Meinung.
-
Danke für die Antwort, das ergibt für mich am ehesten Sinn. Scheint aber offensichtlich nicht überall bekannt zu sein. Ich war vor einigen Jahren in 9a und mir wurden zusätzliche Aufgaben übertragen, daher die 9b. Ich habe auch eine Kollegin in Entgeltgruppe 10 ohne Lehrgang 2. Wie dem auch sei, mich hat es schon überrascht das mir für die gleiche Tätigkeit nur 7 angeboten wurde.
Mich würde schon interessieren, was die Kollegin in EG 10, ohne den A2 Lehrgang zu haben, überhaupt für Tätigkeiten ausführt, die die E10 rechtfertigen. Bei uns gibt es kaum Sachbearbeiterstellen im Verwaltungsbereich die eine E10 bekommen, ohne wenigstens Teamleiterfunktion.
Aber hier ist es auch die Regel - 9b nur bei mind. Bacherlor/A2. Zumindest bei neuen Stellenbesetzungen. Einige Alteingesessene hatten es da früher offenbar "leichter"
Sie ist Teamleiterin und Abwesenheitsvertetung der Abteilungsleitung. Allerdings wenn ich es im Tarifvertrag nachlese dann dann sehe ich es wie MaLa, 9b Fallgruppe 2. Wenn Ämter oder Behörden diese Möglichkeit aber nicht nutzen dann ist es halt so das Stellen nicht besetzt werden können, vorausgesetzt es gibt Leute im Amt auf die Fallgruppe 2 zutrifft. Aber was weiß ich schon.
-
Ja, das hab ich auch schon mitbekommen, das Alteingesessene es hier früher wohl viel leichter hatten.
Aber in der heutigen Zeit, gerade wenn man an den Personalmangel denkt in der 3. QE bzw. mit BL2 sollte man hier umdenken und Mitarbeiter die eine dementsprechende Berufserfahrung (20 Jahre und mehr im öD) die Möglichkeit geben, Tätigkeiten in der Entgeltgruppe 9b/9c zu ermöglichen.
Leider wird immer noch in den Stellenanzeigen zu wenig der Zusatz "Verwaltungsfachangestellte(r) mit dementsprechender Berufserfahrung" dargestellt.
Mal ehrlich, welcher 50 jährige mit 30 jähriger Berufserfahrung macht da noch den BL2, obwohl er wohl noch 20 Jahre arbeiten "darf". Vom Fachwissen hat er aber bestimmt mehr Erfahrung wie ein 25-jähriger mit BL2.
Nur meine Meinung.
Je nach Tätigkeitenfeld trifft das sicher auch schon wesentlich früher zu. Das starre mit den 20 Jahren ist doch auch nicht mehr zeitgemäß.