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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: hulu am 19.08.2022 06:12
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Hallo,
wenn ein Bescheid vom 10.07. datiert ist und ein Schreiben, mit dem der Bescheid übersandt wird, mit 11.7. datiert ist und man 30 Tage nach Bekanntgabe Zeit hat, Rechtsmittel einzulegen, wann läuft die Frist ab?
Danke.
Gruß
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Google einfach mal mit den Begriffen "Fristbeginn Zustellung Bescheid". ;)
Platt gesagt, 3 Tage nachdem es auf den Postweg gebracht wurde und dann läuft der Monat.
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Das kommt drauf an. Es gibt diverse Formen/Inhalte von Bescheiden/Verwaltungsakten die zu unterschiedlichen Ergebnissen beim Fristbeginn und beim Fristende führen können. vgl bspw. §41VwVfG vs. §108AO
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Nach der Schilderung von hulu bin ich einfach mal davon ausgegangen, dass es sich um einen einfachen Bescheid handelt mit der üblichen Frist.
Im § 41 VwVfG steht über die Postzustellung nur etwas von den genannten 3 Tagen. § 108 AO sagt auch nur was über den Fristbeginn, insbesondere wenn der Tag auf das Wochenende fällt.
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Gilt bei einer PZU nicht die tatsächliche Zustellung?
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... wenn ein Bescheid vom 10.07. datiert ist und ein Schreiben, mit dem der Bescheid übersandt wird, mit 11.7. datiert ist und man 30 Tage nach Bekanntgabe Zeit hat, Rechtsmittel einzulegen, wann läuft die Frist ab?...
Bei der Datumsangabe 10.07. würde ich dieses Jahr von einem Tippfehler ausgehen. Wichtig für den Beginn der Frist ist der Tag der Aufgabe zur Post, das könnte am 11. Juli gewesen sein. Das genaue Datum ergibt sich häufig aus dem Poststempel. Deshalb sollte man den Briefumschlag nicht wegwerfen.
Bei der Berechnung vom Fristende sollte man nochmal genauer hinschauen, ob wirklich von 30 Tagen die Regel ist. Mir ist in dieser Größenordnung nur die Monatsfrist in Erinnerung und die wäre in diesem Beispiel 31 Tage lang.
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Nein, es gehen auch regelmäßig Bescheide am Wochenende raus. Ebenso wie die Eingänge auch alle Wochentage umfassen.
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Hallo,
wenn ein Bescheid vom 10.07. datiert ist und ein Schreiben, mit dem der Bescheid übersandt wird, mit 11.7. datiert ist und man 30 Tage nach Bekanntgabe Zeit hat, Rechtsmittel einzulegen, wann läuft die Frist ab?
Danke.
Gruß
Die Frist läuft am 13.07.2023 ab, falls dir der Bescheid bis zum 14.07.2022 zugegangen ist:
Zugangsfiktion 11.07.2022 plus 3 Tage = 14.07.2022
Widerspruchsfrist/Einspruchsfrist/ Klagefrist (soweit kein vorgerichtliches Verfahren vorgesehen sein sollte): wegen fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung („30 Tage“) = 1 Jahr.