Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: NicoleAn am 23.08.2022 08:19
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Guten Morgen,
ich bin Beamtin in NRW, alleinerziehend und mein Kind studiert. Wir erhalten Kindergeld und Familienzuschlag 1 und 2. Wie sieht es mit dem Familienzuschlag aus, wenn mein Kind auszieht, aber trotzdem noch studiert (also weiterhin Kindergeld erhält)? Danke für eure Hilfe und liebe Grüße!
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Hallo,
dann dürfte es nur noch den kindbezogenen Anteil geben, also den Unterschiedsbetrag von 1 zu 2.
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Ein Kind gilt auch dann als in die Wohnung aufgenommen, wenn geschiedene Besoldungsberechtigte es auf ihre Kosten anderweitig untergebracht haben (zum Beispiel am Ort des Studiums oder der Ausbildung), ohne dass die häusliche Verbindung mit ihnen aufgehoben werden soll.
Unter diesen Voraussetzungen bliebe der Familienzuschlag unverändert.
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Ein Kind gilt auch dann als in die Wohnung aufgenommen, wenn geschiedene Besoldungsberechtigte es auf ihre Kosten anderweitig untergebracht haben (zum Beispiel am Ort des Studiums oder der Ausbildung), ohne dass die häusliche Verbindung mit ihnen aufgehoben werden soll.
Unter diesen Voraussetzungen bliebe der Familienzuschlag unverändert.
Stimmt, daran hatte ich nicht gedacht, Danke