Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: SusanneW am 24.08.2022 11:52

Titel: Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: SusanneW am 24.08.2022 11:52
Hallöchen,

ich habe heute meinen ersten Arbeitstag.

Ich sollte eigentlich vorher zum Unterschreiben des befristeten Arbeitsvertrags.

Da der Personaler kurzfristig krank geworden ist, sollte ich gleich in die Abteilung gehen.

Dort wies man mir meinen Arbeitsplatz zu, ich nahm Platz, richtete meinen PC ein, stempelte mich am PC ein, man legte mir Unterlagen und Akten hin, man erklärte mir etwas, ich machte die ersten eigenen Eintragungen.

Jetzt sitze ich hier in der vorgezogenen Mittagspause, weil direkter Vorgesetzter Besprechung hat und direkte Kollegen erst einmal nicht weiter wissen mit mir.

Hab grad mit ner Freundin telefoniert und ihr das alles so erzählt und sie meinte Du Glückliche. Du hast nen unbefristeten Arbeitsvertrag! Weil ich den befristeten Arbeitsvertrag hätte vor Arbeitsaufnahme unterschreiben müssen, damit die Befristung gilt.

Ist das in meinem konkret geschilderten Fall tatsächlich so?

Was reicht von o. g. alleine schon aus, um einen unbefristeten AV zu erhalten?

Oder reicht das alles noch nicht und was muss mind. noch vorliegen?

Dankeschön.

LG
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: KingTut am 24.08.2022 12:44
Prinzipiell hat die Freundin recht. Befristung muss vor Arbeitsantritt schriftlich fixiert sein (insbesondere wegen der Beweisbarkeit).
Gibt es denn eine Einstellungszusage, in der auf die Befristung hingewiesen wurde: schriftlich oder mündlich mit mind. 2 Vertretern des Arbeitgebers?
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: FloHB am 24.08.2022 12:49
Aber hast du nicht in jedem Fall eine Probezeit? Sprich, wenn du auf den unbefristeten Vertrag bestehst, kann dich der Arbeitgeber in den ersten 6 Monaten kurzfristig wieder vor die Tür setzen.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: MoinMoin am 24.08.2022 12:52
So sieht es aus, solange du nichts anderes unterschreibst hast du jetzt einen unbefristeten AV.
Also kannst du nur hoffen, dass der Personaler 6 Monate krank ist und keiner dich was unterschreiben lässt ;D
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: JesuisSVA am 24.08.2022 12:54
Die Probezeit ist ja für den Kündigungsschutz erstmal irrelevant, maßgeblich ist die Erfüllung der Wartezeit nach KSchG. Die kann man ja abwarten, bevor man Befristungskontrollklage erhebt.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: SusanneW am 24.08.2022 13:02
Es gab eine telefonische Zusage, deswegen bin ich ja hier. ;-)

Es könnte also sein, dass der jetzt unbefristete Vertrag nachträglich befristet werden kann, wenn ich den befristeten Vertrag unterschreibe? Was wäre, wenn ich das nur tun würde, um in der Probezeit nicht gekündigt werden zu können, zumindest nicht deswegen, wenn ich sonst auf einen unbefristeten Vertrag bestehen würde, und in sechs Monaten dann klagen würde, um einen unbefristeten Vertrag zu bekommen und beweisen könnte, dass ich ja vor Unterzeichnung gearbeitet habe?

Was muss denn mind. gemacht worden sein sozusagen, um einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?

Einfach nur hier Platz zu nehmen und den PC einzuschalten und evtl. noch einstempeln wird wohl nicht ausreichen, oder?!
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: Matze1986 am 24.08.2022 13:04
Die Probezeit ist ja für den Kündigungsschutz erstmal irrelevant, maßgeblich ist die Erfüllung der Wartezeit nach KSchG. Die kann man ja abwarten, bevor man Befristungskontrollklage erhebt.

Der AG wird es schon noch schaffen während der Probezeit den befristeten AV zur Unterschrift vorzulegen.
Wenn Sie diesen unterschreibt, gilt wieder ein befristeter AV.
Wenn nicht....tja, das wissen wir wohl alle.

Jetzt zu unterschreiben und nach Ablauf der Probezeit klagen wird scheitern, da die Befristung ja durch Unterschrift bestätigt wurde.


Was man machen kann?
Gut arbeiten und den AG überzeugen!
Alternative: Auf eine interne Stelleausschreibung bewerben und gewinnen.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: JesuisSVA am 24.08.2022 13:07
Dann funktioniert aber nur noch eine Sachgrundbefristung. Und ich würde bei weitem nicht überall darauf wetten, dass der Arbeitgeber das innerhalb der Wartezeit, die Probezeit ist irrelevant, hinbekommt.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: FloHB am 24.08.2022 13:19
Mal angenommen, du schaffst es auf diesem Weg der Befristung zu entgehen, wie genau stellst du dir die zukünftige  Zusammenarbeit dort vor? Wäre ich dein Kollege und würde davon erfahren, hätte ich direkt eine negative Meinung von dir. Nicht, weil ich dir die Stelle nicht gönne, sondern weil ich nun weiß, dass du wahrscheinlich jemand bist, der immer nur seinen eigenen Vorteil sieht und dies auch ausnutzt, ganz egal welche Konsequenzen dies für andere Personen hat. Deine Vorgesetzten, sowie die Personalabteilung werden mit Sicherheit auch nicht begeistert sein.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: Organisator am 24.08.2022 13:21
Mal angenommen, du schaffst es auf diesem Weg der Befristung zu entgehen, wie genau stellst du dir die zukünftige  Zusammenarbeit dort vor? Wäre ich dein Kollege und würde davon erfahren, hätte ich direkt eine negative Meinung von dir. Nicht, weil ich dir die Stelle nicht gönne, sondern weil ich nun weiß, dass du wahrscheinlich jemand bist, der immer nur seinen eigenen Vorteil sieht und dies auch ausnutzt, ganz egal welche Konsequenzen dies für andere Personen hat. Deine Vorgesetzten, sowie die Personalabteilung werden mit Sicherheit auch nicht begeistert sein.

Und ich würde dir beglückwünschen, eine solche Vorlage des Arbeitgebers versenkt zu haben. Ob sich eine positive oder negative Meinung einstellt, ergibt sich aus dem Miteinander, nicht aus dem Binnenverhältnis mit dem AG.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: MoinMoin am 24.08.2022 13:25
Mal angenommen, du schaffst es auf diesem Weg der Befristung zu entgehen, wie genau stellst du dir die zukünftige  Zusammenarbeit dort vor? Wäre ich dein Kollege und würde davon erfahren, hätte ich direkt eine negative Meinung von dir. Nicht, weil ich dir die Stelle nicht gönne, sondern weil ich nun weiß, dass du wahrscheinlich jemand bist, der immer nur seinen eigenen Vorteil sieht und dies auch ausnutzt, ganz egal welche Konsequenzen dies für andere Personen hat. Deine Vorgesetzten, sowie die Personalabteilung werden mit Sicherheit auch nicht begeistert sein.

Und ich würde dir beglückwünschen, eine solche Vorlage des Arbeitgebers versenkt zu haben. Ob sich eine positive oder negative Meinung einstellt, ergibt sich aus dem Miteinander, nicht aus dem Binnenverhältnis mit dem AG.
Dito.

Und am Ende beglückwünschen alle den Personaler, der damit eine unbefristete Stelle gezaubert hat. 8)
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: Organisator am 24.08.2022 13:43
na nicht wirklich, der Stellenplan wird sich dadurch nicht ändern. Eher müssten Stellenreste zusammengekratzt werden oder andere Stellenbesetzungsverfahren gestoppt.

Eleganterweise schreibt man neu befristet aus und setzt dann die unbefristete Kollegin auf eine andere freie Stelle um. Oder realistisch wie eingangs beschrieben bietet man einen befristeten Arbeitsplatz, alternativ eine Probezeitkündigung, an.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: Kat am 24.08.2022 13:48
WAs hat der Stellenplan mit TArifbeschäftigten zu tun?
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: Organisator am 24.08.2022 13:55
WAs hat der Stellenplan mit TArifbeschäftigten zu tun?

Irre ich in der Annahme, dass auch für Tarifbeschäftigte Stellen ausgebracht werden müssen?
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: Schmitti am 24.08.2022 14:47
Haushaltsrechtlich schon, aber das ist für das Arbeitsrecht irrelevant. Also der Arbeitsvertrag gilt, egal wie laut der Kämmerer motzt.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: WasDennNun am 24.08.2022 14:54
na nicht wirklich, der Stellenplan wird sich dadurch nicht ändern. Eher müssten Stellenreste zusammengekratzt werden oder andere Stellenbesetzungsverfahren gestoppt.

Eleganterweise schreibt man neu befristet aus und setzt dann die unbefristete Kollegin auf eine andere freie Stelle um. Oder realistisch wie eingangs beschrieben bietet man einen befristeten Arbeitsplatz, alternativ eine Probezeitkündigung, an.
oder begeht Betrug, weil das Datum der Unterschrift auf den 1. Arbeitstag gesetzt wird.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: Organisator am 24.08.2022 14:57
Haushaltsrechtlich schon, aber das ist für das Arbeitsrecht irrelevant. Also der Arbeitsvertrag gilt, egal wie laut der Kämmerer motzt.

So auch mein Verständnis. Vielleicht war ich da zu klugscheisserisch als ich anmerkte, dass dadurch keine neue Stelle geschaffen wurde (im Haushaltssinne).
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: SusanneW am 25.08.2022 08:12
Was muss denn mind. gemacht worden sein sozusagen, um einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?

Einfach nur hier Platz zu nehmen und den PC einzuschalten und evtl. noch einstempeln wird wohl nicht ausreichen, oder?!

Welche Voraussetzungen müssen also bitte konkret erfüllt sein?

Gibt es dazu ein aktuelles Gerichtsurteil?
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: xap am 25.08.2022 09:44
Ist die Eingangsfrage ernst gemeint? Natürlich kann man versuchen (vermutlich sogar rechtlich abgesichert) irgendwie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu gleiten, obwohl ein befristetes ursprünglich vereinbart war. Ob das auf Dauer zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit führt, wage ich aber zu bezweifeln. Ich rate von so einem Vorgehen grundsätzlich ab, wenn man nicht vor hat sich ohnehin zukünftig mit seinem AG zu streiten. Ein derartig begründetes Arbeitsverhältnis stünde vermutlich auf sehr dünnem Eis (unabhängig von etwaigen Versäumnissen des AG).
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: Matze1986 am 25.08.2022 13:19
Was muss denn mind. gemacht worden sein sozusagen, um einen unbefristeten Vertrag zu bekommen?

Einfach nur hier Platz zu nehmen und den PC einzuschalten und evtl. noch einstempeln wird wohl nicht ausreichen, oder?!

Welche Voraussetzungen müssen also bitte konkret erfüllt sein?

Gibt es dazu ein aktuelles Gerichtsurteil?

Gerichtlich wurde da schon öfter etwas entschieden. konkretes Beispiel war ein Fall in einer Kommunalverwaltung:
Ein befristet Beschäftigter ging nach Ende der Befristung einfach weiter auf Arbeit und ließ sich Aufträge geben.
Am eigentlich letzten Tag wurde er von der Personalabteilung ordnungsgemäß ausgeschleust, hat ihn aber nicht gekümmert. In seiner Abteilung hatte das keiner auf dem Schirm.

In Ihrem Fall könnte man das ähnlich sehen. Jedoch sind Sie in der Probezeit! Ich als AG würde Ihnen einen befristeten AV zur Unterschrift vorlegen. Wenn Sie den unterschreiben, alles gut. Wenn nicht, Kündigung während Probezeit, so schnell wie möglich.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: SusanneW am 25.08.2022 15:06
Um Himmels Willen ... Mir liegt oder lag nichts daran, mir einen unbefristeten zu erschleichen! Hab morgen Vertragsunterzeichnung des befristeten Vertrags.

Ich war einfach neugierig, weil ich das nicht kannte!

Mir ging es auch darum, dass es ja nicht so leicht sein kann und dass sicherlich gewisse Hürden vorhanden sind. Deswegen fragte ich nach den Mindestvoraussetzungen, die mich noch immer interessieren - rein fachlich. Es kann ja wohl nicht sein, dass z. B. das reine Erscheinen in einer Abteilung oder das Einstempeln oder das Hochfahren des PCs oder das Platznehmen auf dem zukünftigen Arbeitsplatz ausreichen, sondern dass wohl mind. z. B. gearbeitet werden muss(t)e?!

Und wie ist das mit dem befristeten Arbeitsvertrag gewesen, wo der AN noch einen Tag später an der Arbeit erscheint und dann gearbeitet hat? Man wird doch offiziell "verabschiedet", muss alles abgeben ...
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: TheLastITGuy am 25.08.2022 20:47
Der entscheidende Punkt ist, dass für Arbeitsverträge grundsätzlich Formfreiheit gilt.

Hingehen, Arbeitkraft anbieten und wenn der AG diese annimmt, ist ein Arbeitsvertrag beschlossen. Und das ist dann ein unbefristeter. Wie „annehmen“ aussieht, ist sehr frei, u.U. reicht schon die fehlende Ablehnung aus.

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wirksamer-arbeitsvertrag-trotz-fehlender-schriftform_76_482296.html

Befristete Verträge dagegen müssen schriftlich abgeschlossen werden, §14 Teilzeitgesetz.
Titel: Antw:Unbefristet trotz Befristung? O_O
Beitrag von: Matze1986 am 26.08.2022 09:51
Und wie ist das mit dem befristeten Arbeitsvertrag gewesen, wo der AN noch einen Tag später an der Arbeit erscheint und dann gearbeitet hat? Man wird doch offiziell "verabschiedet", muss alles abgeben ...

Besagter AN ist dann einige Jahre später in Rente gegangen...
Der so entstandene unbefristete AV war gültig.