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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Eastwestgate am 24.08.2022 13:44

Titel: Höhere Eingruppierung wie Handhabung
Beitrag von: Eastwestgate am 24.08.2022 13:44
Hallo, ich bin im TVÖD VKA in EG 9 Stufe 6. Nun starte ich woanders mit mit EG 10. In welche Stufe müsste ich kommen? Natürlich möchte ich auch mehr verdienen… Wie läuft so was ?
Viele Grüsse
Titel: Antw:Höhere Eingruppierung wie Handhabung
Beitrag von: Kaiser80 am 24.08.2022 13:57
Das "läuft" grds. nach den tarifvertraglichen "Muss" und "Kann" Regeln des §16 TVöD; ein gewisses Verhandlungsgeschick ist sicher hilfreich.

Titel: Antw:Höhere Eingruppierung wie Handhabung
Beitrag von: MoinMoin am 24.08.2022 14:03
Bei einem AG Wechsel hast du nur Anspruch auf EG10 Stufe 1
DAs bedeutet du musst dir förderliche Zeiten vor Unterschrift anerkennen lassen.
Titel: Antw:Höhere Eingruppierung wie Handhabung
Beitrag von: Eastwestgate am 24.08.2022 16:31
Hallo nochmal, Danke!
Es ist innerhalb des gleichen Unternehmens, nicht außerhalb. Kennt jemand den Paragraphen daß man wenn man die höchste Entgeltstufe einer Gruppe hat bei einer höheren Entgeltstufe in dieselbe Stufe muß? Also 9b, 6 in E10, 6?
Viele Grüße
Titel: Antw:Höhere Eingruppierung wie Handhabung
Beitrag von: Isie am 24.08.2022 16:49
Wenn dir innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses dauerhaft eine höherwertige Tätigkeit übertragen wird, ist das eine Höhergruppierung. Höhergruppierungen erfolgen im TVöD stufengleich.
Titel: Antw:Höhere Eingruppierung wie Handhabung
Beitrag von: Eastwestgate am 24.08.2022 16:53
Vielen Dank, das beruhigt mich jetzt sehr. Solltest Du noch den Paragraphen parat haben wo genau es steht wäre das prima.
Viele Grüße!
Titel: Antw:Höhere Eingruppierung wie Handhabung
Beitrag von: Isie am 24.08.2022 17:08
§ 17 Abs. 4 Satz 1 TVöD.
Titel: Antw:Höhere Eingruppierung wie Handhabung
Beitrag von: Eastwestgate am 24.08.2022 17:21
Danke, danke, danke!!