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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: sweety am 24.08.2022 18:23
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Hallo in die Runde ich bin im Jahr 2023 10 Jahre in der Stadt beschäftigt.
Anfangs Stufe E5 ca. 2018 oder 19 wurde ich durch die Tätigkeit auf die E6 hochgestuft, so das meine Stufung derzeit E6 (4) ist, diese Stufung nach Jahren ausgesetzt wurde und die nächste Stufung 2024 sein würde.
Nun möchte ich mein Tätigkeitsfeld gern ändern diese wäre aber wieder E5 müsste dann nicht auch die Stufung nach den Beschäftigungsjahren sich nicht auch ändern ? Ist eine Rückstufung von E6 zu E5 überhaupt richtig ?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Lg
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Bei einer Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen; die in der bisherigen Stufe zurückgelegte Stufenlaufzeit wird auf die Stufenlaufzeit in der niedrigeren Entgeltgruppe angerechnet, § 17 Abs. 4 Satz 3 TVÖD.
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Wenn ich krankheitsbedingt auf eine andere Stelle umgesetzt werde, ist das dann rechtens wenn ich runtergestuft werde von meiner Gehaltsgruppe Bespiel E6 auf E5 ?
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Stellen sind hinsichtlich der Eingruppierung irrelevant. Wenn Dein Arbeitgeber und Du aber eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung vereinbart, die zur Eingruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe führt, bist Du in der niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert.
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muss ich diesem zustimmen ?
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Nein, Du musst nicht zustimmen.
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vielen Dank für deine Antwort