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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Doraymefayzo am 25.08.2022 13:32
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Hallo liebes Forum,
gibt es eigentlich Fristen in welchem Zeitraum der AG auf den Antrag einer Eingruppierungsüberprüfung antworten muss? Wenn ja, welche Konsequenzen drohen dem AG wenn er sich nicht an diese Fristen hält?
Oder darf der AG sich Zeit bis zum Sanktnimmerleinstag lassen?
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Da es so etwas überhaupt nicht gibt, gibt es auch keine Fristen, die einzuhalten wären.
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In wie fern gibt es das nicht?
Ich habe die Überprüfung meiner Eingruppierung beantragt, da sich der EGO für den Bereich IT ja geändert hat.
Das ist doch ein ganz normaler Vorgang. Habe ich evtl. die falschen Begriffe in meinem Post benutzt?
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Du konntest einen Antrag auf Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe, die sich durch die Neufassung der EGO ergab, stellen. Dieser wirkt unmittelbar und ist vom Handeln des Arbeitgebers unabhängig. Mit Stellen des Antrags warst Du (ggfs. rückwirkend) zum 01.01.2021 entsprechend eingruppiert. Wie bei der Eingruppierung überhaupt, kommt dem Arbeitgeber dabei keinerlei Entscheidung zu. Auch daraus resultierende Ansprüche entstanden unmittelbar.
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Aber wer entscheidet denn, ob ich in eine höhere Entgeldgruppe komme? Mir wurde gesagt, das wird hausintern entschieden.
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Darüber ist keine Entscheidung zu treffen, die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe ist unmittelbare Rechtsfolge des Antrags.
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Darüber ist keine Entscheidung zu treffen, die Eingruppierung in die höhere Entgeltgruppe ist unmittelbare Rechtsfolge des Antrags.
Aber was ist wenn mein AG sagt "Nein, Du belibst in deriner EG"?
Was kann ich tun? Feststellungsklage?
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Das kann der Arbeitgeber ja nicht sagen, denn die Eingruppierung ist den Arbeitsvertragsparteien entzogen. Sie erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Der Arbeitgeber kann lediglich die Rechtsmeinung äußern, in welcher Entgeltgruppe Du eingruppiert seist. Das berührt die Eingruppierung an sich nicht. Deshalb gibt es auch keine "Eingruppierungsüberprüfung" durch den Arbeitgeber, weil er über diese nicht entscheidet. Unterscheidet sich Deine Rechtsmeinung zur Eingruppierung von der des Arbeitgebers, bleibt nur, entweder damit zu leben oder durch Eingruppierungsfeststellungsklage gerichtlich feststellen zu lassen, welche Eingruppierung vorliegt.
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Aber wer entscheidet denn, ob ich in eine höhere Entgeldgruppe komme? Mir wurde gesagt, das wird hausintern entschieden.
Er entscheidet nicht, sondern er braucht halt etwas länger sich eine Rechtsmeinung zu bilden.
Bis dahin kannst du warten, oder klagen.
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Aber wer entscheidet denn, ob ich in eine höhere Entgeldgruppe komme? Mir wurde gesagt, das wird hausintern entschieden.
Er entscheidet nicht, sondern er braucht halt etwas länger sich eine Rechtsmeinung zu bilden.
Bis dahin kannst du warten, oder klagen.
Na ja, nach 1 1/2-Jahren mag ich nicht mehr warten
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Es gab ja bereits keinen Grund, auch nur mehrere Wochen zu warten.
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Aber wer entscheidet denn, ob ich in eine höhere Entgeldgruppe komme? Mir wurde gesagt, das wird hausintern entschieden.
Er entscheidet nicht, sondern er braucht halt etwas länger sich eine Rechtsmeinung zu bilden.
Bis dahin kannst du warten, oder klagen.
Na ja, nach 1 1/2-Jahren mag ich nicht mehr warten
Und worauf wartest du noch?
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Aber wer entscheidet denn, ob ich in eine höhere Entgeldgruppe komme? Mir wurde gesagt, das wird hausintern entschieden.
Er entscheidet nicht, sondern er braucht halt etwas länger sich eine Rechtsmeinung zu bilden.
Bis dahin kannst du warten, oder klagen.
Na ja, nach 1 1/2-Jahren mag ich nicht mehr warten
Und worauf wartest du noch?
Das ich immer nur von Beispielen lese, bei denen so eine Klage negativ für den Kläger ausging. Dann bleibe ich ja auch ggf. auf dne Kosten für die Klage sitzen.
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Welchen Kosten?
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Na, in der ersten Instanz ja mindestens die Gerichtskosten für den Unterlegenen.
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Ich hatte mal gehört, das Verfahren vor dem Arbeitsgericht keine Kosten verursachen. Was wäre denn an Kosten zu erwarten?
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Das hängt ganz wesentlich vom Streitwert ab.