Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Spidersangel am 25.08.2022 16:18
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Moin liebe ForumsmitgliederInnen.
Folgender Fall:
TVÖD-VKA Baden-Württemberg
Büro- Buchhalterei und sonstiger Aussen- und Innendienst
Bezahlung EG5
Übertragene Tätigkeiten: gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen nachweislich die EG9a (vom BAG so bestätigt)
ALG1 nicht vorhanden. Somit kein Vorhandensein der Ausbildungs und Prüfungspflicht.
3 jährige Ausbildung in einem anerkannten Beruf aber ohne entsprechende Tätigkeiten.
Eingruppierung dann ????
Meine Meinung EG8, da fehlende Voraussetzung in der Person. Somit eine Stufe darunter.
Oder EG4 wie mir gewisse Personaler mitteilen.
Vielen Dank im voraus an alle Beteiligten.
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Hat niemand eine Antwort darauf?
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EG 4 mit entsprechender Zulage zur Eg 9a nach den Vorbemerkungen Nr. 7 Abs. 3
Der Ausbildungsbezug in EG 5 FGR. 1 bezieht sich auf die jeweilige Tätigkeit. Daher gilt hier EG 5 FGR. 2 und die Ausbildungs- und Prüfungspflicht und die Anwendung der Vorbemerkung Nr. 2 ist nicht möglich.
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Vielen lieben Dank für die kompetente Beantwortung. ;)