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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hanibal am 26.08.2022 14:10

Titel: Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 26.08.2022 14:10
Hallo Zusammen,
da ich aus der Wirtschaft komme, kenne ich mich im öffentlichen Dienst nicht gut aus. Ich habe eine Stellenzusage bekommen inkl. von der Bezirksregierung die Zusage schriftlich vorbehaltlich der Zustimmung vom Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten. Ich muss nächste Woche kündigen und habe einen Arbeitsvertrag noch nicht bekommen. Allerdings einen ganzen Packen mit Papierkram den ich ausfüllen sollte und zur Bezirksregierung schicken sollte. Was ich auch gemacht habe.

Nun habe ich fast 30 Jahre Berufserfahrung (Verwaltung Wirtschaft), dennoch werde ich in Stufe 1 eingestuft, da nichts von meinen bisherigen Tätigkeiten anerkannt werden kann. Angeblich kann man hier auch nichts machen. Ich bin hier etwas entsetzt. Gibt es hier noch Möglichkeiten?

Hinzu bekomme ich einen Vollzeitvertrag möchte aber in Teilzeitarbeiten. Wie und wann beantrage ich eine Teilzeit? Sollte man dieses  im Vorfeld der Bezirksregierung mitteilen?

Kann ich mich auf diese o.g. Zusage verlassen oder kann die Bezirksregierung noch zurücktreten? Falls ich den Vertrag bis nächste Woche nicht habe, muss ich dennoch kündigen . Sonst klappt das mit dem Einstellungstermin nicht mehr.

Wer kann hier helfen?

Danke Vorab :)
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: WasDennNun am 26.08.2022 14:18
Nun habe ich fast 30 Jahre Berufserfahrung (Verwaltung Wirtschaft), dennoch werde ich in Stufe 1 eingestuft, da nichts von meinen bisherigen Tätigkeiten anerkannt werden kann. Angeblich kann man hier auch nichts machen.
Das ist eine dreiste Lüge!
Zitat
Ich bin hier etwas entsetzt. Gibt es hier noch Möglichkeiten?
Ja, Anerkennung von förderlichen Zeiten §16.2 oder Zulage (bis zu plus 2 Stufen) nach §16.5
Ersteres muss vor Verrtagsunterschrift ausgehandelt und sollte im Vertrag fixiert werden, letzteres kann der AG jederzeit zahlen.

Zitat
Kann ich mich auf diese o.g. Zusage verlassen oder kann die Bezirksregierung noch zurücktreten? Falls ich den Vertrag bis nächste Woche nicht habe, muss ich dennoch kündigen . Sonst klappt das mit dem Einstellungstermin nicht mehr.
Ich würde nicht kündigen, außer wenn du mit den obigen Vertragsbedingungen einverstanden bist.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Organisator am 26.08.2022 14:34
Nun habe ich fast 30 Jahre Berufserfahrung (Verwaltung Wirtschaft), dennoch werde ich in Stufe 1 eingestuft, da nichts von meinen bisherigen Tätigkeiten anerkannt werden kann. Angeblich kann man hier auch nichts machen. Ich bin hier etwas entsetzt. Gibt es hier noch Möglichkeiten?

Hinzu bekomme ich einen Vollzeitvertrag möchte aber in Teilzeitarbeiten. Wie und wann beantrage ich eine Teilzeit? Sollte man dieses  im Vorfeld der Bezirksregierung mitteilen?

Tariflich gibt es hinsichtlich der Stufe einiges an Möglichkeiten - siehe den Post von WDN. Du musst nur verdeutlichen, dass du nicht bereit bist, in Stufe 1 anzufangen. Der AG kann tariflich mehr anbieten, muss es aber nicht.

Teilzeitwunsch würde ich schon vorab besprechen.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 26.08.2022 14:35
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort. Bin hier echt etwas grün , was die Struktur im TV-L angeht. Ich war auch etwas irritiert, dass erst Tonnen an Papier ausgefüllt werden muss bevor man einen Vertrag erhält.

Kann ich mich auf die Zusage, wie beschrieben der Bezirksregierung verlassen? Oder kann hier dennoch zurückgezogen werden. Z.B. die wird uns zu anstrengend. Immerhin musste ich schon viele Telefonate führen bezüglich der Einstellung.

Die Stelle ist in 9b eingruppiert.

Welche Möglichkeiten habe ich bezüglich der Stufe?

Wie ist das mit der Teilzeitbeschäftigung. Muss ich dies schon ankündigen, dass ich die volle Stelle nehme und anschliessend einen Antrag auf Teilzeit stelle? Wann kann ich den Antrag stellen.

Ich war wirklich entsetzt , dass mir nur die Stufe 1 zugesagt worden ist. Immerhin sollte es wohl genau die Tätigkeiten sein die in der Stellenanzeige stehen.

Mit dem Personalrat habe ich auch gesprochen, auch die waren der Meinung bei Neueinstellung nur Stufe I .
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 26.08.2022 14:39
Nachtrag: kann der AG aufgrund des Teilzeitwunsches die Zusage zurückziehen?

Und wann kann ich den Antrag genau stellen?

Welche Stufe wäre realistisch. Meiner Meinung Stufe 2 müsste es schon sein.

Finde das System recht unflexibel
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: WasDennNun am 26.08.2022 15:11
Nachtrag: kann der AG aufgrund des Teilzeitwunsches die Zusage zurückziehen?

Und wann kann ich den Antrag genau stellen?

Welche Stufe wäre realistisch. Meiner Meinung Stufe 2 müsste es schon sein.

Finde das System recht unflexibel
Das System ist maximal flexibel, da man dir zwischen Stufe 1 und Stufe 6 alles gewähren kann.
Wenn du sagst: Ich komme nur für die Stufe X, dann kann der AG sagen: OK, wir haben keine alternative als dich und du hast förderliche Zeiten (bei 30 Jahren Berufserfahrung ja locker darstellbar), also geben wir dir die Stufe X.
Das ist tariflich das normalste der Welt, wenn da nicht die (Beamten?)Versager im Personalrat / Personalstelle wären.
Allerdings kann ("muss") der Ag dir sagen, nö: Wir stellen dich nur zu Stufe 1 ein, weil wir haben andere annähernd gleich gute Bewerber, die für diese Stufe kommen würden.

Die pauschale Aussage: Bei Neueinstellung nur Stufe I ist definitiv falsch und Unsinn und gelogen.
Denn bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung von 1 oder mehr Jahren bist du in Stufe 2 oder 3 eingestellt. Das ist kein Wünschdirwas vom AG, sondern Tarifrecht.
Die förderlichen Zeiten sind eine kann Regelung.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 26.08.2022 15:18
Also verstehe ich das Richtig, die Bezirksregierung kann die Zusage jetzt auch ohne Vertrag erst einmal nicht zurückziehen.

Allerdings müssten wir uns bei der Stufe einig werden?

Mir wurde geschrieben.
Anhand der vorliegenden Arbeitszeugnisse wurde die Einstufung geprüft. Die dort aufgeführten Tätigkeiten sind nicht gleichartig zu den ausgeschriebenen Aufgabenschwerpunkten. Folglich werden Sie in der Stufe 1 TV-L eingestuft.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: WasDennNun am 26.08.2022 15:24
Also verstehe ich das Richtig, die Bezirksregierung kann die Zusage jetzt auch ohne Vertrag erst einmal nicht zurückziehen.

Allerdings müssten wir uns bei der Stufe einig werden?

Mir wurde geschrieben.
Anhand der vorliegenden Arbeitszeugnisse wurde die Einstufung geprüft. Die dort aufgeführten Tätigkeiten sind nicht gleichartig zu den ausgeschriebenen Aufgabenschwerpunkten. Folglich werden Sie in der Stufe 1 TV-L eingestuft.
Das ist die nicht Anerkennung der Einschlägigkeit deiner Berufserfahrung.
So weit so gut.
Hat aber nichts mit der kann Regelung der förderlichen Zeiten zu tun, die du einfordern musst: Vor Vertragsabschluss, da sie nur gewährt werden kann, wenn Personalbedarf besteht:
§16.
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist


Wenn du unterschrieben hast, besteht ja kein Bedarf mehr :P

Ob sie ihr Angebot zurückziehen können, vermag ich nicht zu beurteilen, ist auf alle Fälle nicht üblich.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 26.08.2022 15:34
Bis jetzt habe ich noch keinen Vertrag vorliegen.

Die Dame die die Einstufung vorgenommen hat, ist leider auch neu. Sie hat hier keinerlei entgegenkommen signalisiert.
Alleine schon Wirtschaft zu Schule.

Hinzu kommt, dass in den Arbeitszeugnissen in der Wirtschaft nun nicht drin steht zB.:
ERstellung Statistiken- da ja diese zum täglichen Geschäft gehört
Oder Erfahrung: Outlook, Excel, Word usw.

Echt sehr frustierend das Ganze. Hatte 15 Minuten Telefonat , hat nichts gebracht.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Tagelöhner am 26.08.2022 15:40
Nachtrag: kann der AG aufgrund des Teilzeitwunsches die Zusage zurückziehen?

Das kann er definitiv und deswegen würde ich auch davon abraten, bei Deinem Teilzeitwunsch mit offenen Karten zu spielen bevor das Arbeitsverhältnis tatsächlich beginnt und sogar die Wartezeit (Probezeit) vorbei ist.

Einen Anspruch auf Teilzeit hast Du sowieso erst nach einer gewissen Zeit im bestehenden Arbeitsverhältnis oder bei gewissen z.B. familiären Gründen. Wenn der Arbeitgeber eine Vollzeitkraft einstellen möchte, weil z.B. entsprechender Arbeitsanfall vorherrscht oder Personallücken zu schließen sind, kann das für ihn ja ein Ausschlusskriterium sein sich für Dich zu entscheiden.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Organisator am 26.08.2022 15:44
Bis jetzt habe ich noch keinen Vertrag vorliegen.

Die Dame die die Einstufung vorgenommen hat, ist leider auch neu. Sie hat hier keinerlei entgegenkommen signalisiert.
Alleine schon Wirtschaft zu Schule.

Hinzu kommt, dass in den Arbeitszeugnissen in der Wirtschaft nun nicht drin steht zB.:
ERstellung Statistiken- da ja diese zum täglichen Geschäft gehört
Oder Erfahrung: Outlook, Excel, Word usw.

Echt sehr frustierend das Ganze. Hatte 15 Minuten Telefonat , hat nichts gebracht.

Bei der Anerkennung förderlicher Zeiten hat der Arbeitgeber sehr großen Spielraum, er könnte sogar deine Arbeit als Surflehrer auf Hawaii als förderlich anerkennen.

Ich würde dann einfach mal formell an den Arbeitgeber, also die Behördenleitung schreiben, dass du nicht bereit bist, für Stufe 1 zu kommen und was deine Anforderungen sind. Dann wirst du sehen, ob da jemand verhandlungsbereit ist. Wenn nicht - dann bleibst du bei deinem alten Job.

Wenn du sofort in Teilzeit arbeiten möchtest wäre es zweckmäßig, dies sofort kundzutun. Möglicherweise brauchen die jemand in Vollzeit und dann hättest du auch später Schwierigkeiten.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 26.08.2022 15:52
Mit den förderlichen Zeiten ist ein gute Tip. Mmh, warum die da nicht selber drauf kommen. Ne Stufe 2 sollte doch drin sein :).

Also mir wurde im Vorstellungsgespräch gesagt, ich sollte den Vertrag auf Vollzeit unterschreiben (damit ich den Anspruch der Vollzeitstelle habe) und dann später einen Antrag auf Teilzeit stellen.

Wenn der Vertrag direkt auf Teilzeit ausgestellt wird,dann ist der Anspruch auf eine Vollzeitstelle weg.

Das wurde mir als Tip gegeben.

Nur weiss ich jetzt nicht wie ich das umsetzte. Anfangen direkt Antrag, oder nach ein paar Wochen oder Monaten? Oder gibt es eine Stelle wo man dies erfragen kann?
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Tagelöhner am 26.08.2022 16:00
Die Verantwortlichen können Dir im Vorstellungsgespräch viel erzählen, u.a. um dir auch zu suggerieren, dass keine Vorbehalte gegen Teilzeit vorhanden sind weil sie das offen vielleicht gar nicht kommunizieren möchten. Ich sehe wie gesagt überhaupt keinen Vorteil hier mit offenen Karten zu spielen. Du kannst ja später immer noch in Teilzeit wechseln, verbaust Dir aber ggf. zu Beginn bereits alles.

Je nach Denkweise der verantwortlichen Entscheidungsträger wird Teilzeit vor allem bei männlichen Mitarbeitern ohne vorliegen familiärer Gründe bereits als geringe Motivation o.Ä. ausgelegt.

Einen rechtlichen oder tariflichen Anspruch auf Teilzeit hast Du ohnehin erst nach einer gewissen Zeit oder bei vorliegen familiärer Gründe, der Arbeitgeber kann dein Begehren daher bei Nichtvorliegen dieser Voraussetzungen ablehnen.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 26.08.2022 16:09
Also könnte ich 2 Wochen nach Einstellung einen Antrag auf Teilzeit stellen, da mein Kind erst 7 ist und die 2 Klasse der Grundschule besucht?
Oder wie lange muss ich die Stelle in Vollzeit belegt haben?
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 26.08.2022 16:10
Nachtrag: Die Schule war mit der Teilzeit einverstanden.
Zuständig ist eine Dame bei der Bezirksregierung  für mich
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Tagelöhner am 26.08.2022 16:14
Wenn der TV-L auf dein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, gilt der § 11 TV-L:

§ 11
Teilzeitbeschäftigung
(1) Mit Beschäftigten soll auf Antrag eine geringere als die vertraglich festgelegte
Arbeitszeit vereinbart werden, wenn sie

a) mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder
b) einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen
tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche beziehungsweise
betriebliche Belange nicht entgegenstehen.


Die Chancen stehen daher sehr gut, dass Du später recht unkompliziert in Teilzeit wechseln kannst wenn das zutrifft.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: WasDennNun am 26.08.2022 17:15
Mit den förderlichen Zeiten ist ein gute Tip. Mmh, warum die da nicht selber drauf kommen.
Entweder weil sie zu blöde sind und es nicht wissen.
oder weil sie dafür keinen Grund sehen und ihnen es egal ist, da andere Bewerber vor der Tür stehen.

Wir teilen bei Menschen, die wir haben wollen, diesen Sachverhalt mit den förderlichen Zeiten im VG mit.
Also ich weise die Menschen darauf hin, dass sie uns signalisieren müssen, dass sie nicht für die Stufe 1 kommen würden, damit ich dann die Anerkennung der förderliche Zeiten begründen und durchsetzen kann.

Bei Menschen wo wir ein Bewerber Überhang haben natürlich nicht, da sich dort immer jemand für die Stufe 1 finden lässt.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 02.09.2022 18:28
Hallo Ihr Lieben,
ich bin jezt etwas weiter gekommen und die Teilzeitangelegenheit ist geklärt. Die Stufe wurde nochmals geprüpft. Inzwischen hatte sich schon mein zukünftiger Chef eingeschaltet und verkündet, dass er mich unbedingt haben möchte usw. Ich habe Eure Ratschläge angenommen und um Anrechnung der förderlichen Zeiten gebeten. Nun hier jetzt die Antwort:

Entgeltgruppe 9b Stufe 1 TV-L. Gem. § 16 Abs. 2 TV-L werden Beschäftigte der Entgeltgruppen 2 – 15 bei ihrer Einstellung grundsätzlich der Stufe 1 zugeordnet. Eine höhere Stufenzuweisung kommt nur in Betracht, wenn der/die Beschäftigte eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis mitbringt. Eine einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit. Sie liegt vor, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird. Maßgeblich ist, ob das für die frühere Tätigkeit nötige Wissen und Können und die dort erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen typischerweise konkret auch für die neue Tätigkeit erforderlich sind und diese prägen. Beide Tätigkeiten müssen nach Aufgabenzuschnitt und Niveau zumindest gleichartig sein.

Oder liegt es daran , dass es sich um eine Schule handelt?

Das doofe. Der Vertrag ist jetzt zur Unterschrift verschickt. Sollte dann jetzt kommen. Dort steht ja keine Stufe drin. Da ich im Oktober anfange, musste ich jetzt diese Woche kündigen.

Somit bleibt mir jetzt ja nur nicht unterschreiben und ich bin Arbeitslos - also friss oder stirb

Ich verstehe nicht, dass die Dame die förderlichen Zeiten zur Personalgewinnung nicht anrechnen will.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: JesuisSVA am 02.09.2022 18:36
Die Ausführungen haben ja nur etwas mit einschlägiger Berufserfahrung und nichts mit förderlichen Zeiten zu tun. Für die Berücksichtigung letzterer scheint es aber ja auch keine Grundlage zu geben, da dies für die Personalgewinnung nicht erforderlich ist, da Du ja selbst ausführst, ohnehin keine Wahl zu haben.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 02.09.2022 18:46
Sagen wir mal so der zukünftige Chef möchte mich unbedingt haben  und hatte dies auch so bekundet. Das Amt scheint das anders zu sehen.
Z.B. steht in der Stellenbeschreibung Statistiken

In der Wirtschaft seit fast 30 Jahren mache ich täglich Statistiken unterschriedlicher Art und Weise. Aber dies steht nie in einem Arbeitszeugnis, denn diese ergeben sich automatiisch aus der Stelle als solches.

Ich kann es nicht nachvollziehen , dass hier null angerkannt wird noch nicht mal ne Stufe 2. Die Förderlichen Zeiten hatten ich ja angesprochen. Da heisst es meine bisherigen Tätigkeiten würden der jetzigen Tätigkeit nicht förderlich sein :(
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 02.09.2022 18:49
Welche Aufstiegsmöglichkeiten haben ich denn dann überhaupt. 3 Jahre bis Stufe 3 und dann geht es bis Stufe 6 weiter.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: JesuisSVA am 02.09.2022 18:52
Sagen wir mal so der zukünftige Chef möchte mich unbedingt haben  und hatte dies auch so bekundet. Das Amt scheint das anders zu sehen.
Z.B. steht in der Stellenbeschreibung Statistiken

In der Wirtschaft seit fast 30 Jahren mache ich täglich Statistiken unterschriedlicher Art und Weise. Aber dies steht nie in einem Arbeitszeugnis, denn diese ergeben sich automatiisch aus der Stelle als solches.

Ich kann es nicht nachvollziehen , dass hier null angerkannt wird noch nicht mal ne Stufe 2. Die Förderlichen Zeiten hatten ich ja angesprochen. Da heisst es meine bisherigen Tätigkeiten würden der jetzigen Tätigkeit nicht förderlich sein :(

Sagen wir mal so: DU WÜRDEST SO ODER SO UNTERSCHREIBEN, ALSO GIBT ES KEIN PERSONALGEWINNUNGSPROBLEM! Und somit auch keine tarifliche Möglichkeit, förderliche Zeiten zu berücksichtigen. Um es nochmal deutlich zu machen: KEINE!
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 02.09.2022 18:56
Na ja, ich muss nicht unterschreiben und den Job nicht annehmen.

Es ist nur doof, dass ich jetzt gekündigt habe und ich mich drauf verlassen habe, dass mein neuer Chef sagte das da was gemacht wird und es nicht bei Stufe 1 bleibt. Hätte mir das ganze auch nicht so kompliziert vorgestellt.
Das weiss ja keiner, dass ich schon gekündigt habe.

Ich komme auf das Thema Fachkräftemangel. Da bekommt der öffentliche Dienst bald ein grosses Problem, wenn die sich da immer querstellen.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Aury am 02.09.2022 21:00
Willkommen im Club. Bei mir war es auch so. Der Vertrag ist schon unterwegs, hauptsache Sie sind erstmal hier. Machen wir nachher. Pustekuchen. Da die Stelle vom Aufgabengebiet (Budget) höher dotiert war als meine vorherigen ging nichts mit Stufe 1 . In EG 6 hätte ich sofort die 3 bekommen. Förderliche Zeiten haben sie bei der Kollegin gemacht die gleichzeitig eingestellt wurde weil sie gleich moniert hatte ich erst nach dem VG. Witzig auch dass der der die Stelle vorher gemacht hatte sogar höher eingruppiert war. Und ich mache die gleichen Tätigkeiten. Stufenzulage gibt es nicht weil der Dekan da nicht zustimmt und kein Budget dafür da ist. Da hat wohl schon mal einer sogar lange versucht und ist letztendlich gegangen. Sie bekommen wirklich keine Leute und bei uns waren es 3 Bewerber. Unverschämt einfach und missgünstig sind sie. Während anderen meist höheren EG alles geschenkt wird. Und nachdem soviel versprochen wird was nicht eingehalten wird oder schön geredet, wundern sie sich dann auch noch wenn die Leute reihenweise kündigen.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Organisator am 03.09.2022 17:12
Ich komme auf das Thema Fachkräftemangel. Da bekommt der öffentliche Dienst bald ein grosses Problem, wenn die sich da immer querstellen.

"Der öffentliche Dienst" macht das nicht. Nur dein potentieller neuer Arbeitgeber in deinem Fall. Hier im Forum gibts zahlreiche Beispiele von Personalverantwortlichen, die entweder auf Forderungen nach mehr Geld durch Stufen und / oder Zulagen reagieren oder die Stufenzuordnung von sich aus ansprechen.

Und Aury zeigt ja ein schönes Beispiel, wie Verhandlungen zu einer höheren Stufen führen können oder für sie selbst - wenn man das Verhandeln nicht ernst nimmt - eben nicht.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: WasDennNun am 03.09.2022 17:21
Na ja, ich muss nicht unterschreiben und den Job nicht annehmen.

Es ist nur doof, dass ich jetzt gekündigt habe und ich mich drauf verlassen habe, dass mein neuer Chef sagte das da was gemacht wird und es nicht bei Stufe 1 bleibt. Hätte mir das ganze auch nicht so kompliziert vorgestellt.
Das weiss ja keiner, dass ich schon gekündigt habe.

Ich komme auf das Thema Fachkräftemangel. Da bekommt der öffentliche Dienst bald ein grosses Problem, wenn die sich da immer querstellen.
Also ich habe stets meine entsprechende Stufe gefordert und bekommen, dass du sie nicht bekommst liegt evtl. daran, dass der AG der Meinung ist, dass er schon jemanden anderes finden wird oder in hat, wenn du absagst oder er der Meinung ist, dass du trotzdem kommen wirst.
Klarer Fall von Gehaltspoker verloren.

Aber es ist in der Tat so, dass viele AGs (via ihrer Personaler) in der Tat so stumpf sind: Förderliche Zeiten machen wir nicht.

Das wird sich evtl. die nächsten Jahre ändern.
ich habe es in unserem Haus auch geändert bekommen, dauerte halt ne weile, bis die es kapiert haben, was geht.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 03.09.2022 22:11
Die Dame die das zu entscheiden  hat   sitzt auf der Position ganz  neu. Leider wohl dann zu meinem  Nachteil.  Der Schulleiter  will da Montag nochmal anrufen.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 04.09.2022 07:35
Ich habe ein Schreiben bekommen.  Hinweise zur Entgelt/ Besoldungszahlung erhalten. Kennt das jemand? Hier heisst es, ich bekomme nur einen Abschlag. Und das kann sinngemäß dauert. 2-3 Wochen aufgrund des Arbeitsaufkommens. Erst nachDienstantritt wird alles zur LBV geschickt.

Kennt das jemand.

Also muss ich davon ausgehen, dass ich November  kein Geld bekomme , wenn ich im Oktober  anfangen.

Kennt das jemand?
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: WasDennNun am 04.09.2022 08:08
Ja, das kenne ich, allerdings habe ich einen Abschlag erhalten, der dem zu erwartendem Netto entsprach.
Du solltest also der überforderten Herrschaften klar machen, was du für einen Abschlag erwartest.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Isie am 04.09.2022 08:58
Wenn die Unterlagen nach Dienstantritt zur Bezügestelle geschickt werden und sowieso schon Arbeitsrückstände vorhanden sind, kommst du sehr wahrscheinlich nicht mehr in den Zahlungslauf für den Einstellungsmonat. Aber es sollte trotzdem kein Problem sein, dir das zustehende Nettoentgelt pünktlich zu zahlen. Das nennt sich nur Abschlag, ist aber sehr wahrscheinlich von der Höhe dein Nettoentgelt.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Julyvee am 05.09.2022 16:45
Ich habe ein Schreiben bekommen.  Hinweise zur Entgelt/ Besoldungszahlung erhalten. Kennt das jemand? Hier heisst es, ich bekomme nur einen Abschlag. Und das kann sinngemäß dauert. 2-3 Wochen aufgrund des Arbeitsaufkommens. Erst nachDienstantritt wird alles zur LBV geschickt.

Kennt das jemand.

Also muss ich davon ausgehen, dass ich November  kein Geld bekomme , wenn ich im Oktober  anfangen.

Kennt das jemand?

Das LBV NRW hat augenscheinlich derzeitig mit der Anlage neuer Mitarbeitenden enorme Rückstände, eine Kollegin hatte das Problem, kein Gehalt bekommen zu haben, hier musste unsere Geschäftsstelle das LBV auf eine Abschlagszahlung hinweisen, nicht mal das kam
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: JesuisSVA am 05.09.2022 16:49
Warum lässt man einen Arbeitgeber, der seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkommt, die Probezeit bestehen?
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: WasDennNun am 05.09.2022 18:42
oder rennt nicht gleich zum Arbeitsgericht und ….
inkl. Verzugszinsen
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Aury am 05.09.2022 23:08
Ja wenn das alles so einfach wäre.........@Was denn nun dann fang ich bei Ihnen an :-D Wo ist das? Bundesland?
Mit dem TVL ist es schon schwer Leute zu bekommen. Pokern hatte ich ja leider zu spät angefangen und hätte mich das wahrscheinlich auch nicht getraut. Momentan ist eine Stelle ausgeschrieben in 9 für das gleiche was ich mache woanders gleicher AG und sogar unbefristet.......die bekommen es auch hin. Über förderliche Zeiten wären dann sicher Stufe 3 drin.
@Wasdennnun irgendwie kann ich Sie privat hier nicht anschreiben. Wäre mal interessant gewesen.
Förderliche Zeiten schreiben ist ja einfach. Man muss ja eh die Liste der Bewerber mitschicken. Schwieriger ist die Formulierung für eine 9b oder 10. Wenn man ohne Studium die 9b will muss man die 10 anpeilen und das dann auch dementsprechend schreiben was wirklich nicht easy ist. Man schreibt natürlich rein selbständig dies das alles ist auch schwierig natürlich und trotzdem taugt es denen nicht.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: JesuisSVA am 05.09.2022 23:26
Bitte was?
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: WasDennNun am 05.09.2022 23:33
Warum sie mich per PM anschreiben können entzieht sich meiner Kenntnis.
Haben schon viele ITler gemacht oder andere eg10er.

Von einfach habe ich nie geredet.

Aber Verwaltung schlägt man mit Verwaltung.
Wer schreibt der bleibt.

und weiter stumpfe einfache blabla Regeln, sollte man anwenden können, um den depperten Personaler auf die fingern zu kloppen.
Oder halt denen erklären wie sie ihre Arbeit machen sollen, dazu gehört allerdings kommunikationsgeschick und lernfähige Kollegen.
Ich bin anfangs dazu übergegangen die Arbeit der Personaler im Vorfeld von Einstellungen zu übernehmen, dnenen mundgerecht, die Texte hingelegt, so dass sie den A an der Wand bekommen haben.
jetzt sind sie eigenständig kreativ bei der Sache und wir finden Lösungen.

Wir haben derzeit alle höherwertigen und niedrigwertigen IT Stellen stets besetzt bekommen, mit fähigen Personal.
im mittelbau, hakels noch, aber aus anderen Gründen.
Also was war ihre Frage? Gerne per PM
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Aury am 06.09.2022 00:06
Das ist die Aufgabe der Personaler in der ZA? Ich habe eine PM geschickt, schauen Sie mal ob die angekommen ist. Es kommt bei mir immer: Sie haben keinen Zugriff oder sowas aber es stand da, dass die Message verschickt wurde.

Bei einigen Sachen hab ich es auch schon geschafft, mich durchzusetzen. Nachdem man mir kein Gesetz zeigen konnte, dass dies und das nicht so ist ging es aufeinmal doch was ich wollte und man wurde sogar freundlicher. Bei einigen hapert es immer noch.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Hanibal am 08.09.2022 20:35
So , ich habe den Tipp mit den förderlich
Zeiten angeben und noch einmal um Prüfung  der Stufe gebeten. Der Schulleiter hat sich ebenfalls  eingesetzt.  Die Bewerberlage war schlecht.  Da passte nichts richtig. Leider wurde wieder alles von Arnsberg abgelehnt. Es bleibt  bei Stufe  1. Ich empfinde dies unverschämt. Ne Stufe  2 sollte schon drin sein. Was kann ich noch tuen?
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: JesuisSVA am 08.09.2022 20:38
Dir einen Arbeitgeber suchen, der Deine Forderungen erfüllt.
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Organisator am 08.09.2022 22:46
Man schreibt natürlich rein selbständig dies das alles ist auch schwierig natürlich und trotzdem taugt es denen nicht.
Wo sollte man denn was von schwierig und selbständig reinschreiben. Und wozu?
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: WasDennNun am 08.09.2022 22:50
Man schreibt natürlich rein selbständig dies das alles ist auch schwierig natürlich und trotzdem taugt es denen nicht.
Wo sollte man denn was von schwierig und selbständig reinschreiben. Und wozu?
Weil man glaubt, damit etwas tariflich bewirken zu können?
Titel: Antw:Stellenzusage Quereinsteiger / Eingruppierung / Vertrag
Beitrag von: Organisator am 08.09.2022 22:53
Man schreibt natürlich rein selbständig dies das alles ist auch schwierig natürlich und trotzdem taugt es denen nicht.
Wo sollte man denn was von schwierig und selbständig reinschreiben. Und wozu?
Weil man glaubt, damit etwas tariflich bewirken zu können?

Mir ist der Adressat und die Art des Schreibens unklar