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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: BeamterBund am 27.08.2022 12:56
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Hallo zusammen,
mich würde interessieren welchen Unterschied es für einen Beamten macht ob er bei einer Bundesoberbehörde oder Obersten Bundesbehörde oder zum Beispiel bei einer Bundesanstalt beschäftigt ist? Mal davon abgesehen, dass es unterschiedliche Zulagen etc. gibt, ist man doch Bundesbeamter…
Konkret geht es um einen Wechsel als Bundesbeamter (Statusgleich) von einer Bundesoberbehörde zu einer Bundesanstalt (bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts).
Hat ein Wechsel irgendwelche Vor-/Nachteile?
Viele Grüße
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Grundsätzlich sehe ich keine besonderen Vor- und Nachteile.
Während bei einer nichtrechtsfähigen Obersten oder oberen Bundesbehörde der Dienstherr die Bundesrepublik Deutschland ist, ist es bei der rechtsfähigen Anstalt diese selbst.
Bei Abordnungen bedarf es zum Beispiel der Zustimmung des Beamten, wenn sie zu einem anderen Dienstherrn erfolgt und länger als fünf Jahre dauert (§ 27 Abs. 3 BBG); ein kleiner Vorteil für den Beamten bei der rechtsfähigen Anstalt.
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Ein großer Unterschied ist, je höher die Behörde desto fauler und arroganter sind diE Beamten und desto weniger ist zu tun. Würde immer in einem Bundesministerium bleiben, niemals ins Land wechseln oder eine Behörde unterhalb eines Bundesministeriums.
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Besten Dank für die Infos :)
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Ich war bis vor ein paar Jahren bei einer Bundesanstalt verbeamtet und habe dann in eine Bundesoberbehörde gewechselt. Zumindest das Befördern geht in dieser Bundesoberbehörde schneller.