Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Mario1212 am 27.08.2022 23:49
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Hallo,
ich habe leider verschlafen meine Gesundmeldung nach 1 Woche AU abzugeben (bzw. war mir darüber nicht bewusst). Nun, 7 Wochen später schreibt mich die Personalabteilung deswegen an ich solle diese eilig abgeben. Leider war das vor 1 Woche (war im Urlaub). Meine Frage ist, was mir nun blühen könnte, da das LFF mich wohl durchgehend als arbeitsunfähig eingestuft hat, obwohl ich nach Ablauf der AU wieder gearbeitet habe.
LG, Mario
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Wieso Gesundmeldung? Auf der AU steht doch ein Ablaufdatum drauf. Wenn das erreicht ist, geht man doch einfach arbeiten oder muss eine neue AU besorgen.
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Also bei uns gibts da wohl so eine Dienstvorschrift. Und die Personalabteilung gibt die Krank- und Gesundmeldungen dann an das Landesamt für Finanzen weiter. Wenn es so ist wie ich es mir denke dann werde ich dort schon 8 Wochen als "krank" geführt. Wäre halt echt blöd wenn ich nun kein Gehalt für den August bekommen sollte...
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Eine solche Dienstvorschrift ist m.E. unüblich.
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deswegen war es mir auch nicht klar, dass ich eine gesonderte Gesundmeldung nach Ablauf AU abgeben muss. Dass erst nach 2 Monaten ein Hinweis darauf kommt, spricht auch für sich.
Trotzdem hab ich nun wohl den Schaden (also kein Gehalt).
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Rufe am besten bei deiner Bezügestelle an und beharre darauf, dass du dein Gehalt pünktlich bekommst. Selbst wenn du nicht im Zahlungslauf bist, sollte eine einigermaßen pünktliche Zahlung noch über eine Einzelzahlung zu bewerkstelligen sein.
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Arbeitsrechtlich existiert so etwas wie eine "Gesundschreibung" nicht. Eine dem entgegenstehende Dienstvereinbarung halte ich für rechtlich nicht haltbar. Darüber hinaus besitzt der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, wäre er also der Meinung gewesen, dass Zweifel an der Genesung bestehen, hätte er dich nach Hause schicken müssen, was offensichtlich nicht geschehen ist. Die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung wurde bereitgestellt und erbracht. Sehe da vor einem Arbeitsgericht sehr gute Chancen, falls tatsächlich ein Teil des Gehalts nicht ausgezahlt wird.