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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: AndreasHL am 29.08.2022 08:00
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Hallo,
ein "Kollege" aus einem Personalrat sucht sich seit Jahren aus dem reichhaltigen Angebot die Seminare aus, die ihm am besten gefallen. Also z. B. wo er schon mal war, was in einer schönen Gegend liegt oder was für eine gute Gastronomie bekannt ist.
So ist er z. B. zu einem Seminar über Schwerbehindertenrecht in Wasserburg am Inn gefahren, obwohl er beruflich nicht das Geringste mit Schwerbehindertenangelegenheiten zu tun hat.
Er hat halt seine Gruppe von Claqueuren im Personalrat, die alles kritiklos abnicken.
Kann man dagegen vorgehen?
Viele Grüße
Andreas
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Nein, kann man nicht. Erst bei der nächsten Wahl.
Wobei die Personalabteilung könnte die Begründung hinterfragen.
Allerdings hat auch ein Personalrat immer mal wieder mit den Angelegenheiten der Schwerbehinderten zu tun, also ganz so unpassend ist das Seminar nicht.
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...man kann zumindest im Rahmen der erforderlichen Abstimmung über den Entsendebeschluß seine Meinung dazu äußern und ggfls. auch dagegen stimmen...
....oder nach dem Besuch den Kollegen auffordern, als "Multiplikator" die Erkenntnisse und Ergebnisse dem PR zu unterbreiten... 8)
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Wobei die Personalabteilung könnte die Begründung hinterfragen.
...das kann die Personalabteilung eben nicht...der PR entscheidet, wen er zum Seminar schickt...die Verwaltung kann allerdings die Kostenübernahme verweigern...
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Ist es überhaupt relevant, ob er beruflich mit Schwerbehindertenangelegenheiten zu tun hat? Die Seminare sollen ja die Personalratsarbeit unterstützen und nicht die berufliche Tätigkeit und da würde es mich schon wundern, wenn der Personalrat nicht mit Schwerbehindertenangelegenheiten befasst wäre.
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So ist er z. B. zu einem Seminar über Schwerbehindertenrecht in Wasserburg am Inn gefahren, obwohl er beruflich nicht das Geringste mit Schwerbehindertenangelegenheiten zu tun hat.
Das ist ja auch völlig irrelevant. Wenn er in seinen ehrenamtlichen Tätigkeit als PR damit zu tun hat, sollte das ja Grund genug sein.
@Edit:Je suis SVA war schneller...
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So ist er z. B. zu einem Seminar über Schwerbehindertenrecht in Wasserburg am Inn gefahren, obwohl er beruflich nicht das Geringste mit Schwerbehindertenangelegenheiten zu tun hat.
Das ist ja auch völlig irrelevant. Wenn er in seinen ehrenamtlichen Tätigkeit als PR damit zu tun hat, sollte das ja Grund genug sein.
@Edit:Je suis SVA war schneller...
Nach welchem Personalvertretungsgesetz ist denn ein Personalratsmandat ein Ehrenamt?
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Explizit z.B. § 42 Abs. 1 LPVG NRW; Gegenfrage: welches Personalvertreteungsgesetz sieht denn eine Vergütung für die Tätigkeit vor, so dass es sich nicht um ein Ehrenamt handeln würde?
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Ah, wieder etwas gelernt.