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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Perso123 am 29.08.2022 13:38
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Hallo zusammen,
ich wechsle am 15.11. von einer Hochschule des Freistaats Bayern zu einer AöR des Freistaates Bayern. Beides TV-L.
Da bei untermonatigem Wechsel normalerweise kein Urlaubsanspruch entsteht, wollte ich hier nachfragen, ob bei einem internen Wechsel innerhalb des Freistaates trotzdem Urlaubsanspruch besteht?
Muss der neue Arbeitgeber nicht eingebrachten Urlaub übernehmen?
Vielen Dank und viele Grüße!
:)