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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: BAT am 29.08.2022 17:54
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AN hat alle vier Monate unständige Bezüge, die teils zu versteuern sind. Fällt mit der September - Abrechnung zusammen.
- wie ist das mit der Besteuerung auf die Engergiepauschale? Fällt die höher aus als ohne die unständigen Bezüge? "Glättet sich das wieder durch die Steuererklärung?
Gruß
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- Grundsätzlich ist die Energiepauschale steuerpflichtig.
- Höheres Einkommen bedeutet, wiederum grundsätzlich, höhere Eink.-Steuer.
- Nachdem es sich um eine Jahressteuer handelt, ja.
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Okay, danke.