Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: BAT am 29.08.2022 17:54

Titel: Energiegeld und unständige Bezüge
Beitrag von: BAT am 29.08.2022 17:54
AN hat alle vier Monate unständige Bezüge, die teils zu versteuern sind. Fällt mit der September - Abrechnung zusammen.

- wie ist das mit der Besteuerung auf die Engergiepauschale? Fällt die höher aus als ohne die unständigen Bezüge? "Glättet sich das wieder durch die Steuererklärung?

Gruß
Titel: Antw:Energiegeld und unständige Bezüge
Beitrag von: Weltraumpräsident am 30.08.2022 09:19
- Grundsätzlich ist die Energiepauschale steuerpflichtig.
- Höheres Einkommen bedeutet, wiederum grundsätzlich, höhere Eink.-Steuer.
- Nachdem es sich um eine Jahressteuer handelt, ja.
Titel: Antw:Energiegeld und unständige Bezüge
Beitrag von: BAT am 30.08.2022 11:00
Okay, danke.