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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lotte123 am 31.08.2022 18:58
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Hallo zusammen,
wenn ein Mitarbeiter gekündigt hat, darf der Abteilungsleiter den anderen Kollegen davon erzählen oder gibt es da so etwas wie eine Verschwiegenheit.
Danke
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Jedenfalls ist das strengstens geheim zu halten, auch nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers. Gem. § 58 BT-A zum TVÖD ist der Abteilungsleiter sogar verpflichtet, das Ausscheiden des ehemaligen Mitarbeiters mittels eines lebensgroßen Pappaufstellers zu verschleiern. Aber nur für drei mal drei mal drei Jahre, danach ist entsprechend des Anhangs zu § 58 BT-A zu verfahren. Der ist aber geheim, Kenntnis nur wenn nötig.
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Abgesehen davon, wissen das doch die Kollegen eh meistens vor den Vorgesetzten.