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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: 12Thomas12 am 01.09.2022 12:03
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Hallo zusammen,
ich muss auch mal eine Frage loswerden.
Wenn eine Stellenausschreibung EG11 (gefordert Bachelor oder Dipl.-Ing. / Fachrichtung Elektrotechnik) bewertet ist, kann man dann davon ausgehen, dass man mit einem Abschluss (BA-Berufsakademie) in der geforderten Fachrichtung die EG11 bekommt, oder führt das zur Abstufung in die EG10?
Die KMK empfiehlt ja BA und FH gleichzusetzen. Kann man sich darauf berufen?
Quelle: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1995/1995_20_09-Berufsakademien.pdf
Danke für eine Meinung.
VG, Thomas
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Es kommt bei der Eingruppierung weder auf die Ausschreibung noch auf den KMK-Beschluss an. Vielmehr sei auf diesen Thread verwiesen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113100.msg156610.html#msg156610
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Ok, manchmal hilft es ja, wenn man es anders formuliert.
Stellenausschreibung, EG11, geforderter Abschluss Dipl.-Ing. oder Bachelor in Elektrotechnik
Ich bewerbe mich mit Dipl.-Ing.(BA) auf diese Stelle.
Bekomme den Zuschlag.
Habe ich dann die EG11?
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Das kommt darauf an, ob es sich bei Deinem Berufsakademie-Abschluss um den erfolgreichen Besuch einer Schule, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene nach den jeweiligen beamtenrechtlichen Regelungen des betreffenden Landes berechtigen, handelt.
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@JesuisSVA
Danke für deine Mühe und Zeit um zu antworten. Wie ist es möglich zu einer Antwort zu kommen? Welche Möglichkeiten hat mal als Betroffener, Normalsterblicher AN, das jetzt raus zu bekommen?
Danke für Hilfe.
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Die beamtenrechtlichen Regelungen des jeweiligen Landes sind kein Geheimwissen, sondern entspringen öffentlich zugänglichen Gesetzen und Verordnungen. Du könntest Dich also problemlos einlesen. Einfacher wäre es aber möglicherweise, hier einfach das Land zu offenbaren, um das es geht, so dass jemand, der mit den jeweiligen Regelungen vertraut ist, die entsprechende Auskunft gibt.
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Qualifikationsebene, Gehobener Dienst - Entgeltgruppe, TV-L.
Was haben diese Dinge miteinander zu tun?
Richtig, nichts.
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Da die Vorbemerkung Nr. 1 zu Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 der EGO hinsichtlich der Voraussetzung in der Person auf den erfolgreichen Besuch einer Schule, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene berechtigt, abstellt, offenbarst Du mit Deinem Beitrag Deine völlige Ahnungslosigkeit. Das eröffnet einem zwar Karriereperspektiven bei dem Grünen oder beim ÖRR, in einem Fachforum hat man hingegen schlicht nichts verloren.