Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: mbird am 02.09.2022 16:31
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Hallo zusammen,
ich habe im Forum einige Themen zu dieser Frage gesehen, blicke jedoch trotzdem nicht durch.
Im Bewerbungsportal für eine öffentliche Stelle soll ich in einer Zeile meine Gehaltsvorstellung angeben (Pflichtfeld!). Da ja das Gehalt im öffentlichen Dienst keine persönliche Verhandlungssache ist verwirrt mich das ein bisschen.
Meine Situation ist folgende:
Ich habe einen Masterabschluss und 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung (nicht im öffentlichen Dienst). Soviel ich verstanden habe, wäre ich durch meinen Abschluss den Entgeltgruppen E13-E15Ü zugeordnet. Durch meine Berufserfahrung könnte ich direkt die Erfahrungsstufe 3 erhalten. Höher als 3 ist allerdings ohne Erfahrung im öffentlichen Dienst direkt bei der Einstellung nicht möglich. Frage 1) Liege ich in der Annahme richtig?
Die weiteren Fragen zu denen ich keine Antwort gefunden habe sind folgende:
2) Was unterscheidet die Entgeltgruppen E13-E15Ü voneinander? Erfolgt die Gruppierung subjektiv? Wie kann ich mich selber einordnen?
3) Was geschieht wenn die von mir angegebene Gehaltsvorstellung über dem Wert liegt, die man mir zuordnet? Warum werde ich nach einem Gehaltswunsch gefragt, falls sowieso schon eine transparente, öffentlich einsehbare Tabelle existiert?
Danke im Voraus und viele Grüße
mbird
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1) Es hängt lediglich davon ab, welche Tätigkeit für die Stelle vorgesehen ist. Jemand mit Master kann auch eine E9 Stelle bekommen und erhält dafür auch...E9.
2) Die Eingruppierung erfolgt objektiv aufgrund eines Tätigkeitsprofils. Es gibt dafür eine Entgeltordnung, die kostenfrei im Internet einsehbar ist.
3) Nichts.
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Bereits die Prämisse, man könne das Gehalt nicht verhandeln, ist grundfalsch. Auch die Prämisse, der Abschluss führe zu einer Eingruppierung in E13-E15ü, ist grundfalsch. Eine Eingruppierung in E15ü ist ohnehin nicht möglich. Auch die Prämisse, es gäbe Erfahrungsstufen ist grundfalsch. Und die wohl damit gemeinte Annahme, man könne in keiner höheren Stufe der Entgelttabelle als Stufe 3 eingestellt werden, wenn man keine Erfahrung im öffentlichen Dienst habe, ist ebenso falsch.
Die genannten Entgeltgruppen unterscheiden sich u.a. durch das zustehende Entgelt voneinander. Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Du kannst Dir selbst eine Rechtsmeinung dazu bilden, welche Eingruppierung zutreffend ist, indem Du unter Berücksichtigung der jahrzehntelangen Rechtsprechung des BAG sowie der umfangreichen Kommentarliteratur prüfst, welche Tätigkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe durch die auszuübende Tätigkeit erfüllt werden.
Wie welcher Arbeitgeber der deutlich mehr als 10.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes auf eine unzutreffende Gehaltsvorstellung durch den Bewerber reagiert, kann nicht einmal seriös gemutmaßt werden.
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zu 3.) es eröffnet dem AG die Möglichkeit dir förderliche Zeiten anzuerkennen.
D.h. wenn du einen AV angeboten bekommst, für deren Tätigkeiten du keine einschlägige Berufserfahrung hast, kann man dir trotzdem die Stufe 3 anbieten.
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Vielen Dank an alle für die Hilfe. Ich habe mich in der Zwischenzeit auch zusätzlich informiert und die Erklärungen hier haben mir auch weitergeholfen.
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Dass die Eingruppierung objektiv nach TVöD geschieht, ist aber auch nur Theorie. Ich habe schon viele Stellenanzeigen gesehen, die bei annähernd gleichem Inhalt von E9 bis E12 eingruppiert waren. Die niedrige Stufe gibts dann in einkommensschwachen Gebieten bzw. kleinen Kommunen, die hohe Stufe in einkommensstärkeren Gegenden oder größeren Kommunen.
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Dass die Eingruppierung objektiv nach TVöD geschieht, ist aber auch nur Theorie. Ich habe schon viele Stellenanzeigen gesehen, die bei annähernd gleichem Inhalt von E9 bis E12 eingruppiert waren. Die niedrige Stufe gibts dann in einkommensschwachen Gebieten bzw. kleinen Kommunen, die hohe Stufe in einkommensstärkeren Gegenden oder größeren Kommunen.
Das ist vollumfänglich ganz grober Unfug.
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Es ist auch ganz praktisch so, dass die Eingruppierung objektiv nach TVÖD erfolgt. Tarifbeschäftigte sind stets korrekt eingruppiert. Was die Stufenzuordnung damit zu tun haben soll, verstehe ich nicht.
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Dass die Eingruppierung objektiv nach TVöD geschieht, ist aber auch nur Theorie. Ich habe schon viele Stellenanzeigen gesehen, die bei annähernd gleichem Inhalt von E9 bis E12 eingruppiert waren. Die niedrige Stufe gibts dann in einkommensschwachen Gebieten bzw. kleinen Kommunen, die hohe Stufe in einkommensstärkeren Gegenden oder größeren Kommunen.
Das ist vollumfänglich ganz grober Unfug.
Theoretisch ja.
Die Erfahrung bei mir in der Region zeigt aber, dass dies gelebte Praxis ist.
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Für das Versagen der handelnden Personen kann der Tarifvertrag nichts.
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Für das Versagen der handelnden Personen kann der Tarifvertrag nichts.
Behauptet ja auch keiner.
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Die handelnden Personen haben aber auch keinen Einfluss auf die Eingruppierung jenseits der Festlegung der auszuübenden Tätigkeit.
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Dass die Eingruppierung objektiv nach TVöD geschieht, ist aber auch nur Theorie. Ich habe schon viele Stellenanzeigen gesehen, die bei annähernd gleichem Inhalt von E9 bis E12 eingruppiert waren. Die niedrige Stufe gibts dann in einkommensschwachen Gebieten bzw. kleinen Kommunen, die hohe Stufe in einkommensstärkeren Gegenden oder größeren Kommunen.
Für die Eingruppierung sind nicht nur die Tätigkeiten ausschlaggebend, sondern auch ihr Anteil. Hier mal 45% statt 50% oder da mal 30% statt 35% - und schon hat man völlig unterschiedliche Eingruppierungen, auch wenn die jeweilige Stellenanzeige im Zweifelsfall komplett identisch ist.