Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Erichdoppelpunkt am 06.09.2022 12:05
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Servus miteinander,
ich hatte während meines Dienstes eine Verletzung, die operiert werden musste. Ich hatte eine Unfallanzeige gestellt und muss nun zur Berufsgenossenschaft, da dort geprüft werden soll, ob ich Vorschäden bzw. Vorerkrankungen habe. Es wird dann entschieden, ob meine Verletzung als Dienstunfall anerkannt wird oder nicht.
1) Ist die Berufsgenossenschaft der richtige Ansprechpartner in dieser Angelegenheit? Ich bin Beamter auf Lebenszeit. Dachte bisher, dass in allen Gesundheitsrelevanten Angelegenheiten der Amtsarzt verantwortlich ist.
2) Vielleicht ne doofe Frage aber wie soll der Arzt Vorschäden rausfinden wenn ich mir das Kreuzband gerissen habe? Die OP hat bereits stattgefunden.
3) Was sollte ich beachten/tun/unterlassen wenn ich dort vor Ort beim Arzt bin?
Beste Grüße an Euch.
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Hallo,
zu 1.)
Das ist schon richtig so. Beamte müssen jetzt auch zum D-Arzt bei Wegeunfällen, Dienstunfälle usw.
Ich glaube das gilt seit ca. einem Jahr (jedenfalls Bw).
zu 2.)
Es wird kontrolliert/geprüft, ob in der Vergangenheit bereits Erkrankungen im Zusammenhang mit dem durch den Unfall geschädigten Körperteil auftraten und ob diese eine Relevanz für den aktuelle Verlauf haben.
am Beispiel Kreuzband: "verdrehtes Knie bei Sport" vor drei Jahren; "dislozierte Kniescheibe" vor 8 Jahren, etc.
zu 3.)
Sagen wie es ist, nichts erfinden oder verschweigen.