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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lotte123 am 06.09.2022 20:34
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Eintritt 1. 1.2022 Austritt
31.7.2022
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei einer 5 Tage Woche da Kündigung in zweiter Jahreshälfte?
Danke
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Ab der 2. Jahreshälfte besteht grundsätzlich Anspruch auf den vollen Mindesturlaub, in der Regel also auf 20 Urlaubstage.
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Ab der 2. Jahreshälfte besteht grundsätzlich Anspruch auf den vollen Mindesturlaub, in der Regel also auf 20 Urlaubstage.
Sicher das es so ist?
Ich tippe 7 Monate X 2,5 ergibt 17,5 ergibt 18 Tage Urlaub..
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Ich tippe 7 Monate X 2,5 ergibt 17,5 ergibt 18 Tage Urlaub..
Das ist kein Ratespiel. Bundesurlaubsgesetz §5 ist hier eindeutig.
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Ich tippe 7 Monate X 2,5 ergibt 17,5 ergibt 18 Tage Urlaub..
Das ist kein Ratespiel. Bundesurlaubsgesetz §5 ist hier eindeutig.
Hmm, ich sehe das anders..
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Ich tippe 7 Monate X 2,5 ergibt 17,5 ergibt 18 Tage Urlaub..
Das ist kein Ratespiel. Bundesurlaubsgesetz §5 ist hier eindeutig.
Hmm, ich sehe das anders..
Dann begründe mal warum der Paragraph zur Anwendung kommen sollte.
Vielleicht habe ich ja eine leseschwäche.
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§5 regelt die 1/12 sofern die Wartezeit (6 Monate) noch nicht erfüllt worden sind.
01.01.-31.07.22 sind 7 Monate, somit ist der volle Urlaubsanspruch nach BUrlG erworben worden, bei 5d/Woche sind dies 20 Tage
Dies würd im übrigen auch gelten bei einer Beschäftigung vom 01.06. bis 31.12. da mehr wie 6 Monate
Aber wie ist denn dass, wenn man eine Stelle zum 01.06. antritt? Das würde bedeuten, wenn man bis zum 30.11. wieder kündigen sollte, dann bekommt man für jeden Monat 1/12. Wenn man aber zu Ende Dezember kündigt hat man Anspruch auf 20 Tage? ???
Bei mir war es so, dass ich am 1.6. begonnen habe und dann vom 29.8. bis 28.10. in Elternzeit. Gutgeschrieben wurden mir 18 Tage... Ist das so korrekt? :-\
Danke schon mal
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Danke!