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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lotte123 am 06.09.2022 20:34

Titel: Urlaubsanspruch
Beitrag von: Lotte123 am 06.09.2022 20:34
Eintritt 1. 1.2022 Austritt
31.7.2022

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei einer 5 Tage Woche da Kündigung in zweiter Jahreshälfte?

Danke
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: flip am 06.09.2022 20:41
Ab der 2. Jahreshälfte besteht grundsätzlich Anspruch auf den vollen Mindesturlaub, in der Regel also auf 20 Urlaubstage.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: skiveren am 06.09.2022 21:29
Ab der 2. Jahreshälfte besteht grundsätzlich Anspruch auf den vollen Mindesturlaub, in der Regel also auf 20 Urlaubstage.
Sicher das es so ist?
Ich tippe 7 Monate X 2,5 ergibt 17,5 ergibt 18 Tage Urlaub..
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: flip am 06.09.2022 21:40
Ich tippe 7 Monate X 2,5 ergibt 17,5 ergibt 18 Tage Urlaub..
Das ist kein Ratespiel. Bundesurlaubsgesetz §5 ist hier eindeutig.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: skiveren am 06.09.2022 21:48
Ich tippe 7 Monate X 2,5 ergibt 17,5 ergibt 18 Tage Urlaub..
Das ist kein Ratespiel. Bundesurlaubsgesetz §5 ist hier eindeutig.
Hmm, ich sehe das anders..
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: WasDennNun am 07.09.2022 10:47
Ich tippe 7 Monate X 2,5 ergibt 17,5 ergibt 18 Tage Urlaub..
Das ist kein Ratespiel. Bundesurlaubsgesetz §5 ist hier eindeutig.
Hmm, ich sehe das anders..
Dann begründe mal warum der Paragraph zur Anwendung kommen sollte.
Vielleicht habe ich ja eine leseschwäche.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: NurNeFrage am 07.09.2022 11:16
§5 regelt die 1/12 sofern die Wartezeit (6 Monate) noch nicht erfüllt worden sind.

01.01.-31.07.22 sind 7 Monate, somit ist der volle Urlaubsanspruch nach BUrlG erworben worden, bei 5d/Woche sind dies 20 Tage

Dies würd im übrigen auch gelten bei einer Beschäftigung vom 01.06. bis 31.12. da mehr wie 6 Monate

Aber wie ist denn dass, wenn man eine Stelle zum 01.06. antritt? Das würde bedeuten, wenn man bis zum 30.11. wieder kündigen sollte, dann bekommt man für jeden Monat 1/12. Wenn man aber zu Ende Dezember kündigt hat man Anspruch auf 20 Tage? ???
Bei mir war es so, dass ich am 1.6. begonnen habe und dann vom 29.8. bis 28.10. in Elternzeit. Gutgeschrieben wurden mir 18 Tage... Ist das so korrekt?  :-\

Danke schon mal
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: NurNeFrage am 07.09.2022 11:37
Danke!