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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: o0Julia0o am 08.09.2022 09:18
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hi, gilt die Fahrt zur Dienstbesprechung als Arbeitszeit?
Für manche Beschäftigte schließt sich die monatlich Dienstbesprechung an die Arbeitszeit an. Manche müssen jedoch erneut zur Arbeit fahren. Generell ist die Zeit für die Dienstbesprechung im Dienstplan mit einkalkuliert.
vielen Dank!
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Die Fahrt zur Arbeit ist grundsätzlich keine Arbeitszeit, auch wenn sie mehr als einmal am Tag erfolgt.
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...wenn man als Teilzeitkraft betroffen ist, sollte man dafür sorgen, dass die mtl. Dienstbesprechung dann z.B. vormittags stattfindet bzw alternativ im HomeOffice teilgenommen wird...
..gerade in der jetzigen Zeit ist nicht nur aus Klimaschutzgründen energiesparen angesagt...
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"Die Fahrt zur Arbeit ist grundsätzlich keine Arbeitszeit"
Richtig. Die Fahrt zum Arbeitsort, der im Arbeitsvertrag festgelegt ist, wird nicht auf die Arbeitszeit angerechnet. Wenn die Dienstberatung jedoch an einem anderen Ort sein sollte, dann wäre die Fahrt dahin schon als Arbeitszeit zu werten.
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Manche müssen jedoch erneut zur Arbeit fahren.
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...wenn man als Teilzeitkraft betroffen ist, sollte man dafür sorgen, dass die mtl. Dienstbesprechung dann z.B. vormittags stattfindet bzw alternativ im HomeOffice teilgenommen wird..
Für HomeOfficeteilnahme besteht gar keine Möglichkeit. Und am Vormittag ist man ja mit der normalen Arbeit beschäftigt, da ist es unmöglich.
Als Teilzeitkraft schon echt teuer - solch 2 Extrafahrten zur Dienstbesprechung.
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...wenn man als Teilzeitkraft betroffen ist, sollte man dafür sorgen, dass die mtl. Dienstbesprechung dann z.B. vormittags stattfindet bzw alternativ im HomeOffice teilgenommen wird..
Für HomeOfficeteilnahme besteht gar keine Möglichkeit. Und am Vormittag ist man ja mit der normalen Arbeit beschäftigt, da ist es unmöglich.
Als Teilzeitkraft schon echt teuer - solch 2 Extrafahrten zur Dienstbesprechung.
Bei uns fängt die Teilzeit dementsprechend einfach später an, damit sie direkt danach in die DB gehen kann. Oder sie macht "Plusstunden" so etwa 2-3 Stunden. Je nach Lust und Laune.
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...wenn man als Teilzeitkraft betroffen ist, sollte man dafür sorgen, dass die mtl. Dienstbesprechung dann z.B. vormittags stattfindet bzw alternativ im HomeOffice teilgenommen wird..
Für HomeOfficeteilnahme besteht gar keine Möglichkeit. Und am Vormittag ist man ja mit der normalen Arbeit beschäftigt, da ist es unmöglich.
Als Teilzeitkraft schon echt teuer - solch 2 Extrafahrten zur Dienstbesprechung.
Ja durchaus nervig.
Aber das es keine Möglichkeit gibt von Zuhause aus an einer DB teilzunehmen ist ja Bull Shit.
Oder hast du kein Smartphone / Pad/ Rechner zu hause?
Also technisch ist das heutzutage ja kein Ding mehr.
Aber wenn der AG halt Energie verschwenden lassen will, weil er sein Gefolge vor Ort haben will, dann ist es halt so.
Und wenn er den Dienstplan für TZB nicht so gestalltet, dass sie nur einen Weg haben, dann ist es schade aber eben auch so.
Andererseits: Es gibt genug Berufe, wo der Arbeitstag in zwei Hälften (dauerhaft) geteilt ist. Doofes Schicksal.
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Wie oft darft der AG denn die Arbeitszeit für Teilzeitkräfte teilen?
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So oft, wie seine Belange die Belange der jeweiligen Teilzeitkraft überwiegen.
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Und am Vormittag ist man ja mit der normalen Arbeit beschäftigt, da ist es unmöglich.
...Dienstbesprechungen finden bei Vollzeitkräften immer während der normalen Arbeitszeit statt. Warum soll das denn bei Teilzeitkräften nicht gehen? :D
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Ausweislich der Sachverhaltsschilderung ist die Dienstbesprechung doch im Dienstplan enthalten. Sie findet also während der normalen Arbeitszeit statt.
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Und am Vormittag ist man ja mit der normalen Arbeit beschäftigt, da ist es unmöglich.
...Dienstbesprechungen finden bei Vollzeitkräften immer während der normalen Arbeitszeit statt. Warum soll das denn bei Teilzeitkräften nicht gehen? :D
Lustige Vorstellung, während der Besprechung wuseln die Kinder des Kindergartens durch Gegend.
Aber grundsätzlich hast du Recht.
Klappt nur nicht, wenn eine TZ Kraft halt mitten im Produktivzeitraum ihre Stunden hat.
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Ich schliess mich mal mit einer ähnlichen Frage an:
Ich kann Homeoffice machen und an zwei Standorten meiner Arbeit nachkommen.
- Wenn ich vom Homeoffice zu Standort a oder b fahre wird das als Freizeit gewertet.
- Wenn ich von Standort a zu b oder umgekehrt fahre ist das ein "Dienstfahrt".
- Wenn ich jetzt allerdings plane einen Tag im Homeoffice zu arbeiten und doch zu Standort a oder b muss ist dies doch noch meinem Verständnis auch eine Dienstfahrt oder?
- Oder anders: Wenn die Fahrt von a zu b eine Dienstfahrt ist, denn fahre ich doch morgens zu a (weil dicht am Wohnort) und mache denn eine "Dienstfahrt" zu b (das Ziel) 8)
Sind die ersten beiden Punkte rechtens?
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Warum sollte die Fahrt von zuhause zu einem Arbeitsort eine Dienstfahrt sein.
Dann würde man ja jeden Tag ein Dienstfahrt konstruieren können:
Man arbeitet 10 Minuten im HO und fährt dann zur Arbeitsstelle.