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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Thinkpad am 08.09.2022 13:58
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Hallo
im Rahmen einer Höhergruppierung gibt es wohl ein Gespräch mit dem BKPV.
Meine Frage: was kommt da auf einen zu? Muss ich dann jeden Punkt in meiner Stellenbeschreibung am PC vorzeigen, so wie beim Turnen, dass man einen Handstand mal vorzeigen soll und dann 10 Liegestütze, oder wie läuft so ein Gespräch ab? :)
Ich bin im IKT-Bereich tätig.
Danke im voraus
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Was befähigt denn den BKPV dazu, darüber zu befinden, welche Tätigkeiten bei euch benötigt werden?
Und was hätten diese Tätigkeiten mit deiner Person zu tun?
Oder wollen sie mehr Informationen über die Arbeitsvorgänge haben, die sich aus deinen zukünftigen Tätigkeiten ergeben werden?
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Oder wollen sie mehr Informationen über die Arbeitsvorgänge haben, die sich aus deinen zukünftigen Tätigkeiten ergeben werden?
Ja, das ist eben die große Frage! WAS wollen die genau von mir?
Vielleicht hat einer von euch schon so eine "Anhörung" hinter sich und kann hier berichten ...
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Das wird sich daraus ergeben, mit was der Arbeitgeber den BKPV genau beauftragt hat. Wenn Du uns das mitteilst, kann Dir sicherlich geholfen werden.
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Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht. Das Personalamt hat wohl gleich alles zum BKPV geschickt, damit die das dann entscheiden.
Jetzt gibt es seitens BKPV ein Gespräch mit mir. Das ist alles was ich weiß.
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Mir ist bereits nicht klar, was das
Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht.
bedeuten soll. Bitte klär mich auf.
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Mir ist bereits nicht klar, was das
Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht.
bedeuten soll. Bitte klär mich auf.
Jetzt bin ich gespannt, obwohl ich mir die Antwort, und die Antwort auf die Antwort fast denken kann.....
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Ich habe eine Höhergruppierung eingereicht. Das Personalamt hat wohl gleich alles zum BKPV geschickt, damit die das dann entscheiden.
Jetzt gibt es seitens BKPV ein Gespräch mit mir. Das ist alles was ich weiß.
Eine HG einreichen ist tariflich Sinn befreit.
Meintest du vielleicht: du hast für eine Tätigkeit, die zukünftig erbracht werden soll, eingereicht, dass die Übertragung dieser uU höherwertigen Tätigkeiten zugestimmt und genehmigt wird und dass das jemand, das diese Tätigkeiten ausüben soll, diese übertragen bekommt, und es damit dann HG wird?
(war das korrekt gegendert? 8))
Vermutung (auch wenn Spid so was gehasst hätte, weil ja der TE für die SV zuständig ist, Gott habe ihn seelig):
und das Personalamt hat das gleich zum BKPV geschickt um feststellen zu lassen, ob und wohin die HG gehen würde?
Und das BKPV reichen die Informationen nicht und möchte von dir konkreter erfahren was konkreten die neuen AVs sind.
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Hi,
ich hatte auch mal eine Stellenbeschreibung neu geschrieben und forciert dass die zur Stellenbewertung weitergegeben wird.
Die Höhergruppierung wurde dann zunächst abgelehnt.
Dagegen kann man aber "Einwände" erheben. Eine Art Widerspruchsverfahren.
In diesem Zusammenhang kam es dann eben auch dazu, dass der Kommunale Prüfverband, in unserem Fall dann die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, eingeladen wurde, bzw. der Fall bei einem Turnusmäßigen Besuch des Gemeindeprüfers vorgestellt werden sollte.
Es war dann so, dass mir das Wort erteilt wurde um darzulegen, warum ich denke, dass unsere Abteilung die höhere Eingruppierung erhalten soll. Ich habe dann ausgeführt, weil meine Stellenbeschreibung ja speziell auf bestimmte Protokollerklärungen aus unserem Tarifbereich zutraf.
Das Personalamt fragte danach den Gemeindeprüfer und dieser gab mir in allen Punkten voll und ganz recht und befand, dass die Stelle dementsprechend höher eingruppiert werden muss.
Damit war die Sache erledigt und ich war glücklich.
Habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich zusammen mit meiner Amtsleitung zu dieser Sitzung mit musste?
Der PR war auch dabei.
Ich hatte mich extra schick angezogen und war am Tag davor in der Therme ;-)
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Weder könnte eine Höhergruppierung abgelehnt werden noch gibt es gegen etwas, was es nicht gibt, eine „Art Widerspruchsverfahren“.
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Weder könnte eine Höhergruppierung abgelehnt werden noch gibt es gegen etwas, was es nicht gibt, eine „Art Widerspruchsverfahren“.
Absolut Richtig.
Was es aber gibt sind aussergerichtliche Vorgehensweisen zur gemeinsamen Erörterung der jeweiligen Rechtsmeinungen bzgl. der Eingruppierung.
Das diese Verfahren niemals die Eingruppierung berühren, aber fälschlicherweise so vom Volksmund bezeichnet und angesehen werden, liegt in der Natur der Sache.
Ebenso, dass da falsche Begriffe wie Widerspruchsverfahren, Antrag, .... verwendet werden.
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Hi,
ich hatte auch mal eine Stellenbeschreibung neu geschrieben und forciert dass die zur Stellenbewertung weitergegeben wird.
Die Höhergruppierung wurde dann zunächst abgelehnt.
Dagegen kann man aber "Einwände" erheben. Eine Art Widerspruchsverfahren.
In diesem Zusammenhang kam es dann eben auch dazu, dass der Kommunale Prüfverband, in unserem Fall dann die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg, eingeladen wurde, bzw. der Fall bei einem Turnusmäßigen Besuch des Gemeindeprüfers vorgestellt werden sollte.
Es war dann so, dass mir das Wort erteilt wurde um darzulegen, warum ich denke, dass unsere Abteilung die höhere Eingruppierung erhalten soll. Ich habe dann ausgeführt, weil meine Stellenbeschreibung ja speziell auf bestimmte Protokollerklärungen aus unserem Tarifbereich zutraf.
Das Personalamt fragte danach den Gemeindeprüfer und dieser gab mir in allen Punkten voll und ganz recht und befand, dass die Stelle dementsprechend höher eingruppiert werden muss.
Damit war die Sache erledigt und ich war glücklich.
Habe ich vergessen zu erwähnen, dass ich zusammen mit meiner Amtsleitung zu dieser Sitzung mit musste?
Der PR war auch dabei.
Ich hatte mich extra schick angezogen und war am Tag davor in der Therme ;-)
Für mich klingt das eher so, als sollte eine Stelle angehoben werden und dies mit der Aufsichtsbehörde verhandelt würde. Und irgendwie mit der Eingruppierung des Stelleninhabers vermischt.
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Vielleicht nochmal zur Erläuterung.
Eine Stellenbewertung erfolgt bei uns auf Grundlage der Stellenbeschreibung.
Die Eingruppierung wiederrum erfolgt bei uns auf Grundlage der Stellenbewertung.
Die Stelle wurden dann im Rahmen des internen Stellenbewertungsverfahrens mit der niedrigeren als der begehrten Entgeltgruppe bewertet. In der Mitteilung des Bewertungsergebnisses wurde die Möglichkeit offeriert gegen das Ergebnis Einwände zu erheben. Dies wurde getan, in der Folge die Gemeindepüfanstant dazugeholt, mit dem Ergebnis, dass die Stelle dann eben doch mit der begehrten Entgeltgruppe bewertet wurde.
Es handelt sich also um eine Option eines internen Stellenbewertungskonzeptes.
"Das einzige rechtwirksame Mittel hierzu ist die beim Arbeitsgericht eingereichte Feststellungsklage (Eingruppierung) und Zahlungsklage (Entgelt). Bevor diese Klagen eingereicht werden, sollte dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben werden, seiner Verpflichtung zur entsprechenden Entgeltzahlung nachzukommen."
https://bund-laender-nrw.verdi.de/tarif/++co++79828b42-ec21-11e5-a9e3-525400438ccf
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Die Eingruppierung erfolgt nicht auf Grundlage der Stellenbewertung, auch nicht bei Euch. Sie erfolgt unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend der auszuübenden Tätigkeit. Stellen und deren Bewertung sind für die Eingruppierung völlig bedeutungslos.
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JesuisSVA, ich glaube wir verhaspeln uns da obwohl es keinen Grund dafür gibt.
Die Stellenbewertung ist sehr wohl in der Regel die Grundlage für die Eingruppierung. Es gibt Aunahmen wenn es um die Frage der vorliegenden Qualifikation geht, vgl.:
https://www.anwalt24.de/lexikon/stellenbewertung
https://www.optiso-consult.de/worin-liegt-der-unterschied-zwischen-einer-stellenbewertung-und-einer-eingruppierung/
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-274-die-bewertung-des-arbeitsvorgangs_idesk_PI13994_HI10848800.html
Nochmal auf die Frage von Thinkpad:
Bei dem Gespräch wird die Stellenbeschreibung zentraler Moment sein.
Es geht darum, dass du mündlich wiedergeben kannst, dass die Arbeitsvorgänge der Stellenbeschreibung auf die tariflichen Eingruppierungsmerkmale der Protokollnotizen oder der Eingruppierungsmerkmale selbst passen, bzw. dass die Eingruppierungsmerkmale erfüllt werden.
Bei mir ging es übrigens um die Höhergruppierung der ganzen Abteilung von SUE 12 auf SUE 14.
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Nein, die Stellenbewertung ist für die Eingruppierung ohne jede Bedeutung. Tarifbeschäftigte sind unmittelbar durch die tariflichen Regelungen eingruppiert. Siehe Tarifautomatik, siehe §12 TVÖD.
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Das eine schließt das andere nicht aus. Es gilt die Tarifautomatik.
Aber eine Stellenbewertung dient dazu festzustellen welche Tätigkeiten welche Merkmale des Tarifvertrages, bzw, welcher Entgeltgruppen erfüllt.
Wenn dann klar ist, welche Tätigkeiten auf welcher Stelle ausgeführt werden, kann auf der Grundlage der Stellenbewertung eine Eingruppierung erfolgen oder angepasst werden.
Das Ergebnis einer Stellenbewertung ist somit die Grundlage für eine Eingruppierung.
Das ergibt sich auch unmittelbar aus § 12 Abs. 2 TVÖD.
Nicht umsonst ist bei nahezu jedem Arbeitgeber die Stellenbewertung ein standartisiertes Verfahren.
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-274-die-bewertung-des-arbeitsvorgangs_idesk_PI13994_HI10848800.html
Nochmal auf die Frage von Thinkpad:
Bei dem Gespräch wird die Stellenbeschreibung zentraler Moment sein.
Es geht darum, dass du mündlich wiedergeben kannst, dass die Arbeitsvorgänge der Stellenbeschreibung auf die tariflichen Eingruppierungsmerkmale der Protokollnotizen oder der Eingruppierungsmerkmale selbst passen, bzw. dass die Eingruppierungsmerkmale erfüllt werden.
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Du verkennst völlig die Natur der Eingruppierung. Die Eingruppierung ist völlig unabhängig von Stellenbewertungen. Es bedarf für die Eingruppierung keines Tätigwerdens des Arbeitgebers oder sonst wem, denn Eingruppierung wird nicht vorgenommen, Eingruppierung ist.
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JesuisSVA, ich glaube wir verhaspeln uns da obwohl es keinen Grund dafür gibt.
Da wo du dich verhaspelst ist:
Die Eingruppierung ist immer entsprechend der Tätigkeiten.
Ganz ohne Stellenbewertung oder irgendwelcher Gremien, Widersprüche oder sonstigen Dingen
Die Rechtsmeinungen werden über solche Konstrukte wie du es beschreibst herbei geführt.
Allerdings kann NUR ein Gericht die korrekte Eingruppierung feststellen, niemals ein AG oder AN.
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Ihr redet über theoretische Konstrukte.
Das bringt aber nichts wenn der Fragensteller hier zu einer Sitzung mit der kommunelen Prüfanstalt muss und dazu fragen hat.
Es geht darum, dass er eine Stellenbeschreibung eingereicht hat und diese Stellenberschreibung im Rahmen der Stellenbewertung bewertet werden soll. Bzw. soll der Prüfverband schauen wie die Stelle zu bewerten ist.
Die Stelle des Anfragenden ist derzeit niedriger bewertet als er es begehrt.
Im Rahmen des Verfahrens legt der Mitarbeiter dar, dass die ihm obliegenden Aufgaben höher bewertet werden müssen, weil sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.
Er ist also seiner Meinung nach derzeit falsch bewertet und will nun klarstellen, dass seine Eingruppierung derzeit nicht mit der Stellenbewertung übereinstimmt.
Er begerht also, dass seine Stellenbewertung entsprechend seiner Eingruppierung vorgenommen wird.
Seine Eingruppierung ergibt sich allein aus seinen Tätigkeiten (Tarifautomatik)
So müsste es jetzt korrekt ausgedrückt sein?
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Wir wissen nicht, was der Fragesteller getan hat oder was die Aufgabenstellung des BKPV ist. Darüber können wir nur mutmaßen, solange er sich dazu nicht verhält und die offenen Fragen beantwortet. Eingruppierung ist auch kein theoretisches Konstrukt, sondern aufgrund ihrer unmittelbaren Existenz und Wirkung praktisch sowohl wirkend als auch relevant. Unter Deinen getätigten Prämissen ist aber die sonstige Darstellung zutreffend.
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Ihr redet über theoretische Konstrukte.
Das bringt aber nichts wenn der Fragensteller hier zu einer Sitzung mit der kommunelen Prüfanstalt muss und dazu fragen hat.
Es geht darum, dass er eine Stellenbeschreibung eingereicht hat und diese Stellenberschreibung im Rahmen der Stellenbewertung bewertet werden soll. Bzw. soll der Prüfverband schauen wie die Stelle zu bewerten ist.
Die Stelle des Anfragenden ist derzeit niedriger bewertet als er es begehrt.
Im Rahmen des Verfahrens legt der Mitarbeiter dar, dass die ihm obliegenden Aufgaben höher bewertet werden müssen, weil sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.
Er ist also seiner Meinung nach derzeit falsch bewertet und will nun klarstellen, dass seine Eingruppierung derzeit nicht mit der Stellenbewertung übereinstimmt.
Er begerht also, dass seine Stellenbewertung entsprechend seiner Eingruppierung vorgenommen wird.
Seine Eingruppierung ergibt sich allein aus seinen Tätigkeiten (Tarifautomatik)
So müsste es jetzt korrekt ausgedrückt sein?
Was mich an der ganzen Angelegenheit irritiert ist, dass ein Mitarbeiter zu irgendeiner komischen Prüfanstalt geschickt wird und noch nicht mal selber weiß, warum.
Der Arbeitgeber überträgt Tätigkeiten, dann sollte er doch in der Lage sein, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, oder jemand damit zu beauftragen.
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Ihr redet über theoretische Konstrukte.
Das bringt aber nichts wenn der Fragensteller hier zu einer Sitzung mit der kommunelen Prüfanstalt muss und dazu fragen hat.
Es geht darum, dass er eine Stellenbeschreibung eingereicht hat und diese Stellenberschreibung im Rahmen der Stellenbewertung bewertet werden soll. Bzw. soll der Prüfverband schauen wie die Stelle zu bewerten ist.
Die Stelle des Anfragenden ist derzeit niedriger bewertet als er es begehrt.
Im Rahmen des Verfahrens legt der Mitarbeiter dar, dass die ihm obliegenden Aufgaben höher bewertet werden müssen, weil sie den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen.
Er ist also seiner Meinung nach derzeit falsch bewertet und will nun klarstellen, dass seine Eingruppierung derzeit nicht mit der Stellenbewertung übereinstimmt.
Er begerht also, dass seine Stellenbewertung entsprechend seiner Eingruppierung vorgenommen wird.
Seine Eingruppierung ergibt sich allein aus seinen Tätigkeiten (Tarifautomatik)
So müsste es jetzt korrekt ausgedrückt sein?
Was mich an der ganzen Angelegenheit irritiert ist, dass ein Mitarbeiter zu irgendeiner komischen Prüfanstalt geschickt wird und noch nicht mal selber weiß, warum.
Der Arbeitgeber überträgt Tätigkeiten, dann sollte er doch in der Lage sein, sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden, oder jemand damit zu beauftragen.
Hihi, macht er doch: er beauftragt den MA und die BKPV damit, dass er von denen eine Meinung über seine Rechtsmeinung bilden kann, bis dahin zahlt er halt frei nach Schnauze des Entgelt was ihm gefällt und der MA macht Tätigkeiten ohne uU das korrekte Entgelt zu erhalten.
Ist doch der Klassiker:
Der AG weiß nicht was er übertragen soll
und wenn doch, dann weiß er noch weniger wie das eingruppiert ist, also stellt er ein paar Ahnungslose Personaler ein, die dann würfeln und abwarten ob jemand sich beklagt.
Und solange 95% der MA glauben und steif und fest behaupten, der AG gruppiert ein, läuft es doch (zumeist zu ungunsten der MA)
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@bastyoje: Danke erstmal für deine Antworten, du verstehst hier wohl als einziger was ich meine. Es ist so, wie du es in deinen Beiträgen geschrieben hast.
Dennoch muss ich dich nochmal fragen, wie das dann genau ist. (Sorry, aber ich bin Laie & natürlich, aufgeregt. :) )
1. Muss ich mir das dann vorstellen wie in der Schule, wenn mich der Lehrer ausfragt und ich muss genau jeden Punkt meiner Stellenbeschreibung erklären.
Oder fragen der BKPV lediglich nur die Sachen bei mir nach, die für sie selbst noch unklar sind, wie z.B. was ist genau dieses EDV-System oder jenes Programm, etc., damit sie sich ein besseres Bild meiner Stellenbeschreibung machen können, weil das aus meiner Stellenbeschreibung von vorne herein nicht ganz ersichtlich war.
2. Ist das die Regel, dass der Prüfungsverband bei Stellenbewertungen ein Gespräch will oder noch Fragen hat, oder meldet er sich z.T. auch gar nicht und winkt die Stellenbeschreibung mit dem Antrag auf Höhergruppierung einfach so durch?
Was meinst du?
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Hihi, macht er doch: er beauftragt den MA und die BKPV damit, dass er von denen eine Meinung über seine Rechtsmeinung bilden kann, bis dahin zahlt er halt frei nach Schnauze des Entgelt was ihm gefällt und der MA macht Tätigkeiten ohne uU das korrekte Entgelt zu erhalten.
Ist doch der Klassiker:
Der AG weiß nicht was er übertragen soll
und wenn doch, dann weiß er noch weniger wie das eingruppiert ist, also stellt er ein paar Ahnungslose Personaler ein, die dann würfeln und abwarten ob jemand sich beklagt.
Und solange 95% der MA glauben und steif und fest behaupten, der AG gruppiert ein, läuft es doch (zumeist zu ungunsten der MA)
Unfassbar. Der nächste Post scheint das auch noch zu bestätigen. Dann wünsche ich dem TE viel Erfolg, bzw. eigentlich wünsche ich ihm einen AG, dessen Personalisten nicht so einen Unsinn veranstalten.
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@bastyoje: Danke erstmal für deine Antworten, du verstehst hier wohl als einziger was ich meine. Es ist so, wie du es in deinen Beiträgen geschrieben hast.
Dennoch muss ich dich nochmal fragen, wie das dann genau ist. (Sorry, aber ich bin Laie & natürlich, aufgeregt. :) )
1. Muss ich mir das dann vorstellen wie in der Schule, wenn mich der Lehrer ausfragt und ich muss genau jeden Punkt meiner Stellenbeschreibung erklären.
Oder fragt der BKPV lediglich nur die Sachen bei mir nach, die für sie selbst noch unklar sind, wie z.B.: was ist genau dieses EDV-System oder jenes Programm, etc., damit sie sich ein besseres Bild meiner Stellenbeschreibung machen können, weil das aus meiner Stellenbeschreibung von vorne herein denen nicht ganz ersichtlich war?
2. Ist das die Regel, dass der Prüfungsverband bei Stellenbewertungen ein Gespräch will oder noch Fragen hat, oder meldet er sich z.T. auch gar nicht und winkt die Stellenbeschreibung mit dem Antrag auf Höhergruppierung für das Personalamt einfach so durch? (@WasDennNun: du hast recht, die Personaler bei uns haben keine Ahnung, deswegen lassen sie wohl meine Sachen beim Prüfungsverband prüfen).
Was meinst du?