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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wayne am 08.09.2022 14:20

Titel: Umgruppierung von Quereinsteigern
Beitrag von: Wayne am 08.09.2022 14:20
Hallo Forum,

ich habe mal eine Frage für einen Kollegen.

Normalerweise sind alle meine Kollegen in E9a eingeteilt.
Nun ist ein neuer Kollege als Quereinsteiger dazugekommen und wurde in E7 eingeteilt.

Kann dieser nach einen Zeitraum X auch in E9a umsteigen?
Bzw. was muss er machen damit er auch in diese Gruppe kommt.
Titel: Antw:Umgruppierung von Quereinsteigern
Beitrag von: Organisator am 08.09.2022 14:26
Hallo Forum,

ich habe mal eine Frage für einen Kollegen.

Normalerweise sind alle meine Kollegen in E9a eingeteilt.
Nun ist ein neuer Kollege als Quereinsteiger dazugekommen und wurde in E7 eingeteilt.

Kann dieser nach einen Zeitraum X auch in E9a umsteigen?
Bzw. was muss er machen damit er auch in diese Gruppe kommt.

Entsprechende Aufgaben übertragen bekommen und - soweit erforderlich - die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Titel: Antw:Umgruppierung von Quereinsteigern
Beitrag von: JesuisSVA am 08.09.2022 14:29
In Entgeltgruppen ist man nicht eingeteilt, man ist eingruppiert. Und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen entsprechend der auszuübenden Tätigkeit.

Ich gehe davon aus, Du schilderst die Rechtsmeinung des Arbeitgebers zur Eingruppierung. Ist Dir bekannt, wie er in den Fällen der Bestandskollegen und im Fall des neuen Kollegen dazu kommt? Welcher Natur sind die auszuübenden Tätigkeiten? Und sind es in allen Fällen die gleichen?
Titel: Antw:Umgruppierung von Quereinsteigern
Beitrag von: MMMBerlin22 am 09.09.2022 19:01
Hallo!

Die Tätigkeit wird in der Stellenbeschreibung intern bewertet und die Stelle dann dann eingruppiert. Sollte die Stelle mit der 7 auf Dauer die gleiche Arbeit wie 9a machen, kann man einen Antrag stellen aber man muss nachweisen können, das man glaube wenigstens ein halbes Jahr höherwertigere Arbeit am Stück vollrichtet hat.
Titel: Antw:Umgruppierung von Quereinsteigern
Beitrag von: JesuisSVA am 09.09.2022 19:09
Das ist Unfug. Stellen sind nicht eingruppiert. Tarifbeschäftigte sind eingruppiert. Und das völlig unabhängig irgendwelcher Bewertungen. Für die Eingruppierung ist ein Antrag weder vorgesehen noch erforderlich.
Titel: Antw:Umgruppierung von Quereinsteigern
Beitrag von: WasDennNun am 09.09.2022 20:48
Hallo!

Die Tätigkeit wird in der Stellenbeschreibung intern bewertet und die Stelle dann dann eingruppiert. Sollte die Stelle mit der 7 auf Dauer die gleiche Arbeit wie 9a machen, kann man einen Antrag stellen aber man muss nachweisen können, das man glaube wenigstens ein halbes Jahr höherwertigere Arbeit am Stück vollrichtet hat.
Bull Shit.
Was du da beschreibst ist das depperte Denken von depperten AN und kalkriselenden Beamten
hat aber nichts mit dem Tarifsystem zu tun.
Also du kannst dich gerne weiter verarschen lassen.
Oder aber zeige uns wo im TV diese Aussagen stehen.