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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: flobi70 am 08.09.2022 15:25
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Hallo zusammen,
ich konnte leider nicht mehr auf einen alten Beitrag, in dem es um das Thema %-Werte der Jahressonderzahlung 2022 ging, antworten, so dass ich einen neuen aufmachen musste.
Bei den Angaben zur Jahressonderzahlung wird unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/ für 2022 ein ggü. 2021 (um 2,8 %) gekürzter Prozentwert angegeben. Laut dem letzten mir bekannten Stand (Änderungstarifvertrag Nr. 12 - https://www.djg.de/fileadmin/user_upload/www_djg_de/pdf/Tarif-Info_02-2022.pdf) bleiben die Prozentsätze für 2022 aber ggü. 2021 unverändert, so dass die gekürzten Werte für 2022 aus meiner Sicht falsch sind. Oder übersehe ich etwas?
Viele Grüße
Flobi
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Das "Einfrieren" der Beträge der Jahressonderzahlung (und damit Abschmelzen der relativen Werte bei jeder tabellenwirksamen Lohnerhöhung) bis inkl. 2022 war schon Ergebnis der vorhergehenden Tarif-Einigung 2019.
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Es tut mir leid, aber die Antwort verstehe ich nicht. Es gab ja in 2022 (bis 11/2022) eben KEINE tabellenwirksame Entgelterhöhung, so dass hinsichtlich des "Einfrierens" auf den Stand 2018 weiterhin die Prozentwerte aus 2021 gültig sein müssten (und sie es ja gemäß des von mir verlinkten Änderungstarifvertrags auch sind). Die Frage ist dann nur: woher kommen die abgesenkten Werte für 2022 auf der Seite oeffentlicher-dienst.info?
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Ich steige da auch nicht durch. In den Gruppen E 9a bis E 11 sank die Sonderzahlung von 2018 bis 2022 (80 % bis zu 72,32 %) insgesamt um 7,68 Prozent. Wie kommt diese Zahl zustande?
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Ich steige da auch nicht durch. In den Gruppen E 9a bis E 11 sank die Sonderzahlung von 2018 bis 2022 (80 % bis zu 72,32 %) insgesamt um 7,68 Prozent. Wie kommt diese Zahl zustande?
Vielleich weil die Sonderzahlung nominal gleich geblieben ist, dass Entgelt aber gestiegen?
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Wie kommt diese Zahl zustande?
Diese Zahl entsteht dadurch, dass die Jahressonderzahlung "eingefroren" ist, dass heisst, für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem Niveau des Jahres 2018 bleibt.
Absolut betrachtet bleibt sie somit jedes Jahr gleich.
Relativ betrachtet - im Verhältnis zu dem jährlich gestiegenen Grundgehalt - sinkt sie jedes Jahr und lag nur im Jahr 2018 noch bei 80%. Danach wurde es von Jahr zu Jahr weniger.
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Es tut mir leid, aber die Antwort verstehe ich nicht. Es gab ja in 2022 (bis 11/2022) eben KEINE tabellenwirksame Entgelterhöhung, so dass hinsichtlich des "Einfrierens" auf den Stand 2018 weiterhin die Prozentwerte aus 2021 gültig sein müssten (und sie es ja gemäß des von mir verlinkten Änderungstarifvertrags auch sind). Die Frage ist dann nur: woher kommen die abgesenkten Werte für 2022 auf der Seite oeffentlicher-dienst.info?
Dies sind die Prozentsätze in der aktuellen Fassung des § 20 TV-L:
in den Entgeltgruppen ab dem Kalenderjahr 2022
1 bis 4 87,43 v.H.
5 bis 8 88,14 v.H.
9a bis 11 74,35 v.H.
12 und 13 46,47 v.H.
14 und 15 32,53 v.H.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/TV_L-20
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Danke. Dann sind die auf der Seite oeffentlicher-dienst.info genannten %-Werte für die Jahressonderzahlung 2022 aber falsch. Ich frage mich nur, woher die kommen? Üblicherweise stimmen die Angaben auf der Website ja.
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Danke. Dann sind die auf der Seite oeffentlicher-dienst.info genannten %-Werte für die Jahressonderzahlung 2022 aber falsch. Ich frage mich nur, woher die kommen? Üblicherweise stimmen die Angaben auf der Website ja.
Da ist uns zum Ende der Tarifrunde schlichtweg ein Fehler unterlaufen. Ist nun korrigiert.
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Vielen Dank :).