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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: MiauMiau am 09.09.2022 12:36
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Guten Tag,
Mein potentieller neuer Arbeitgeber (der Arbeitsvertrag ist meinerseits noch nicht unterschrieben) erkennt meine gesamte Berufserfahrung (freie Wirtschaft und Landesbehörde) an. Dementsprechend würde ich in Stufe 4 beginnen. Mir fehlen nur wenige Monate, dann hätte ich 10 Jahre Berufserfahrung und könnte in Stufe 5 beginnen. Gibt es die Möglichkeit dies im Arbeitsvertrag zu berücksichtigen? Also eine Verkürzung der Stufenlaufzeit direkt zu Beginn zu vereinbaren?
Danke vorab!
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Eine Stufenlaufzeitverkürzung wird aufgrund bereits geleisteter "überdurchschnittlicher Arbeit etc". genehmigt. Diese muss vom Vorgesetzten beantragt und begründet werden. Wenn man noch nicht auf dieser Stelle gearbeitet hat, kann diese Leistung ja nicht bewertet werden, oder?
Ich denke daher, dass dies wohl nicht so funktionieren kann, wie Sie es sich vorstellen.
Edit: Vielleicht gibt es hier Personaler, die ein Schlupfloch kennen 🤷.
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Anerkennung aller Monate als förderliche Zeit, so dass man mit Stufe 4 und x Monaten eingestellt wird.
Ist mWn aber eher übertariflich.
Alternativ eine Zulage (§16.6 glaube ich) zur Kompensation ist denkbar.
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Anerkennung aller Monate als förderliche Zeit, so dass man mit Stufe 4 und x Monaten eingestellt wird.
Ist mWn aber eher übertariflich.
Alternativ eine Zulage (§16.6 glaube ich) zur Kompensation ist denkbar.
So ist es m.E. auch. Lediglich beim unmittelbaren Wechsel von "Bund" zu "Bund" wird die Stufenlaufzeit forgeführt
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Anerkennung aller Monate als förderliche Zeit, so dass man mit Stufe 4 und x Monaten eingestellt wird.
Ist mWn aber eher übertariflich.
Alternativ eine Zulage (§16.6 glaube ich) zur Kompensation ist denkbar.
So ist es m.E. auch. Lediglich beim unmittelbaren Wechsel von "Bund" zu "Bund" wird die Stufenlaufzeit forgeführt
Danke für die Antworten. Muss beim Wechsel von Bund zu Bund denn die vorherige Stufe übernommen werden, oder kann auch eine neue (bessere) Stufe verhandelt werden?
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Grds. verhandelbar, wenn z.B. förderliche Zeiten anerkannt werden oder siehe §16 Abs. 6.
Die Stufe+Stufenlaufzeit "wird" bei einschlägiger Berufserfahrung und unmittelbaren Anschluss an ein AV fortgesetzt. Ob man dies auch "negativ" anwenden muss entzieht sich meiner Kenntnis, ich vermute aber nicht
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§ 16 Abs. 2 Satz 3 TVÖD bezieht sich nur auf Einstellungen nach Satz 1 und 2. Hätte er sich auch auf Satz 4 beziehen sollen, hätte man die Sätze anders anordnen müssen.
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Ok, klingt plausibel.
Und wie wertest du den Wortlaut des Satz 4 "wird fortgeführt"? Ist das ein "Muss" oder könnte man zugunsten des AN stattdessen z.B. eine höhere Stufe vereinbart werden ? Nur aussertariflich oder?
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Ja, die spezielle Regelung zur unmittelbaren Wiedereinstellung ist abschließend. Eine höhere Stufe wäre übertariflich.